Für geringe Gebühr

„Feierabend-Parken“ bei Aldi und Lidl: Deutsche Stadt testet neues Konzept

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Zu viele Autos, zu wenig Parkplätze: Vielerorts tun sich Anwohner nach Feierabend schwer, einen Platz für ihr Auto zu finden. In Düsseldorf wird nun eine neue Lösung getestet.

Gerade in Großstädten kann die Suche nach einem Parkplatz ziemlich nervenaufreibend sein. Wenn auch nach unzähligen Runden um den Block noch immer kein Stellplatz gefunden ist, kann es auch schon mal vorkommen, dass man seinen Wagen illegal parkt – und das kann richtig ins Geld gehen. In Düsseldorf versucht man sich nun an einer spannenden Lösung, zumindest für den Abend und die Nacht: Seit Mitte Juli wird dort das Konzept „Feierabend-Parken auf Supermarkt-Parkplätzen“ getestet. Mit an Bord sind Lidl und Aldi.

Nachts Parken bei Lidl oder Aldi – allerdings nicht gratis

Die Idee: Autofahrer können nach Feierabend ihren Wagen ab 18 Uhr / 18.30 Uhr (je nach teilnehmender Filiale) auf einem der Discounter-Parkplätze abstellen. Morgens müssen sie die Parkfläche zwischen 6 Uhr / 8.30 Uhr dann wieder verlassen. Gratis ist das Parken nicht, aber verhältnismäßig günstig: Eine Nacht kostet 4 Euro, eine Monatsmiete 30 Euro. Gebucht werden die Parkplätze über die Ampido-App beziehungsweise die Webseite des Anbieters. Wer sich nicht an die vorgegebenen Park-Zeiten hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, heißt es auf der Website der Stadttochter Connected Mobility Düsseldorf (CMD).

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Bei erfolgreichem Abschluss des Pilotprojekts: Aldi signalisiert Chancen auf Erweiterung

Aktuell nehmen drei Aldi- und fünf Lidl-Standorte in Düsseldorf an dem Projekt teil, insgesamt stehen rund 190 Parkplätze zur Verfügung. Man wolle mit dem Projekt den „Parkdruck in der Stadt mindern“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Düsseldorf. Sollte das Ergebnis der Pilotphase positiv verlaufen, so hätte Aldi Süd der Stadt zufolge bereits signalisiert, dass das Unternehmen in den nächsten Monaten weitere Standorte für das „Feierabend-Parken“ zur Verfügung stellen würde, sodass bis zu 400 Stellplätze buchbar sein könnten.

Bei Aldi oder Lidl über Nacht gegen Gebühr parken: In Düsseldorf wird das gerade getestet. (Symbolbild)

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Das Konzept klingt spannend – ob es sich flächendeckend durchsetzen kann, ist aber fraglich: Wie der Spiegel berichtet, hätten etwa Rewe und Penny auf Anfrage erklärt, dass die Ketten in den meisten Fällen gar nicht Besitzer der Parkflächen seien, sondern selbst nur Mieter. Eine Vermietung an Anwohner sei „mit diesen Rahmenbedingungen nicht vereinbar“. Generell sollte man beim Parken auf Supermarktparkplätzen die Schilder genau beachten – denn Strafzettel können hier sehr teuer werden.

Rubriklistenbild: © Depositphotos/Imago

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