Abzüge auf die Betriebsrente: So viel Geld bleibt dann noch übrig
VonLisa Klein
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Mit einer Betriebsrente kann fürs Alter vorgesorgt werden. Doch Achtung: Wer mehr Geld als den Freibetrag bekommt, zahlt Abgaben. Auch Steuern werden fällig.
Die Betriebsrente ist neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter. Wer die Möglichkeit einer vom Arbeitgeber bezuschussten betrieblichen Altersvorsorge hat, sollte diese nutzen – denn die gesetzliche Rente fällt für viele eher mau aus. echo24.de erklärt, wie hoch die Standard-Rente nach 45 Arbeitsjahren ausfällt.
Doch Achtung bei Betriebsrente: Denn auch auf die gibt es Abzüge, wer den Freibetrag überschreite, muss für die Krankenkasse zahlen und Geld an die Pflegeversicherung abführe. Generell werden außerdem Steuern fällig. Wie hoch die Abgaben ausfallen und was am Ende übrig bleibt.
Was ist eine Betriebsrente? So kann für den Ruhestand vorgesorgt werden
Was ist eine Betriebsrente überhaupt? Die Sparkasse erklärt dazu: „Eine Betriebsrente ist eine im Alter ausbezahlte Leistung, die sich unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aufbauen können.“ Dafür wird über den Arbeitgeber ein Vertrag abgeschlossen – „manche Unternehmen übernehmen die Einzahlungen für die Finanzierung der Betriebsrente daraufhin komplett selbst, andere geben Geld dazu“.
Bei einer klassischen Betriebsrente sparen Unternehmen für ihre Mitarbeiter Vermögen an. Dann gibt es noch die „betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung“, erklärt die Lebensversicherung von 1871. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, einen monatlichen Betrag des Bruttoeinkommens direkt für die Altersvorsorge abführen zu lassen. Arbeitgeber sind inzwischen dazu verpflichtet, die selbst finanzierte Betriebsrente mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen.
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„Der als Entgeltumwandlung einbezahlte Betrag wird bis zu einem bestimmten Freibetrag nicht wie das sonstige Bruttogehalt versteuert – ein Teil der Einzahlungen ist sogar zusätzlich von den Sozialabgaben befreit“, erklärt die Sparkasse. Generell gilt: Je mehr Geld es vom Arbeitgeber dazu gibt, desto mehr lohnt sich die Betriebsrente. Einzahlungen bis zu 644 Euro monatlich oder 7.728 Euro jährlich (Stand: 2025) müssen laut Sparkasse nicht versteuert werden. Zumindest jetzt noch nicht. Der Haken kommt dann im Ruhestand.
Gesetzliche Rente fällt durch Entgeldumwandlung geringer aus
Bereits während des Arbeitslebens hat eine Betriebsrente mit Entgeldumwandlung bereits einen kleinen negativen Effekt auf die gesetzliche Rentenhöhe. Auf bis zu 322 Euro jährlich (Stand: 2025), die Arbeitnehmer vom in die Betriebsrente abführen lassen, fallen keine Sozialabgaben an, erklärt die Sparkasse.
Aber: „Dadurch dass Sie weniger Sozialabgaben zahlen, zahlen Sie natürlich auch etwas weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein – und bekommen daher später eine etwas geringere gesetzliche Rente ausbezahlt“, warnt die Sparkasse.
Krankenversicherung, Pflegebeitrag und Steuern: Was von der Betriebsrente noch abgezogen wird
Wer dann im Alter eine Betriebsrente bezieht, muss in der „Auszahlphase“ Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung zahlen, wenn die Höhe einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser Freibetrag wird regelmäßig angepasst, so wie auch der Grundfreibetrag für die gesetzliche Rente. Der Freibetrag für die Betriebsrente etwa liegt 2025 bei 187,25 Euro.
Darüber hinaus müssen auch Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden. Allerdings nur auf den Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag überschreitet. „Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen Sie hingegen auf Ihre komplette Betriebsrente bezahlen – vorausgesetzt diese liegt insgesamt über dem Freibetrag“, stellt die Sparkasse klar. Die ausbezahlte Betriebsrente muss außerdem versteuert werden.
Wie hoch sind die Abzüge bei der Betriebsrente? Eine Beispielrechnung
Und wie viel Geld bleibt jetzt über? Eine Beispielrechnung für eine monatliche Betriebsrente von 200 Euro im Monat:
Der Freibetrag liegt 2025 bei 187,25 Euro: Somit fallen nur auf 12,75 Euro Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an.
Bei einem Durchschnittsbeitragssatz von 17,1 Prozent zahlen Rentner auf die 12,75 Euro insgesamt 2,18 Euro für die Krankenversicherung.
Für die Pflegeversicherung gilt ebenfalls der Freibetrag von 187,25 Euro. Allerdings fällt die Pflegeversicherung auf die gesamte Rente an, wenn die Betriebsrente über dem Freibetrag liegt.
Der Beitragssatz liegt derzeit bei 3,6 Prozent, für Kinderlose bei 4,2 Prozent. Bei einer Betriebsrente von 200 Euro ergeben sich somit 7,20 Euro für die Pflegeversicherung, kinderlose Rentner zahlen 8,40 Euro.
Bei einer Betriebsrente in Höhe von 200 Euro werden also insgesamt 9,38 Euro an Abgaben fällig, für Kinderlose sind es 10,58 Euro pro Monat an Sozialabgabe. Bleiben also 190,62 Euro, beziehungsweise 189,42 Euro bei Kinderlosen. Wer Kinder hat, kann übrigens auch bei der gesetzlichen Rente profitieren – von der sogenannten Mütterrente. Die „Mütterrente 3“ soll noch mehr Geld bringen.
Wer eine Betriebsrente bezieht, muss auch im Ruhestand eine Steuererklärung abgeben. Die Höhe der Steuern ist individuell und unter anderem abhängig von weiteren Einkünften und dem eigenen Steuersatz.