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Trotz Regierungsbeschluss bleiben bereits erteilte Aufnahmezusagen gültig. Das Auswärtige Amt muss Menschen aus Afghanistan Visa erteilen.
Berlin – Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Auswärtige Amt einer afghanischen Staatsangehörigen sowie ihren 13 Familienangehörigen Visa für die Einreise nach Deutschland ausstellen muss. Die Entscheidung erging im Rahmen eines Eilverfahrens im Zusammenhang mit dem Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Zur Begründung erklärte das Gericht, dass die Bundesregierung durch verbindliche Aufnahmezusagen rechtlich zur Einreise verpflichtet sei. Diese Zusagen seien nicht widerrufen worden und damit weiterhin gültig. Eine einseitige Aufhebung dieser Selbstverpflichtung durch den Staat sei demnach ausgeschlossen.
Visa-Streit mit Merz-Regierung: Gericht verpflichtet Auswärtiges Amt zur Einreise afghanischer Familie
Der Eilantrag der aus Afghanistan stammenden Juradozentin und ihrer Familie war damit erfolgreich. Die Betroffenen befinden sich derzeit in Pakistan und warten dort auf die Visaerteilung. Das Auswärtige Amt muss laut Gericht nun unverzüglich tätig werden. Allerdings kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, was zu Verzögerungen führen könnte.
Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung – bestehend aus CDU, CSU und SPD – wurde festgehalten, keine neuen freiwilligen Aufnahmeprogramme für schutzbedürftige Gruppen zu starten. Auch die schrittweise Beendigung des Afghanistan-Programms wurde dort als Ziel formuliert.
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Bereits die Formulierungen im Koalitionsvertrag deuteten jedoch darauf hin, dass es Zweifel an der juristischen Haltbarkeit dieser Pläne gab. So heißt es dort, dass freiwillige Programme „soweit wie möglich“ beendet und keine neuen mehr aufgelegt würden – eine Einschränkung, die Spielraum für gerichtliche Überprüfungen lässt.
Für das Bundesinnenministerium ist die Entscheidung bereits die dritte juristische Niederlage innerhalb weniger Wochen. Anfang Juni erklärte das Verwaltungsgericht Berlin die Zurückweisung dreier somalischer Asylbewerber nach Polen für unzulässig. Am 24. Juni hob das Bundesverwaltungsgericht zudem das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ auf, das 2024 von Ex-Innenministerin Nancy Faeser ausgesprochen worden war.
Risiko bei Abschiebung: Gericht erkennt Bedrohung durch Taliban-Regime für Antragsteller an
Die Richter betonten in ihrem aktuellen Beschluss, dass die Bundesregierung grundsätzlich frei sei, über die Fortsetzung oder Beendigung solcher Programme zu entscheiden. Auch könne sie künftig neue Aufnahmezusagen unterlassen. Bestehende Zusagen seien jedoch rechtsverbindlich und müssten eingehalten werden.
Im konkreten Fall habe die Familie alle Voraussetzungen für die Visumserteilung erfüllt, so das Gericht weiter. Es gebe keine Hinweise auf sicherheitsrelevante Bedenken, und die Identität der Antragsteller sei eindeutig festgestellt worden. Die Betroffenen machten zudem glaubhaft, dass ihnen im Fall einer Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan ernsthafte Gefahren durch das dortige Taliban-Regime drohten. (tpn mit dpa)
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