Selbsthilfe-Tool

Flug verspätet oder gestrichen? Mit dieser App können Sie kostenlos Ansprüche berechnen

  • schließen

Hat der Flieger ins Urlaubsparadies Verspätung oder fällt ganz aus, können Fluggäste bestimmte Ansprüche geltend machen. Eine App kann dabei helfen – sogar kostenlos.

München – In der Ferienzeit boomt die Urlaubssaison. Doch nicht immer verläuft die Reise wie geplant – besonders mit dem Flugzeug. Immer wieder werden Flüge spontan gestrichen. Ein Ranking zeigte zuletzt sogar, bei welchen Airlines Fluggäste am ehesten mit Verspätungen und Ausfällen rechnen müssen.

In einem solchen Fall stehen den Reisenden bestimmte Ansprüche zu. Dann können Fluggäste je nach Grund für den Ausfall oder die Verspätung das Geld für das Ticket zurückverlangen oder sogar Entschädigung einfordern. Doch das scheint nicht immer ganz so einfach zu sein. Eine App soll Reisenden jetzt dabei helfen.

Bei einer Verspätung oder Annullierung des Fluges können Reisende mit einer App der Verbraucherzentrale Ansprüche geltend machen.

Verspätung oder Ausfall bei Reisen mit dem Flugzeug: Neue App kann helfen

Die App heißt „Flugärger“ und stammt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie dient als „Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen“, beschreibt die Verbraucherzentrale die Funktion. Zudem soll das Feature auch über den Internet-Browser nutzbar sein.

Doch wie erhalten Fluggäste jetzt ihr Geld zurück? Die App berechnet sogenannte Ausgleichszahlungen, hieß es weiter. Je nachdem seien dann Ansprüche zwischen 250 und 600 Euro möglich. Für diese Gründe können die Ansprüche geprüft werden:

  • Verspätungen
  • Annullierungen
  • Flugverlegungen
  • Überbuchungen

Auch sogenannte Betreuungsleistungen wie Verpflegung am Flughafen oder Kosten für Hotelzimmer können geltend gemacht werden, sofern sie durch Versäumnisse der Airline notwendig waren. Stornieren Reisende das Ticket selbst, können laut Verbraucherzentrale sogar Steuern, Gebühren oder Anteile vom Ticketpreis zurückgefordert werden.

Ansprüche kostenlos per App geltend machen: So funktioniert es

Um Ansprüche geltend zu machen, müssen Reisende den Grund, die Flugnummer sowie das Abflugdatum bereithalten. Mithilfe von „Legal-Tech, Flugdatenbanken und Abfragen“ erzeugt die App dann eine E-Mail, die an die Airline adressiert wird. „Sie brauchen sie dann nur noch abzusenden“, so die Verbraucherzentrale. Sollte die Fluggesellschaft die Ansprüche ablehnen, könnten Betroffene die zuständige Schlichtungsstelle kontaktieren.

