Wissing will Schadensersatz von Scheuer wegen PKW-Maut-Desaster
VonMaximilian Gang
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Wird Ex-Bundesverkehrsminister Scheuer nach der geplatzten PKW-Maut zur Kasse gebeten? Nachfolger Wissing leitet eine Untersuchung ein.
Berlin – Die geplatzte PKW-Maut könnte nun – rund vier Jahre nach ihrem Scheitern – Konsequenzen für den damals verantwortlichen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach sich ziehen. Sein Nachfolger Volker Wissing (FDP) hat angekündigt, mögliche Schadensersatzforderungen gründlich prüfen zu lassen. Insgesamt muss der Bund 243 Millionen Euro an die einst vorgesehen Betreiber zahlen.
Mögliche Schadensersatzforderungen gegen Scheuer: Wissing lässt „Maß der Fahrlässigkeit“ untersuchen
„Wir können die Akte bei 243 Millionen Euro nicht einfach beiseitelegen“, sagte Wissing der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Daher sollte man sich eine Forderung an Scheuer sorgfältig anschauen. „Wir lassen ein externes Gutachten erstellen, um Rechtsfragen zu klären. Das ist letztlich keine politische Frage, sondern eine rechtliche Frage. Dazu muss das Maß der Fahrlässigkeit untersucht werden“, so der FDP-Politiker.
Als Minister habe er auch die Vermögensinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren, sagte Wissing. „Und wenn es die Möglichkeit geben sollte, jemanden in Regress zu nehmen, dann wäre es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Regressforderungen durchgesetzt werden und nicht einfach die Akten in den Keller gelegt werden“. Zuvor hatte das Ministerium bereits grundsätzlich angekündigt, mögliche Regressforderungen gegen Scheuer zu prüfen.
Muss Scheuer für finanzielle Schäden durch PKW-Maut haften? Wissing: „Das muss man sich anschauen“
„Das Gutachten wird es uns ermöglichen, mit gutem Gewissen zu sagen, aus welchem Grund in diesem konkreten Fall ein Regress möglich oder nicht möglich ist“, so Wissing. Es stünde außer Frage, dass ein Schaden entstanden sei: „Den kann man ja präzise beziffern. Für eine rechtliche Verantwortung und damit einen Regress müssen aber noch weitere Voraussetzungen vorliegen“. Das externe Gutachten solle diese herausarbeiten und dann prüfen, ob sie im konkreten Fall vorliegen, hieß es vom Bundesverkehrsminister.
So müsse beispielsweise herausgefunden werden, ob es eine rechtliche Grundlage für die Regressforderung gegen Scheuer gibt. „Das muss man sich anschauen. Aber ich möchte mich nicht dem Vorwurf aussetzen, das nicht mit aller Sorgfalt getan zu haben“, machte Wissing klar. „Dann wissen wir alle Details und können dann auch der Öffentlichkeit erklären, warum wir so oder so entscheiden und können uns dann auch auf eine externe Bewertung beziehen“. Dies sei eine Frage der Sorgfalt. Bis das Gutachten fertig sei, werde es noch etwas dauern
PKW-Maut-Desaster: Schadensersatzforderungen gegen Andreas Scheuer gelten juristisch als schwierig
Juristisch gilt eine Regressforderung gegen Andreas Scheuer jedoch als schwierig. 2019 schrieb der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Analyse, dass der Artikel 34 des Grundgesetzes zwar die Möglichkeit des Staates vorsehe, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress beim „handelnden Amtswalter“ zu nehmen. Dafür benötige es jedoch ein entsprechendes Gesetz oder eine vertragliche Grundlage. Bei Bundesbeamten liege eine solche Regelung vor, das für Bundesminister einschlägige Bundesministergesetz sehe eine solche Möglichkeit jedoch nicht vor.
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Urteil des EuGH stufte PKW-Maut als rechtswidrig ein – Betreiber forderten 560 Millionen Euro
Die PKW-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung – war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als rechtswidrig eingestuft und gestoppt worden. Zentraler Knackpunkt war, dass dem Modell zufolge nur inländische Fahrer für Mautzahlungen voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Scheuer hatte die Betreiberverträge bereits Ende 2018 abgeschlossen, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand.
Auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich in der letzten Legislaturperiode mit dem Scheitern der Maut und den daraus resultierenden finanziellen Folgen. Scheuer habe gegen Haushalts- und Vergaberecht verstoßen, so der Vorwurf der Oppositionellen. Einige Politiker, wie beispielsweise der heutige NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne), forderten Scheuers Rücktritt.
Fazit des Berichts des Untersuchungsausschusses
► Es habe zwar Indizien gegeben, dass das Projekt EU-rechtskonform gewesen sei, dem dennoch weiterhin bestehenden Risiko, auch eines vollständigen Scheiterns der Pkw-Maut vor dem EuGH, hätte in der Risikoabwägung jedoch „eine größere Bedeutung zukommen müssen“, hieß es in dem Bericht. Dies betreffe insbesondere auch die finanziellen Folgen einer Kündigung allein aus ordnungspolitischen Gründen.
► Die Entscheidung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, den Betreibervertrag vor dem EuGH-Urteil zu unterzeichnen, bezeichnete der Untersuchungsausschuss als „vertretbar“. Er weist jedoch darauf hin, dass auch eine spätere Unterzeichnung rechtlich möglich gewesen wäre.
► Zeugen gaben in dem Ausschuss an, dass es ein Angebot der vorgesehenen Betreiber gegeben habe, mit der Vertragsunterzeichnung bis nach dem Urteil zu warten. Diese Frage konnte der Ausschuss nach eigenen Angaben nicht klären.
► Auch eine „Lüge, bewusste Verheimlichung oder Manipulation“ konnte Scheuer oder seinem Ministerium nicht „glaubhaft nachgewiesen“ werden, heißt es in dem Fazit des Berichts.
► Kritische bewertete der Ausschuss haushaltsrechtliche Fragen, insbesondere, dass „die haushaltsrechtliche Prüfung im Dezember 2018 unter hohem Zeitdruck stattfand“.
► Der Untersuchungsausschuss gibt in seinem Fazit an, dass ein Verstoß gegen das Vergaberecht „mit letzter Sicherheit“ weder entkräftet noch bestätigt werden konnte.