Antrag auf Haftbefehl gegen Netanjahu – wohin dürfte er dann nicht mehr reisen?
VonRebecca Fulle
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Die Liste der Länder, in die Benjamin Netanjahu bald vielleicht nicht mehr reisen darf, ist lang. Er äußert scharfe Kritik gegen den Haftbefehl.
Israel – Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, Niederlande, hat am Montag (20. Mai) Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und gegen Hamas-Chef Jihia al-Sinwar beantragt. Sollte der Haftbefehl gegen Netanjahu ausgestellt werden, bedeutet das für ihn eine erhebliche Reisebeschränkung. Denn dann darf er in über 100 Länder weltweit nicht mehr einreisen.
In 124 Länder dürfte Benjamin Netanjahu wegen seines Haftbefehls nicht mehr reisen
So hat der IStGH zwar selbst keinerlei Möglichkeiten, Haftbefehle selbst zu vollstrecken, wie die Deutsche Presse Agentur (dpa) schreibt. Allerdings sind alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet, Beschuldigte mit offenen Haftbefehlen festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen, sobald sie sich in ihrem Land befinden.
Sollte der Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu tatsächlich erlassen werden, könnte Israels Ministerpräsident insgesamt 124 Länder auf der Welt nicht mehr betreten, ohne verhaftet zu werden.
Die ganze Tragweite dieser Verpflichtung wird deutlich bei einem Blick auf die insgesamt 124 Vertragsstaaten des Gerichts. 25 davon sind in West-Europa bzw. werden darunter zusammengefasst, 19 liegen in Ost-Europa. Insgesamt 33 Staaten befinden sich in Afrika, 19 im Raum Asien/Pazifik. Außerdem gibt es 28 Staaten in Lateinamerika und der Karibik. Was auffällt: Sowohl Russland als auch die USA und China sind keine der aufgeführten Vertragsstaaten. Auch Israel erkennt den Strafgerichtshof nicht an.
West-Europa und andere Staaten: Andorra, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und das Vereinigte Königreich
Afrika: Benin, Botswana, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauritius, Namibia, Niger, Nigeria, Sambia, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Südafrika, Tansania, Tschad, Tunesien, Uganda und die Zentralafrikanische Republik
Asien und Pazifik: Afghanistan, Bangladesch, Cookinseln, Fidschi, Japan, Jordanien, Kambodscha, Kiribati, Malediven, Marshallinseln, Mongolei, Nauru, Palästina, Samoa, Südkorea, Tadschikistan, Timor-Leste, Vanuatu und Zypern
Lateinamerika und Karibik: Antigua und Barbuda, Argentinien, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru, Sankt Kitts und Nevis, Sankt Lucia, Sankt Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago, Uruguay und Venezuela
Chefankläger Karim Khan vom IstGH hat in einem Atemzug den Haftbefehl sowohl gegen Israels Ministerpräsidenten als auch gegen den Anführer der Terrororganisation Hamas beantragt. Grund seien mutmaßliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie mutmaßliche Kriegsverbrechen.
Netanjahu kritisierte diesen Antrag gegen ihn scharf. Er weise jeglichen von Khan gezogenen „Vergleich zwischen dem demokratischen Israel und den Massenmördern der Hamas mit Abscheu zurück“, erklärte Netanjahu laut der dpa.
„Das ist eine vollständige Verzerrung der Realität“, sagte Netanjahu in einer auf der Plattform X veröffentlichten Videobotschaft. Der „absurde“ und falsche Antrag richte sich nicht nur gegen ihn und Galant, „er richtet sich gegen den gesamten Staat Israel“. Der Antrag sei ein Beispiel eines „neuen Antisemitismus“, der von Universitäten nach Den Haag gezogen sei, sagte Netanjahu mit Anspielung auf die propalästinensischen Proteste an Hochschulen.
Netanjahu vergleicht seinen Haftbefehl mit einer Gleichstellung von Franklin D. Roosevelt und Adolf Hitler
„Mit welcher Unverfrorenheit wagen Sie es, die Monster der Hamas mit den Soldaten der israelischen Armee zu vergleichen, der moralischsten Armee der Welt?“, fragte Netanjahu. Dies sei, als wenn man während des Zweiten Weltkriegs den damaligen US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt mit Adolf Hitler moralisch gleichgestellt hätte, erklärte der israelische Regierungschef.
Der israelische Außenminister Israel Katz sprach von einer „historischen Schande“. „Während die Mörder und Vergewaltiger der Hamas Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen unsere Brüder und Schwestern begehen, erwähnt der Chefankläger im gleichen Atemzug unseren Ministerpräsidenten und Verteidigungsminister – neben den verabscheuungswürdigen Nazi-Monstern der Hamas“, sagte Katz nach Angaben seines Büros.
Vor dem Gaza-Krieg: Die Geschichte des Israel-Palästina-Konflikts in Bildern
USA zeigt volle Unterstützung: „Immer an der Seite Israels“
Viele Länder haben auf den Antrag des Gerichts reagiert. So hat beispielsweise US-Präsident Joe Biden sich „empört“ gezeigt. „Was auch immer dieser Ankläger andeuten mag, es gibt keine Gleichwertigkeit – keine – zwischen Israel und der Hamas“, erklärte Biden. Die Vereinigten Staaten würden „immer an der Seite Israels gegen Bedrohungen seiner Sicherheit stehen“.
Zuvor hatte bereits US-Außenminister Antony Blinken von einem „beschämenden Vorgehen“ von IStGH-Chefankläger Karim Khan gesprochen.
Kritik seitens Deutschland: „Unzutreffender Eindruck einer Gleichsetzung“
Auch aus Deutschland kam Kritik. Die gleichzeitige Beantragung von Haftbefehlen gegen Führer der Hamas und Regierungsvertreter Israels erwecke den „unzutreffenden Eindruck einer Gleichsetzung“, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Das berichtet die dpa. Tatsächlich aber habe das Gericht nun „sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten“, die Chefankläger Khan in seinem Antrag ausführlich dargestellt habe, erklärte ein Sprecher in Berlin.
Österreich ist eines der Länder, die das Selbstverteidigungsrecht Israels im Gaza-Israel-Krieg besonders betonen. Regierungschef Karl Nehammer (ÖVP) hatte als Reaktion die Gleichstellung beider Haftbefehl-Anträge kritisiert.
Frankreich und Südafrika begrüßen das Vorgehen des Internationalen Strafgerichtshofs
In der Stellungnahme des französischen Außenministeriums findet sich dagegen keine Kritik am IStGH. Stattdessen heißt es: „Frankreich unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, seine Unabhängigkeit und den Kampf gegen Straflosigkeit in allen Situationen“, wie die Nachrichtenagentur Reuters schreibt.
Und auch Südafrika ist eher auf der Seite Frankreichs. Der südafrikanische Präsident Cyril Ramaphosa begrüßte das Vorgehen des Chefanklägers. Südafrika hatte den Internationalen Strafgerichtshof wiederholt zu Maßnahmen gegen Israel aufgefordert und dem Land Völkermord vorgeworfen.
In Den Haag befindet sich der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs, das nun einen Antrag auf Haftbefehl von Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu gestellt hat.
Der IStGH muss nun entscheiden, ob er dem Antrag auf Haftbefehl folgt. Die Beratungen darüber können Wochen oder gar Monate dauern. Sollten die Richter Haftbefehle ausstellen, müsste theoretisch jeder der 124 Mitgliedstaaten des Gerichts Netanjahu oder die übrigen Gesuchten festnehmen, sobald diese sich auf ihrem Staatsgebiet befinden.
Haftbefehl gegen Wladimir Putin in 2023
Auch für Deutschland hieße das, dass sie Netanjahu verhaften müssten, wenn er deutschen Boden berühren sollte. Einen ähnlich gelagerten Fall gab es vergangenes Jahr für Südafrika, als der russische Präsident Wladimir Putin das Land besuchen wollte.
Putin wurde im März 2023 vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen angeklagt. „Es ist fast so, als würde man einen Freund zu sich nach Hause einladen und ihn dann verhaften“, sagte der stellvertretende südafrikanische Präsident Paul Mashatile vergangenes Jahr gegenüber der Nachrichten- und Presseagentur Associated Press.
Angriff der Hamas am 7. Oktober: Militärisches Vorgehen im Gazastreifen als Reaktion
Ursprung war ein Großangriff der von der EU und den USA als Terrororganisation eingestuften islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023. Deren Kämpfer hatten damals israelischen Angaben zufolge mindestens 1160 Menschen getötet, 252 weitere wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.
Als Reaktion geht Israel seither massiv militärisch im Gazastreifen vor. Dabei wurden nach Angaben des von der Hamas kontrollierten Gesundheitsministeriums, die sich nicht unabhängig überprüfen lassen, mehr als 35.500 Menschen getötet. (Rebecca Fulle, dpa)