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Dobrindt feiert seinen Asyl-Kurs als Erfolg. Pro Asyl übt deutliche Kritik. Auch Asylrechtler Maximilian Pichl warnt: Besonders schutzbedürftige Personen „fallen durchs Raster“.
Berlin – Verstärkte Grenzkontrollen, Zurückweisung von Asylsuchenden, Aussetzung des Familiennachzugs: Während Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezogen auf seine Migrationspolitik von „hochwirksamen Maßnahmen“ spricht, kritisieren Asylrechtler die Zurückweisungspraxis der Bundesregierung als europarechtswidrig – in dem Kurs des Innenministers sehen einige unter ihnen vor allem Symbolpolitik.
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Ein Begriff, den Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl, bewusst nicht verwenden möchte. Für Menschen auf der Flucht hätten die Maßnahmen direkte Auswirkungen, erklärt Kopp im Gespräch mit unserer Redaktion: „Wenn einer leidet, ist das kein Symbol mehr, auch keine Symbolpolitik, sondern reale Härte.“
Dobrindts Zurückweisungs-Anordnung: Pro Asyl fordert „robustes Menschenrechtsmonitoring“
Menschen würden „zu reinen Objekten gemacht“, wirft Kopp der Regierung vor: „Rechte werden missachtet und das ist ein sehr weitreichender Vorgang.“ Es ginge dabei etwa um das Recht, angehört zu werden: „Eine faire Chance zu erläutern“, wieso Menschen geflohen sind, ob sie in dem EU-Land, durch das sie eingereist sind, möglicherweise inhaftiert oder unmenschlich behandelt wurden: „Asylsuchende haben das Recht, dass das in einem rechtsstaatlichen Verfahren geschieht.“
Menschen als Objekte zu behandeln, erklärt der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation, sei ein „ziemlich harter Eingriff; psychisch und juristisch“. Schutzsuchende, „die massive Gewalt an der EU-Außengrenze erfahren haben, werden einfach ins Nichts, in die Ungewissheit zurückgewiesen.“ Vor diesem Hintergrund fordert er: „Gerade an den Grenzen braucht man ein starkes, robustes Menschenrechtsmonitoring.“ Das Vorgehen der Bundesregierung sei ein „bewusster, offener Rechtsbruch, der Europarecht und die Menschenwürde der betreffenden Schutzsuchenden verletzt“.
Die Regierung verteidigt die Zurückweisungen hingegen; Alexander Dobrindt betonte wiederholt, dass die Maßnahmen europarechtskonform seien. „Wir befinden uns vollkommen im Rahmen der Rechtssituation – sowohl was die deutsche Rechtslage als auch die europäische Rechtslage anbelangt“, sagte Innenminister Dobrindt etwa dem ARD-Hauptstadtstudio.
Urteil gegen Dobrindts Asyl-Politik: Innenminister spricht von „Einzelfallentscheidung“
Das Verwaltungsgericht Berlin sieht das jedoch anders: Anfang Juni urteilte das Gericht gegen die Praxis des Innenministers. Geklagt hatten drei Somalier, die am Bahnhof Frankfurt (Oder) zurückgewiesen wurden. Das Verwaltungsgericht erklärte die von Dobrindt angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze für rechtswidrig: Ohne Dublin-Verfahren dürfen sie nicht abgewiesen werden. Im Dublin-Verfahren wird geprüft, welches Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Maximilian Pichl, Migrationsrechtler an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden, teilt die Einschätzung des Gerichts: „Diese Entscheidung war nicht überraschend. Fast jeder Migrationsrechtler hat das vorher so gesehen“, erklärt er im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. Trotz des Urteils des Gerichts hält Innenminister Dobrindt an der Zurückweisungspraxis fest und spricht von einer „Einzelfallentscheidung“. Dobrindt verweist auf den Europäischen Gerichtshof: Dieser solle entscheiden. Dem EuGH müsste jedoch zunächst ein Fall vorgelegt werden.
Dobrindt hält an Zurückweisungen fest: Migrationsrechtler sieht „rechtsstaatliches Problem“
Pichl kritisiert die Haltung des Innenministers, das Urteil in Berlin als Einzelfall abzuhaken: „Wir haben hier durchaus auch ein rechtsstaatliches Problem.“ Auch das Gericht habe die Rechtslage als so eindeutig angesehen, dass es keine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für nötig gehalten habe: „Es gibt eine sehr etablierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes“, erklärt der Asylrechtler.
