VonRobert Wagnerschließen
Wer lange studiert, sollte sich mit dieser Frage auseinandersetzen. Die Zeit an der Uni kann sich auf die Versorgung im Alter auswirken.
Die Rente ist zur Studienzeit für viele noch ziemlich weit weg. Dabei kannst du gar nicht früh genug damit anfangen, dir ein Bild über die eigenen Aussichten in Sachen Rente und Rentenlücke zu machen. Die Jahre, die du an der Universität und auch an der Schule verbracht hast, können unter gewissen Voraussetzung tatsächlich relevant für deine spätere Rente sein.
Studienjahre zählen für deine Rente – aber nicht immer
Der Besuch einer Schule, einer Fachschule oder einer Hochschule gilt in rentenrechtlicher Hinsicht als sogenannte Anrechnungszeit. Anrechnungszeiten gehören zu den beitragsfreien Zeiten, während der zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber dennoch bei der Prüfung des Rentenanspruchs und der Rentenberechnung berücksichtigt werden. „Das bedeutet, dass auch Studienzeiten für Ihre spätere Rente zählen, obwohl Sie keine Beiträge einzahlen“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung dazu.
Man muss allerdings zwischen den verschiedenen Formen der Rente unterscheiden. Die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erfordern unterschiedlich lange Wartezeiten. Mit Wartezeit ist die Zeit gemeint, der man der Rentenversicherung mindestens angehören muss, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erhalten. Üblicherweise sagt man auch Beitragsjahre dazu, was aber nicht ganz korrekt ist. Es werden ja auch beitragsfreie Zeiten, wie etwa ein Studium angerechnet – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Anrechnungszeiten (Deutsche Rentenversicherung)
Anrechnungszeiten sind dazu da, Lücken im Rentenkonto zu schließen, um so die Mindestversicherungszeit für bestimmte Rentenformen zu erfüllen. Neben Schulbesuch und Studium gelten auch die Phasen als Anrechnungszeiten, in denen wegen Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht in die Rentenversicherung eingezahlt wurde.
Für die Regelaltersrente gilt eine Mindest-Wartezeit von fünf Jahren (also fünf Beitragsjahre), die man schnell zusammen hat. Nach diesen fünf Jahren besteht ein Anspruch auf die reguläre Altersrente, die für ab 1964 geborene Menschen mit 67 Jahren beginnt. Für viele Arbeitnehmer:innen sind beim Thema Rente aber die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren interessanter. Sie werden relevant, wenn man wie unsere junge Autorin vorzeitig in Rente gehen möchte.
Vorzeitige Rente nach 35 Jahren mit Abschlägen – Studienjahre werden berücksichtigt
Eine Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte. Sie ist besser bekannt als vorgezogene Rente mit Abschlägen. Sie bietet die Möglichkeit, bereits ab 63 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit einem Rentenabzug von bis zu 14,4 Prozent, der nach Monaten berechnet wird (wie übrigens auch die Wartezeit). „Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen“, steht auf der Infoseite der Deutsche Rentenversicherung.
An die Wartezeit von 35 Jahren können die Jahre beziehungsweise Monate angerechnet werden, die du an einer Schule, Fachschule oder Hochschule verbracht hast. Allerdings zählt nur die Zeit ab dem 17. Geburtstag und es werden maximal acht Jahre berücksichtigt. Ob du einen Abschluss gemacht hast, spielt dabei keine Rolle. Der Sozialverband Deutschland gibt dazu auf seiner Internetseite ein anschauliches Beispiel:
„Rita aus Flensburg hat nach ihrem 17. Geburtstag noch zwei Jahre das Gymnasium besucht und Abitur gemacht. Anschließend studierte sie insgesamt sieben Jahre an der Universität in Kiel. Als Anrechnungszeit anerkannt werden die zwei Schuljahre ab Vollendung des 17. Lebensjahres sowie die ersten sechs Jahre des Studiums – also insgesamt acht Jahre.“
Vorzeitige Rente nach 45 Jahren – Studienjahre werden NICHT berücksichtigt
Für viele Diskussionen sorgte in der Vergangenheit die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte, besser bekannt als „Rente mit 63“. Voraussetzung, um diese vorzeitige Rente ohne Abschläge zu bekommen, ist eine Wartezeit von 45 Jahren (also 45 Beitragsjahre). Im Gegensatz zur Rente mit Abschlägen nach 35 Jahren werden hier Schulausbildung und Studium sowie andere Anrechnungszeiten wie Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit für die Berechnung der Wartezeit NICHT berücksichtigt.
