VonPaula Völknerschließen
Das EuGH-Urteil zu sicheren Herkunftsstaaten betrifft auch Deutschlands Migrations-Politik. SPD-Politiker Aziz Bozkurt fordert die Regierung zum Handeln auf.
Luxemburg/Berlin – Seit Amtsbeginn verschärft die schwarz-rote Bundesregierung den deutschen Migrationskurs – federführend: Innenminister Alexander Dobrindt. Einen Dämpfer – nicht zuletzt für Dobrindts Migrationspläne – dürfte ein neues Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) darstellen. Am Freitag (1. August) erhöhte der EuGH mit seinem Urteil die Hürden für die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten für beschleunigte Asylverfahren.
SPD-Politiker kritisiert Dobrindts Migrations-Politik: „Das ist rechtspopulistisch“
Geht es nach Innenminister Alexander Dobrindt, sollten Staaten per Rechtsverordnung als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Bei diesem Vorhaben müsste die Bundesregierung nun nachbessern, glauben nicht nur Migrationsexperten – auch der Bundesvorsitzende der AG Migration und Vielfalt der SPD, Aziz Bozkurt, spricht sich dafür aus. Den Migrationskurs des Innenministers kritisiert der SPD-Politiker scharf.
Minister unter Merz: Komplette Liste des Kabinetts – von Klingbeil bis zu „neuen Gesichtern“




„Bei Dobrindt kann man klar sagen, das sind nicht nur rechtspopulistische Tendenzen, das ist rechtspopulistisch“, erklärt der SPD-Politiker im Gespräch mit unserer Redaktion. Das, was man aus dem Ausland bereits kenne, vollziehe der Innenminister nun in Deutschland: „Das ist auch eine Gefahr für unseren Rechtsstaat: Wenn man ihn an einer Stelle aushöhlt, dann hat man ihn komplett ausgehöhlt.“
Dem Innenminister wirft er eine Vorgehensweise vor, die man sonst von Rechtspopulisten kenne: „Gerichtsurteile ignorieren und erstmal ihr Ding durchziehen, um zu gucken, wie weit man gehen kann.“ Dobrindts Vorgehen sei vor diesem Hintergrund „brandgefährlich“. Was das Gesetzesvorhaben der Regierung zur Erweiterung der Liste sicherer Drittstaaten angeht, erklärt der SPD-Politiker: „Das Gesetzesvorhaben, wie es geplant ist, das sollte man nochmal überprüfen, nochmal bremsen und dann auch auf jeden Fall anpassen, weil das Asylrecht entschieden beschnitten wird.“
Migration: EuGH zieht Grenzen für Listen sicherer Herkunftsländer
In dem EuGH-Prozess ging es darum, unter welchen Voraussetzungen EU-Mitgliedstaaten Länder als sogenannte sichere Herkunftsländer einstufen dürfen. Das Gericht hat nun geklärt: Mitgliedsstaaten können eine solche Einstufung selbst treffen, sie müssen aber die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen – damit diese gerichtlich überprüfbar ist. Außerdem entschieden die Richterinnen und Richter, dass – zumindest bis zum Inkrafttreten einer neuen EU-Asylregelung – ein Land kein „sicherer“ Herkunftsstaat sei, wenn bestimmte Personengruppen dort nicht sicher sind.
Auch Deutschland hat eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die Westbalkanländer sowie Georgien, Ghana, Moldau und den Senegal. Kurz vor der Sommerpause hatte der Bundestag erstmals die Möglichkeit beraten, Staaten per Rechtsverordnung als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen. Das bedeutet, dass der Bundesrat dem dann nicht zustimmen müsste.
Nach EuGH-Urteil: Migrationsexperte sieht Nachbesserungs-Bedarf bei Vorhaben der Regierung
Mit Blick auf das Vorhaben und das EuGH-Urteil sieht auch Migrationsexperte Constantin Hruschka Nachbesserungsbedarf. Bei der Rechtsverordnung habe man ohnehin ein verfassungsrechtliches Problem, erklärt der Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg. Das Grundgesetz gebe klar vor, dass sichere Herkunftsstaaten nur vom Gesetzgeber definiert werden dürfen.
Das EuGH-Urteil gehe nun in dieselbe Richtung: „Nämlich, dass ich einen Gesetzgebungsakt braucht.“ Bei dem Vorhaben, so der Migrationsexperte, müsse die Regierung nun nachbessern. Darüber hinaus müsse man sich den Status Quo anschauen: Die Länder, die aktuell auf der Liste stehen. „Und auch ein Land wie Senegal, wo Homosexuelle verfolgt werden, müsste eigentlich von der Liste runter.“
Die Regierung müsse zum einen die „Bestimmung neuer, sicherer Herkunftsländer auf eine Basis stellen, wo die Kriterien ganz klar benannt sind“. Zum anderen brauche es eine weitergehende Analyse, „was das für sichere Herkunftsländer ab dem nächsten Jahr bedeutet“. Dabei bezieht sich der Rechtswissenschaftler auf die große EU-Asylrechtsreform, die ab Juni 2026 gilt.
Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten: Migrationsexperte warnt vor „Prekarisierung in Deutschland“
Allgemein, erklärt der Migrationsexperte, bringe die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten nur dann etwas, „wenn ich mit diesen Staaten auch so diplomatische Beziehungen habe, dass ich in diese Staaten dann auch Rückführungen wirklich realisieren kann“. Darüber hinaus führe die Bestimmung „nur zu Prekarisierung in Deutschland und zu Problemen für die Behörden: wenn die Personen dann nicht arbeiten dürfen, wenn die Personen weniger Leistungen bekommen“. Zudem, warnt der Migrationsexperte: „Es führt zu schwierigen Umsetzungsprozessen, weil man genau schauen muss, wer bekommt welche Leistungen, wann, wie lange. Das ist alles sehr ressourcenintensiv.“
Das für das Thema zuständige Bundesinnenministerium sagte zunächst nichts zu konkreten Auswirkungen des EuGH-Urteils für Deutschland. Man werde die Entscheidung des EuGH auswerten, teilte ein Sprecher laut Bericht der Deutschen Presse-Agentur mit.
Migration: SPD-Politiker fordert Merz-Regierung zu Rückkehr von „Pfad der Abschreckung“ auf
In dem Urteil des EuGH sieht der Bundesvorsitzende der AG Migration und Vielfalt der SPD ein positives Zeichen: „Es ist erstmal gut, dass der EuGH einen Riegel vorschiebt, dass man Länder einfach mit fadenscheinigen oder nicht allumfassend transparent gemachten Gründen als sichere Herkunftsländer definiert.“
Was den Migrationskurs der Regierung angeht, äußert sich Bozkurt auch zur Rolle seiner eigenen Partei: „In der Ressortzuständigkeit gibt es da natürlich Grenzen, aber die SPD hat natürlich jetzt die Verantwortung, an der Stelle auch mal dagegen zu wirken.“ Im Gespräch verweist der Sozialdemokrat dabei auf Beschlüsse des SPD-Parteitags: „Ehrlicherweise ist die Aktion in die Richtung, die sichtbar sein könnte, gleich null.“ Jeder der Regierungspartner trage Verantwortung: „Und gerade wirkt das so, als könnte Dobrindt tun, was er will. Das ist bei weitem nicht okay.“ Von der Bundesregierung fordert Bozkurt, „von dem symbolischen Pfad der Abschreckung“ zurückzukehren – „auf eine rechtsstaatliche Basis“. (pav)
Rubriklistenbild: © IMAGO / dts Nachrichtenagentur, IMAGO / Bernd Elmenthaler

