Umsturzpläne

„Reichsbürger“-Prozess in Frankfurt: Des Prinzen Pläne vor Gericht

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In Frankfurt beginnt der Prozess gegen eine mutmaßliche Terrorgruppe. Ihr Anführer Heinrich XIII. Prinz Reuß war laut Anklage nicht von Anfang an dabei.

Frankfurt – Kaum hat der Prozess gegen die mutmaßliche „Reichsbürger“-Gruppe um den Frankfurter Immobilienkaufmann Heinrich XIII. Prinz Reuß begonnen, steht für manchen Verteidiger das drastische Urteil schon fest. Das Verfahren gegen neun Angeklagte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt sei „der größte Missbrauch in der deutschen Rechtspflege“, schleudert Rechtsanwalt Martin Schwab dem Gericht entgegen. Er ist einer der 25 Verteidigerinnen und Verteidiger in dem Mammutverfahren, für das im Frankfurter Stadtteil Sossenheim eigens eine Leichtbauhalle errichtet wurde.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sie hätten das demokratische System der Bundesrepublik mit Waffengewalt umstürzen und Heinrich Reuß als provisorisches Staatsoberhaupt einsetzen wollen. Im Dezember 2022 nahm die Polizei bei einer großen Razzia zahlreiche Menschen fest und fand bei Durchsuchungen Dokumente und Waffen. In Stuttgart läuft der Prozess gegen mutmaßliche Angehörige des militärischen Flügels, in München beginnt im Juni das Verfahren gegen weitere Beschuldigte. Von den insgesamt 26 Angeklagten stehen in Frankfurt diejenigen vor Gericht, die nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft die Rädelsführer der Gruppierung waren.

Die frühere AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann (Mitte) soll laut Anklage Verschwörern Zugang zum Bundestag verschafft haben.

Prinz Reuß übernahm Planung für „Übergangsregierung“

Reuß sitzt in der zweiten Reihe der Angeklagten im dunkelblauem Sakko über blauem Pullover; ein anderer Angeklagter wirkt im grünen Janker, als wolle er gleich zur Jagd aufbrechen. In der ersten Reihe ist unter anderem die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann platziert. Sie soll einige Verschwörer in das Bundestagsgebäude eingelassen haben, um die Wege dort auszukundschaften – nach Überzeugung der Anklagebehörde mit dem Ziel, einen Putsch vorzubereiten.

Aus der Anklageschrift, die Oberstaatsanwalt Tobias Engelstetter verliest, geht hervor, dass die Gruppierung die Bundesregierung nicht zuletzt wegen ihrer Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie für illegitim hielt. Eine Rolle gespielt hätten aber auch Narrative von „Reichsbürgern“ oder der „QAnon“-Bewegung, die glaubt, dass Eliten Kinder systematisch töteten, um ihr Blut für die Verjüngung zu nutzen. Mehrere Mitglieder der Gruppe, darunter Johanna F.-J., sollen in der Schweiz nach Tunneln geforscht haben, in denen Kinder von der politischen Elite gefangen gehalten und missbraucht würden. Ein Brüderpaar sei beauftragt und mti hohen Summen bezahlt worden, um Tunneleingänge zu finden – ohne Ergebnis.

Martin Schwab, der Anwalt von F.-J., gibt dazu vor Gericht eine Erklärung ab. Er verwahrt sich dagegen, „den systematischen Missbrauch von Kindern als Verschwörungstheorie abzutun“. Was, wenn sich das eines Tages bestätige, fragt er rhetorisch. Schließlich sei ja auch „die Pandemie-Erzählung ein Lügenkonstrukt“, fügt der Jurist hinzu, der als Hochschullehrer in Bielefeld firmiert und mehrfach für die Kleinstpartei „Die Basis“ angetreten ist. F-J. sagt, sie höre die Erklärung ihres Anwalts zum ersten Mal und müsse das „erstmal sacken lassen“.

Laut der Anklage hatten mehrere ehemalige Militärs unter den Angeklagten im Jahr 2021 zunächst versucht, Bundeswehr-Generäle für ihr Umsturz-Vorhaben zu gewinnen. Erst als dies gescheitert war, sei der Kontakt zu Prinz Reuß hergestellt worden. Dieser habe dann die Planung für eine Übergangsregierung übernommen, der er selbst hätte vorsitzen sollen.

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Nancy Faeser: Angeklagte sind keine „harmlosen Spinner“

Allen Beteiligten sei klar gewesen, dass ein Umsturz nur mit Waffengewalt möglich wäre und es dabei Tote geben werde. Zudem hätten die Angeklagten Listen mit Daten von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern, Bürgermeister:innen, aber auch Fernsehmoderator:innen angelegt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte vor Eröffnung des Prozesses erklärt, es handele sich dabei „nicht um harmlose Spinner, sondern um gefährliche Terrorverdächtige“.

Bevor die Anklage in Frankfurt verlesen werden konnte, verging der Vormittag damit, dass zahlreiche Verteidigerinnen und Verteidiger Anträge stellen wollten, aber noch nicht durften. So sollte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk abgelehnt, die Verlesung der Anklageschrift untersagt und eine angebliche Behinderung der Verteidigung angeprangert werden. All dies aber wurde auf später verschoben.

Das Mammutverfahren findet in einer eigens dafür errichteten Leichtbauhalle im Stadtteil Sossenheim statt.

Reichsbürger-Prozess hat zeitgeschichtliche Bedeutung

Nur ein Thema wurde von Bonk und seinem Senat frühzeitig entschieden: die Frage nach einer audio-visuellen Aufzeichnung der Verhandlung. Diese diene nicht nur den Prozessbeteiligten in einem mutmaßlich langen Verfahren mit Parallelverfahren an anderen Standorten, argumentierte Malsack-Winkemanns Anwältin Kerstin Rueber-Unkelbach. Vielmehr werde das Verfahren „eine besonders herausragende zeitgeschichtliche Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland“ haben. Daher solle die Aufzeichnung später auch dem Bundesarchiv angeboten werden.

Der Senat sieht das aber anders. Nur in seltenen Ausnahmefällen sei eine Aufzeichnung zulässig, und die auch nur für die Archive und nicht für die Beteiligten, stellte er fest.

Verteidigerin Kerstin Rueber-Unkelbach hatte selbst bedauert, dass ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen noch nicht beschlossen worden ist. Doch sie zitierte zustimmend den Minister – ausgerechnet jenen Minister, den ihre Mandantin Malsack-Winkemann nach Überzeugung der Anklagebehörde nach einem Umsturz als Justizverantwortliche im neuen Reich abgelöst hätte.

Rubriklistenbild: © dpa

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