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Die Strompreisbremse nimmt Form an. Berichte über ihre Ausgestaltung zeugen von Elementen, die bereits von der Gaspreisbremse bekannt sind. Was gibt es Neues?
Berlin – Pläne der Politik für eine Strompreisbremse in Deutschland hatte es noch vor konkreten Ansätzen für eine Gaspreisbremse gegeben, trotzdem wurde die Preisdeckelung für Gas früher konkret. Jetzt gibt es erste Details zum Strompreisdeckel, der in seiner Ausgestaltung orientiert sein dürfte an seinem Pendant für Gas. Was genau plant die Bundesregierung und wann könnte es so weit sein? Auf die Gaspreisbremse folgt nun wohl die Strompreisbremse – in Anbetracht des Finanzdrucks auf Haushalte höchste Zeit.
Strompreisbremse: Details bekannt geworden – wie funktioniert die Strompreisbremse?
Das Konzept für die Strompreisbremse in Deutschland wird konkreter, nur: wie funktioniert die Strompreisbremse? Die Pläne der Politik sehen offenbar ein Modell vor, das nach einem ähnlichen Prinzip funktionieren soll, wie die Gaspreisbremse. Das Wirtschaftsministerium ließ laut ARD erste Strompreisbremse-Details durchklingen: „Die Ideen für die deutsche Strompreisbremse sehen vor, dass den Verbrauchern ein vergünstigtes Basiskontingent zur Verfügung gestellt wird“, so das Ministerium unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Der Verbrauch, der darüber hinaus geht, muss dann zu den marktüblichen – deutlich höheren – Preisen bezahlt werden.
Das Basiskontingent soll einen bestimmten prozentualen Anteil des geschätzten Verbrauchs aus dem Vorjahr umfassen. Offen ist bisher die Frage, um wie viel Prozent es sich dabei handeln soll. Ebenso ungeklärt ist bislang noch die Höhe des voraussichtlich staatlich garantierten Preises für besagtes Grundkontingent. In einer Präsentation verschiedener Ministerien heißt es laut Spiegel, man wolle sich beim Strompreisdeckel insgesamt „soweit möglich und sinnvoll“ am Gaspreisdeckel orientieren.
Strompreisbremse in Deutschland soll Energieunternehmen zumindest ein Stück weit zur Kasse bitten
Im Zuge der Berichte über die Strompreisbremse in Deutschland stellt sich auch die Finanzierungsfrage. Planmäßig werden die Energieunternehmen, die derzeit massive Profite einfahren, zur Kasse gebeten – zumindest etwas: Voraussichtlich sollen 90 Prozent der Zufallsgewinne abgeschöpft werden. Dabei geht es um die extrem hohen Gewinne, die Energiekonzerne durch die Energiekrise verzeichnen. Gewinnabschöpfung im Zuge des Strompreisdeckels wird es laut Handelsblatt bei verschiedenen Erzeugungsformen geben
Unter anderem soll die Gewinnabschöpfung laut Handelsblatt erneuerbare Energien umfassen, Atomkraftwerke, Braunkohlekraftwerke und Kraftwerke, die Öl verbrennen. Hinzu kommen unter anderem Abfall-Kraftwerke und Kraftwerke für Grubengas. Für den jeweiligen Kraftwerkstyp sollen „Referenzkosten“ festgelegt werden. Diese werden geschätzt. Sie umfassen variable Kosten zuzüglich der Deckungsbeiträge der Unternehmen, hinzu kommt ein Sicherheitsaufschlag. Alle Gewinne, die die Unternehmen darüber hinaus erzielen, werden dann zu 90 Prozent abgeschöpft – so zumindest der Plan.
Strompreisbremse in Deutschland und Zufallsgewinne: Was ist das Merit-Order-Prinzip?
Beim Abschöpfen der Zufallsgewinne im Zuge der Strompreisbremse in Deutschland ist das sogenannte Merit-Order-Prinzip wichtig, auf dem der Strommarkt basiert. Konkret heißt das kurz gesagt, dass alle Anbieter nach dem Preis des teuersten Erzeugers abrechnen, aktuell wären dies Gaskraftwerke. Das bedeutet etwa, günstige Windkraftwerke oder Solarkraftanlagen verkaufen zum selben Preis wie Gaskraftwerke, wo die Kosten derzeit extrem hoch sind. Entsprechend sind die sogenannten Zufallsgewinne bei günstigen Energieerzeugungsformen besonders hoch.
Strompreisbremse: Wann kommt der Strompreisdeckel für Verbraucher?
Die Strompreisbremse: Wann kommt sie? Tatsächlich soll es gemäß der Pläne aus der Politik nicht mehr allzu lange dauern. Im Kabinett sollen Strom- und Gaspreisbremse am 18. November durchgewunken werden, am 2. Dezember soll der Bundestag sie dann beschließen, das berichtet der Spiegel. Zwei Wochen später, am 16. Dezember, soll dann auch aus dem Bundesrat die Zustimmung für den Strompreisdeckel erfolgen.
Geht es nach Plan, könnte die Regel bereits ab dem ersten Dezember gültig sein. Erhält der Entwurf in seiner aktuellen Fassung tatsächlich grünes Licht, würden die Energieunternehmen auch rückwirkend zur Kasse gebeten – abgeschöpft werden könnte dann voraussichtlich rückwirkend zum 1. März.
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