Als Khan vor drei Jahren zum neuen Chefankläger ernannt worden war, hatte man ihn in Israel noch als beste Wahl unter allen Kandidat:innen betrachtet – ihm wurde Pragmatismus und Unvoreingenommenheit beschieden. Heute sieht das ganz anders aus. Netanjahu griff Chefankläger Karim Khan am Montag scharf an. Er bezichtigte ihn eines „neuen Antisemitismus“ und stellte ihn in eine Reihe mit Richtern des NS-Unrechtsregimes.
„Verabscheuungswürdig“: Israels Regierung reagiert mit Unverständnis und Wut auf Haftbefehl-Antrag
Auch Gallant bezeichnete Khans Antrag als „verabscheuungswürdig“ und als einen „Versuch, Israel sein Recht auf Selbstverteidigung abzusprechen“. Selbst Netanjahus schärfste Kritiker stellen sich nun vor den konservativen Premier. Der Tenor ihrer Kritik am Tribunal in Den Haag: Dass Israel als erstes demokratisch regiertes Land ins Visier des Chefanklägers kommt, sei nicht anders als mit anti-israelischer Voreingenommenheit zu begründen.
Die Regierung holt derweil zur diplomatischen Gegenoffensive aus. Der Plan dafür liegt schon seit längerem in der Schublade. Schließlich kam der Antrag auf Haftbefehle nicht ganz unerwartet. Überraschend war nur der Zeitpunkt.
Israels Regierung versucht nun, alle Hebel zu aktivieren, um die Haftbefehle doch noch abzuwehren – schließlich liegt die Entscheidung, ob sie tatsächlich verhängt werden, bei einem dreiköpfigen Richtersenat, der sogenannten Vorverfahrenskammer. Bis die Kammer entschieden hat, können Wochen bis Monate vergehen. Israel hofft, bis dahin genügend öffentlichen Druck aufgebaut zu haben, um die Entscheidung beeinflussen zu können. Nun geht es darum, möglichst viele Verbündete in Europa und Übersee davon zu überzeugen, dass sie sich öffentlich von der Entscheidung des Chefanklägers distanzieren – und im Fall, dass die Haftbefehle verhängt werden, von einer Vollstreckung absehen.
Netanjahu verweist auf funktionierenden Rechtsstaat
Netanjahus Regierung setzt dabei auf ein zentrales Argument: Israel habe einen funktionierenden Rechtsstaat und sei in der Lage, mutmaßliche Kriegsverbrechen auf nationaler Ebene zu ahnden. Man verweist darauf, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bislang ausschließlich Vertreter von nichtdemokratisch regierten Staaten wegen Kriegsverbrechen verfolgt hat.
Den wichtigsten Verbündeten, die USA, muss Israel erst gar nicht überzeugen: US-Präsident Joe Biden hat bereits erklärt, was er von dem Antrag auf Haftbefehle hält: „Empörend“ seien diese, Washington stehe auf der Seite Israels. Auch Großbritannien, die Tschechische Republik und Österreich glaubt Israel bereits auf seiner Seite zu wissen. Als Wackelkandidat wird Frankreich gesehen, weshalb Israels Außenminister Israel Katz bereits für Dienstag einen kurzfristigen Paris-Besuch anberaumt hat.
Frankreichs Außenministerium kam dieser Charmeoffensive jedoch zuvor: Man unterstütze die Entscheidung des Anklägers, erklärte Paris in einem Kommuniqué. Man habe Israel schon seit Monaten zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts gemahnt und auf die hohen Opferzahlen in Gaza hingewiesen, heißt es.
Vor dem Gaza-Krieg: Die Geschichte des Israel-Palästina-Konflikts in Bildern
Verhängnisvoller Antrag: Für Israel steht viel auf dem Spiel
Für Israel steht viel auf dem Spiel: Sollten die Haftbefehle tatsächlich ausgestellt werden, könnten Netanjahu und Gallant nicht mehr in jene 124 Staaten reisen, die sich der Rechtsprechung des Tribunals unterworfen haben – darunter auch Deutschland. Auch weitere Minister:innen und hochrangige Militärvertreter wären wohl gut beraten, Auslandsreisen zu meiden – schließlich könnte der Gerichtshof jederzeit weitere Haftbefehle verhängen, sofern Khan diese beantragt. Sie wären dann sofort rechtsgültig.
Auch die Richter:innen im Internationalen Gerichtshof (IGH), der ebenfalls im niederländischen Den Haag angesiedelt ist, könnten den Antrag des Chefanklägers in ihre Erwägungen einfließen lassen. Sie müssen in den kommenden Wochen bereits zum dritten Mal auf Antrag Südafrikas entscheiden, ob sie Israel im Gaza-Krieg sogenannte vorläufige Maßnahmen auferlegen – bis hin zu einer verordneten Waffenruhe. Parallel dazu läuft im IGH die inhaltliche Prüfung des Vorwurfs, ob Israel in Gaza einen Genozid begeht. In der Kundmachung von Chefankläger Karim Khan findet sich der Genozid-Vorwurf wohlgemerkt nicht. Bis diese Frage vorm IGH entschieden ist, könnten noch Jahre vergehen. (Maria Sterkl)