Ruhestand vor 65

45 Jahre im Beruf – warum der Renteneintritt mit 62 oft scheitert

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Viele Senioren starten früh ins Berufsleben und arbeiten Jahrzehnte lang – trotzdem bleibt die Rente mit 62 oft aus, selbst nach 45 Arbeitsjahren. Ein vorzeitiger Ruhestand bringt hohe Abschläge mit sich, und die gesetzlichen Regelungen gelten als komplex.

Mit 62 Jahren bereits 45 Jahre gearbeitet zu haben, bedeutet für viele Menschen eigentlich: Der wohlverdiente Ruhestand rückt in greifbare Nähe. Doch in Deutschland gibt es Fälle, in denen trotz eines vollen Arbeitslebens keine Rente gezahlt wird.

Viele Senioren starten früh ins Berufsleben und arbeiten Jahrzehnte lang – trotzdem bleibt die Rente mit 62 oft aus, selbst nach 45 Arbeitsjahren. (Symbolbild)

Strenge gesetzliche Vorgaben und komplexe Ausnahmeregelungen im Rentensystem führen dazu, dass Betroffene oft leer ausgehen – selbst nach jahrzehntelanger Beitragszahlung. Das sorgt nicht nur für persönliche Enttäuschung, sondern heizt auch die Diskussion über Fairness und Reformbedarf in der Altersvorsorge weiter an.

Rente nach 45 Arbeitsjahren: Warum der Ruhestand mit 62 nicht abschlagsfrei möglich ist

In Deutschland steigt das Renteneintrittsalter kontinuierlich – sowohl für die reguläre Altersrente als auch für die Rente für „besonders langjährig Versicherte“. Für alle Jahrgänge ab 1964 bedeutet das: Die reguläre Altersrente gibt es erst mit 67 Jahren, die Rente für „besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Arbeitsjahren frühestens mit 65.

Laut dem Online-Portal Gegen-Hartz wird diese Altersgrenze von 65 Jahren mit dem Jahrgang 1964 im Jahr 2025 erstmals erreicht. Das heißt: Selbst wer mit 62 bereits die vollen 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf nicht abschlagsfrei in Rente gehen. Wie viel Geld Senioren nach 45 Arbeitsjahren tatsächlich erhalten, hat echo24.de bereits berichtet. Wer dennoch vor dem 65. Geburtstag als „besonders langjährig Versicherter“ in den Ruhestand möchte, muss teils deutliche Rentenabschläge hinnehmen.

Rente mit 62 nach 45 Arbeitsjahren: Abschläge und Einschränkungen

Senioren, die mit 62 Jahren bereits 45 Arbeitsjahre hinter sich haben, haben entweder sehr früh ihre sozialversicherungspflichtige Karriere begonnen oder ihre Rentenlücke rechtzeitig geschlossen. Dennoch können sie nicht vor 65 Jahren in Rente gehen – ein Umstand, der viele als unfair empfinden.

Theoretisch wäre ein vorgezogener Renteneintritt möglich, etwa bei Schwerbehinderung oder über die Rente für „langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren, wie Gegen-Hartz erklärt.

Hier liegt das reguläre Eintrittsalter jedoch bei 67 Jahren. Wer früher in Rente geht, muss für jeden vorgezogenen Monat mit einem lebenslangen Abschlag von 0,3 Prozent rechnen. Maximal sind vier Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich – das entspricht 48 Monaten und einer dauerhaften Kürzung von bis zu 14,4 Prozent der Rente.

Vorzeitige Rente trotz Abschlägen: Warum viele Senioren früher mit arbeiten aufhören

Trotz spürbarer Rentenabschläge entscheiden sich immer mehr Versicherte für einen vorzeitigen Ruhestand. Manche, weil sie nicht mehr arbeiten möchten, andere, weil sie gesundheitlich oder beruflich dazu nicht in der Lage sind. Besonders in bestimmten Berufsgruppen ist es oft unmöglich, bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten.

Laut dem Online-Portal Bürger-Geld gingen in Deutschland insgesamt rund 937.000 Menschen erstmals in Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Etwa 270.000 von ihnen nutzten die Regelung für „besonders langjährig Versicherte“ und konnten nach mindestens 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln.

Die übrigen rund 667.000 Neurentner mussten beim Renteneintritt finanzielle Abschläge hinnehmen – entweder, weil sie die 45 Versicherungsjahre nicht erreicht hatten oder aus anderen Gründen vor der Altersgrenze in Rente gingen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/SVEN SIMON

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