Transparenz und Tierwohl

Fleisch- und Milchprodukte betroffen: Neues Symbol in zahlreichen Supermärkten eingeführt

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Für mehr Orientierung beim Einkauf soll es in Zukunft fünf statt vier Haltungsstufen geben. Supermärkte und Discounter passen ihre Fleischwaren bereits an.

Kassel – Wer in Supermärkten oder Discountern verpacktes Fleisch kauft, kann anhand der darauf abgebildeten Haltungsstufe erkennen, wie die Tiere vor der Schlachtung gelebt haben. Während Stufe eins lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, bedeutet Stufe vier, dass die Tiere Freilauf und eine deutlich größere Stallfläche haben. Nun wird eine staatliche Tierhaltungs-Kennzeichnung eingeführt, die insgesamt fünf Haltungsstufen abbilden soll.

Neue Kennzeichnung mit Haltungsstufe fünf für mehr Orientierung und Tierwohl

Die Änderung wurde im Juni 2023 von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir beschlossen und gilt bislang nur für Schweinefleisch aus Deutschland. „Es soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen“, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Für die Tierhalter gibt es eine Übergangsfrist bis August 2025.

Abbildung der neuen Tierhaltungs-Kennzeichnung.

Noch im selben Jahr soll die Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Fleischprodukte sowie die Gastronomie ausgeweitet werden. Kunden finden das neue Logo mit den fünf Haltungsstufen dann auch auf anderen Verpackungen mit Fleisch wie Rind oder Geflügel. Nahezu alle Supermärkte und Discounter, darunter Aldi, Lidl, Rewe und Edeka, passen ihre Fleischwaren dementsprechend schrittweise an. Auch auf Milch und Milchprodukten soll es zu sehen sein.

Haltungsstufe fünf: Das ändert sich mit Einführung der Kennzeichnung für Kunden

Kunden von Supermärkten und Discountern werden in Zukunft nicht mehr zwischen vier, sondern zwischen fünf Haltungsstufen wählen können. Die neue Kennzeichnung steht für Bio-Produkte und ist demnach mit gesetzlichen Vorgaben verbunden. Kunden müssen damit rechnen, dass Produkte mit Haltungsstufe fünf deutlich teurer angeboten werden als jene mit Stufe vier oder drei. Auch die Bezeichnung der Stufen soll an die der staatlichen Kennzeichnung angepasst werden.

Die fünf Haltungsstufen der staatlichen Tierhaltungs-Kennzeichnung:

  • Stall (Haltungsstufe 1): Es werden nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
  • Stall + Platz (Haltungsstufe 2): Die Tiere bekommen mindestens 12,5 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben, zusätzlich gibt es Beschäftigungsmaterial. Die Ställe sind entweder durch verschiedene Elemente strukturiert oder den Tieren steht jederzeit ein Auslauf zur Verfügung, sodass sie Umwelteindrücke wahrnehmen können.
  • Freiluftstall (Haltungsstufe 3): Die Tiere haben in der letzten Mastphase die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Klimabereichen aufzuhalten, ihnen steht Beschäftigungsmaterial zur Verfügung. Sie haben entweder ganztägig die Möglichkeit zum Auslauf im Freien oder zu einem Auslauf, der ihnen die Wahrnehmung von Umwelteindrücken ermöglicht.
  • Auslauf/Weide (Haltungsstufe 4): Die Tiere haben in der letzten Mastphase mindestens 50 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben. In der Variante „Auslauf“ haben die Tiere einen Auslauf und einen z.B. mit Stroh eingestreuten Liegebereich. In der Variante „Weide“ leben die Tiere dauerhaft im Freien und haben dort eine Schutzeinrichtung mit Liegebereich.
  • Bio (Haltungsstufe 5): Die Tiere haben mindestens 150 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben, ihnen steht Auslauf zur Verfügung und sie erhalten ausschließlich biologisches Futter. Die Haltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung.

Die fünf Haltungsstufen kennzeichnen lediglich den jeweiligen „Ist-Zustand“. Neue Anforderungen an die Tierhaltung waren mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht nicht verbunden. (cln)

Rubriklistenbild: © Marius Becker / dpa

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