Wenn du nach einem langen Studium auf eine vorzeitige Rente ohne Abschläge hoffst, könntest du also enttäuscht werden. Du läufst dann Gefahr, nicht auf die erforderlichen 45 Beitragsjahre zu kommen.
Mit 63 kann sich aber ohnehin niemand mehr vorzeitig ohne Rentenabzüge verrenten lassen, steht auf der Seite des Sozialverbands Deutschland. Grund dafür ist die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ab dem Jahrgang 1964. Schon der Jahrgang 1960 kann frühestens mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in die Rente. Wer 1964 oder später geboren ist, kann auch nach 45 Beitragsjahren erst mit 65, genau zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter, ohne Abzüge in Rente gehen.
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Achtung: Du musst deine Studienjahre der Rentenversicherung melden!
Willst du dir die maximal möglichen acht Jahre Schul- und Hochschulbesuch für die Rente anrechnen lassen, musst du die Initiative ergreifen und das eigene Versicherungskonto bei der Rentenversicherung updaten. Dort werden nämlich nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten automatisch gespeichert. Über beitragsfreie Anrechnungszeiten wie ein Studium musst du die Rentenversicherung in Kenntnis setzen, sonst werden diese Zeiten für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt.
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt deshalb regelmäßig Briefe an die Versicherten, mit denen sie um eine „Klärung des Versicherungskontos“ bittet. Wie genau man mit diesen Briefen umzugehen hat, wird in einem Video (Deutsche Rentenversicherung) erklärt. Der Haken daran: Diese Briefe erhältst du erst nach deinem 43. Geburtstag und von da an alle sechs Jahre.
Es ist ratsam, schon vorher aktiv zu werden und die Rentenversicherung eigenständig über die „ungeklärten Zeiten“ zu informieren, zu deren Klärung sie die Briefe verschickt. Acht Jahre machen schließlich einen nicht unerheblichen Anteil an den 35 Jahren aus, nach denen du dich vorzeitig, wenn auch mit Abschlägen, zur Ruhe setzen kannst.
Du hast länger studiert? Kein Problem, zahl die Rentenbeiträge einfach nach
Wenn du nach deinem 17. Lebensjahr länger als acht Jahre Schule und Uni besucht hast, kannst du für den darüberhinausgehenden Rest des Studiums nachträglich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Das gilt übrigens auch für die Schulzeit zwischen dem 16. und dem 17. Geburtstag.
Innerhalb der Grenzen der monatlichen Mindest- und Höchsteinzahlungsbeiträge kannst du frei entscheiden, wie viel du einzahlst. Aber Vorsicht: Diese Option steht dir nur bis zu deinem 45. Lebensjahr offen. Je nachdem, wie lange du studiert hast, könnte es sich also lohnen, auch hier früh die Initiative zu ergreifen.
Alle bis hierhin gemachten Ausführungen beziehen sich nur auf das Studium an sich. Wenn du während des Studiums nebenher arbeitest, zahlst du sehr oft zumindest anteilig Rentenversicherungsbeiträge. Die Monate, in denen du das tust, gelten als normale Beitragszeiten, die natürlich an die 45-Jahre-Wartezeit angerechnet werden. Details dazu gibt es auf der Infoseite der Deutschen Rentenversicherung.
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