12 Sehenswürdigkeiten für den Deutschland-Urlaub, die Ihnen völlig unbekannt sein dürften

Schloss Lichtenstein in Baden-Württemberg.
Schloss Neuschwanstein im Allgäu zählt zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten Deutschlands. Doch wie wäre es stattdessen mit einem Besuch von Schloss Lichtenstein in Baden-Württemberg? Es ist zwar deutlich kleiner als die Attraktion in Bayern, aber mindestens genauso schön und weniger überlaufen. Das Schloss gilt auch als „Märchenschloss Württembergs“ und wurde auf den Grundmauern einer alten Ritterburg errichtet. © imago
Eiskapelle am Fuß der Watzmann-Ostwand in Berchtesgaden.
Die Eiskapelle: Am Fuße des Watzmanns in Berchtesgaden befindet sich das tiefst gelegene permanente Eisfeld der Alpen in Deutschland. Im Winter nähren gewaltige Lawinen das Eisfeld, weshalb es das ganze Jahr über besteht. Im Inneren des Firnfeldes befindet sich eine Höhle mit interessanten Verformungen. Der Eingang zum Hohlraum gleicht einem Gletschertor. Doch Vorsicht: Sicherer ist es, nur von außen einen Blick in die Kapelle zu werfen. Es besteht jederzeit Einsturzgefahr.  © imago
Der Donaudurchbruch bei Weltenburg in Bayern.
Bayern hat nicht nur malerische Berglandschaften zu bieten, sondern auch den Donaudurchbruch bei Weltenburg. Dabei handelt es sich um eine Engstelle des Donautals im niederbayerischen Landkreis Kelheim. In dem Naturschutzgebiet können Interessierte nicht nur beeindruckte Felsformationen bestaunen, sondern auch das romantische Kloster Weltenburg besuchen. © Norbert Probst/imago
Der Baumwipfelpfad im Schwarzwald.
Eine Sehenswürdigkeit im Schwarzwald, die Sie womöglich noch nicht kennen, ist der Baumwipfelpfad. Auf einer Länge von 1,2 Kilometern kann die Gebirgsregion aus einer ganz anderen Perspektive bestaunt werden. Zudem können die Wälder und Täler einer Höhe von 40 Meter von einem Aussichtsturm betrachtet werden. Das Highlight: Eine 55 Meter lange Tunnelrutsche führt Besucherinnen und Besucher wieder zurück zum Ausgang. Zudem ist der Baumwipfelpfad barrierefrei. © Kuhnle/imago
Die Hängeseilbrücke Geierlay in Rheinland-Pfalz.
Einen atemberaubenden Ausblick können Sie von der Geierlay-Brücke über einem Mosel-Seitental bei Mörsdorf im Hunsrück erleben. Die Hängeseilbrücke hat eine Länge von 360 Metern und hängt an 40 Millimeter starken Tragseilen. Wer nicht ganz schwindelfrei ist, kann sich am Geländer festhalten. Zudem bietet es sich an, den Besuch der Sehenswürdigkeit mit einer Wanderung zu verbinden. Denn: Die Brücke ist Teil eines 5,5 Kilometer langen Rundwanderwegs. © Thomas Frey/dpa
„Tiger & Turtle - Magic Mountain“ in Duisburg.
Das Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen besticht zwar vor allem durch seine Industrielandschaft, hat aber auch darüber hinaus noch einiges zu bieten. Darunter befindet sich etwa die begehbare Skulptur „Tiger & Turtle – Magic Mountain“ in Duisburg. Der Eintritt zum Kunstwerk in Form einer Achterbahn ist kostenlos. Besonders eindrucksvoll ist der Anblick in der Dämmerung oder bei Dunkelheit – dann erhellen 880 LEDs die Nacht. Bei gutem Wetter kann man sogar bis Düsseldorf schauen. © IMAGO/Jochen Tack
Die Bruchhauser Steine im Hochsauerlandkreis.
Durch das Hochsauerland in NRW schlängelt sich der Rothaarsteig. Der Wanderweg führt auch an den Bruchhauser Steinen vorbei. Lediglich einer der vier Felsen ist der Öffentlichkeit zugänglich und kann über eine in Stein gearbeitete Treppe bestiegen werden. Zudem bietet das Kulturdenkmal einen Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen, darunter Moose und Flechten sowie der Wanderfalke, der lange vom Aussterben bedroht war. © Jochen Tack/imago
Schloss Braunfels in Hessen.
Eine mystische Atmosphäre erwartet Besucherinnen und Besucher dagegen auf Schloss Braunfels im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis. Seit über 800 Jahren befindet sich das Kulturdenkmal in Familienbesitz. Da die Familie noch immer in dem Schloss wohnt, kann es nur mit einer Führung besichtigt werden. Darüber hinaus gibt es auch kulturelle Angebote, wie ein Sommer-Open-Air im Schlosshof. Rund 25 Kilometer nordwestlich befindet sich eine weitere Sehenswürdigkeit: der märchenhafte Leyenbach-Wasserfall. © Volker Preusser/imago
Museum für Sepulkralkultur in Hessen.
Auf einem alten Weinberg thront eines der außergewöhnlichsten Museen in Deutschland: Das Museum für Sepulkralkultur im nordhessischen Kassel. Hier wird sich in erster Linie mit der Kultur des Sterbens, Trauerns, Gedenkens und der Bestattung auseinandersetzt. Es ist eines von sieben Museen in Europa, das sich diesen Themen aus kultureller und historischer Perspektive widmet. © Uwe Zucchi/dpa
Die Iberger Tropfsteinhöhle im Harz.
Wer einen Ausflug in die Unterwelt wagen möchte, ist in der Iberger Tropfsteinhöhle im Harz (Niedersachsen) richtig. Die Höhle bietet nicht nur Schutz an regnerischen Tagen, sondern auch Abkühlung im Sommer. