Plagiats-Vorwürfe bei Richterwahl: Gutachten spricht Brosius-Gersdorf frei
VonBabett Gumbrecht
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Als „ultralinks“ bezeichneten Unionsmitglieder die SPD-Richterkandidatin. Daneben gab es Plagiatsvorwürfe hinsichtlich ihrer Doktorarbeit. Experten bestreiten diese.
Nach einem von ihr und ihrem Mann in Auftrag gegebenen Kurzgutachten ist Brosius-Gersdorf kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen. „Die Prüfung hat ergeben, dass die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben“, erklären die Rechtsanwälte Michael Quaas und Peter Sieben von der Anwaltskanzlei Quaas und Partner in einem Begleitschreiben.
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Kanzlei sieht Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf unbegründet: Gutachten aber nur vorläufig
Die Stuttgarter Kanzlei betont aber ausdrücklich, dass die Bewertung vorläufig ist: „Eine ausführliche rechtliche Bewertung soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen“. Kurz vor der geplanten und am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag waren am vergangenen Freitag (11. Juli) Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf laut geworden. Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber veröffentlichte Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes.
Der Verdacht kam auf, weil die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf und die Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus beide 1997 an der Universität Hamburg eingereicht worden sind. Und sich die Titel ähneln. Die Kanzlei betrachtete ähnliche Fußnoten, Textstellen und Ähnlichkeiten in Überschriften.
„Wenn sich bei inhaltlich vergleichbaren Fragestellungen beide Autoren auf die in der Regel begrenzte Anzahl an Veröffentlichungen beziehen, betrifft das die eigene wissenschaftliche Leistung schon nicht im Ansatz“, schreibt die Kanzlei zum Thema Fußnoten. Es deute allenfalls auf einen gedanklichen Austausch hin, nicht aber darauf, dass einer der Beteiligten von der oder dem anderen, ohne dies kenntlich zu machen, Inhalte übernommen hätte. Das heißt: „Ein Plagiatsvorwurf steht schon per Definition nicht im Raum.“
Neben Plagiatsvorwürfen: Union nannte SPD-Verfassungsrichterkandidatin „ultralinke Juristin“
Neben den Plagiatsvorwürfen gab es auch noch andere Kritikpunkte von CDU und CSU. Mehrere Unionsabgeordnete bezeichneten Brosius-Gersdorf öffentlich als ungeeignet und unwählbar, andere ließen sich anonym zitieren, die Juraprofessorin sei „eine ultralinke Juristin“. Begründet wurde das unter anderem mit Äußerungen von Brosius-Gersdorf zu Corona-Impfungen und mit ihrer Haltung zu Abtreibungen.
Das höchste deutsche Gericht: Eckdaten zum Bundesverfassungsgericht und seine Besetzung
Gegründet
1951
Sitz
Karlsruhe
Struktur
Zwei Senate mit je acht Richtern
Gesamtzahl
16 Richter/innen
Amtszeit der Richter/innen
Zwölf Jahre (nicht verlängerbar)
Wahlverfahren
Durch Bundestag und Bundesrat – Je Organ jeweils acht Richter (mit 2/3-Mehrheit)
Brosius-Gersdorf hält derweil trotz Kritik vorerst an ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht fest. Sollte dem Gericht in der Debatte über die geplatzte Richterwahl aber Schaden drohen, würde sie sofort verzichten, sagte die Juristin in der Sendung Markus Lanz im ZDF am Dienstagabend (15. Juli). Das Bundesverfassungsgericht müsse in Ruhe arbeiten können und funktionsfähig bleiben.
Brosius-Gersdorf betonte: „Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten. Ich möchte auch nicht verantwortlich sein für eine Regierungskrise in diesem Land.“ Es gehe nicht mehr nur um sie. „Es geht auch darum, was passiert, wenn sich solche Kampagnen, und es war in Teilen eine Kampagne, durchsetzen, was das mit uns macht, was das mit dem Land macht, mit unserer Demokratie.“ Dies müsse sie wägen.
Nach Talkshow-Auftritt bei Lanz: Brosius-Gersdorfs Aussagen stoßen bei Union weiter auf Widerstand
Der Talkshow Auftritt von Brosius-Gersdorf kam bei der CDU aber nicht besonders gut an: „Eine solche Frage wird am Ende weder in Talkshows noch in den Medien entschieden, sondern es ist eine Frage, die im Gespräch zwischen den Koalitionsfraktionen zwischen SPD, CDU und CSU entschieden werden muss“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) machte deutlich, dass er auch nach der den Äußerungen von Brosius-Gersdorf an seinem Kurs festhalten will, das weitere Vorgehen in den kommenden Wochen zu besprechen. „Wir sprechen in der Koalition in Ruhe darüber, wie wir das lösen“, sagte er nach dem Besuch einer bayerischen Kabinettssitzung auf der Zugspitze am Dienstag (15. Juli)
Die Lage scheint festgefahren. Dass Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurückzieht – wie manche in der Union sich wünschen – scheint unwahrscheinlich. Die SPD hält auch an ihr fest und sieht sich bestärkt. Bisher deutet alles darauf hin, dass man zunächst in die parlamentarische Sommerpause geht und eine neue Richterwahl im Bundestag frühestens im September anpeilt. (bg/dpa)