Zudem habe auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts – „unüblicherweise“ – betont, dass es sich nicht nur um eine Einzelfallentscheidung handle, so der Experte. Der Verweis Dobrindts auf eine EuGH-Entscheidung sei trügerisch: „Es kann auch sein, dass wir nie eine Entscheidung vom EuGH bekommen zu dieser Sache.“
Nach Angaben des Innenministeriums sind derzeit vier Hauptsache- und ein Eilverfahren wegen Zurückweisungen bei deutschen Verwaltungsgerichten anhängig. Geklagt wurde laut Berichten vor den Verwaltungsgerichten Berlin, München und Karlsruhe. Bei allen drei ist nach Angaben der Gerichte bislang keine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erfolgt. Auf Anfrage erklärt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu Fällen, die dort anhängig sind: „Ob die Kammern eine Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union erwägen, ist mir nicht bekannt. Hier wird man zunächst die mündlichen Verhandlungen abwarten müssen.“
Zurückweisung einer Minderjährigen? Experte warnt: Schutzbedürftige fallen durchs Raster
Im Fall der drei Somalierinnen und Somalier hatte sich damals eine weitere Kontroverse ergeben: Eine der Zurückgewiesenen soll 16 Jahre alt und damit minderjährig gewesen sein. Von den Zurückweisungen sollen vulnerable Gruppen eigentlich laut Innenministerium ausgenommen sein: Das Ministerium nennt dabei unter anderem allein reisende Minderjährige, Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen und sichtbar Erkrankte und hilfsbedürftige Personen als Beispiele für vulnerable Gruppen.
Die somalische Asylsuchende wurde zunächst von der Bundespolizei als volljährig (geboren 2006) erfasst und zurückgewiesen. Bei der zweiten Zurückweisung hat die Bundespolizei das Geburtsjahr 2008 – also minderjährig – eingetragen, aber sie wurde dennoch erneut abgewiesen. Als dann die dritte Zurückweisung per Gerichtsbeschluss als klar „rechtswidrig“ qualifiziert wurde, spielte eine im Verfahren vorgelegte Geburtsurkunde keine Rolle. Jedoch der Streit über die Minderjährigkeit ist noch nicht beigelegt.
Pichl schreibt zu dem Fall in einem Verfassungsblog-Beitrag: „In einem regulären Verfahren hätte die Betroffene vorläufig durch das zuständige Jugendamt in Obhut genommen werden müssen, um ihr Alter im Rahmen einer qualifizierten Inaugenscheinnahme einzuschätzen.“ Die Minderjährigkeit zu prüfen – etwa, wenn Behörden an der Echtheit eines Dokuments zweifeln – sei „nicht trivial“. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt er: „Man kann hier sehr gut sehen, dass solche Grenzkontrollen genau dazu führen, dass auch besonders schutzbedürftige Personen durchs Raster fallen.“
Zurückweisungen von Asylsuchenden: Pro Asyl warnt vor „innerer Logik des Systems“
Unabhängig vom Fall der Somalierin ist für Pro-Asyl-Chef Kopp klar, dass solche Fälle in der „Grauzone Grenze“ immer wieder vorkommen werden. Es gehe damit nicht um Vorwürfe gegen einzelne Beamte, für ihn sei jedoch klar: Mit den politischen Vorhaben des Bundesinnenministeriums werde ein „Klima geschaffen“, in dem „Schutzsuchende überhört werden“ oder „nicht genau hingeschaut wird“; das liege in der „inneren Logik des Systems“. Dobrindts Anweisung sei schon per se rechtswidrig, aber seine Vorgaben werden „mit Konsequenz erfüllt“ und: „In diesem Kontext drohen weitere Menschenrechtsverletzungen.“
Ein Sprecher des Innenministeriums verweist auf Nachfrage zur Ausnahme der vulnerablen Gruppen auf Regelungen der Bundespolizei. Diese stelle durch interne Vorschriften bzw. Leitfäden eine einheitliche Anwendung der Vorgabe sicher. Der Sprecher betont zudem, dass auch der Innenminister deutlich gemacht habe, dass es keine „abschließende Auflistung von vulnerablen Personen“ gebe. „Es wäre nicht sachgerecht, eine Person, die erkennbar vulnerabel ist, an der Grenze zurückzuweisen, weil ihr Fall nicht in einer Auflistung steht“, begründet der Sprecher.
Migrationsrechtler: Dobrindts aktuelle Politik versuche, „etablierte Rechtsprechung auszuhebeln“
Maximilian Pichl sieht in den Zurückweisungen von Asylsuchenden einen „vorsätzlichen Europarechtsbruch“. Der Asylrechtler kritisiert: „Im Endeffekt wird versucht Migration als Gefahr und als Problem darzustellen, etablierte Rechtsprechung wird ausgehebelt und zu dem gibt es keine wirklich nachhaltige Herangehensweise an die Frage, wie schafft man ein Europa, wo Menschen auch noch ankommen können.“
Als einzige Handhabe gegen die seiner Ansicht nach rechtswidrige Praxis sieht der Experte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung, „weil sie Europarecht nicht umsetzen“: Dann müsste sich die Europäische Kommission und die Europäische Gerichtshof damit befassen. Doch selbst dann bliebe es „Sache der Bundesregierung zu sagen, wir setzen das um oder wir ignorieren das.“ Man müsse „sozusagen darauf hoffen, dass die Regierung Urteile und Recht umsetzt“. (pav)
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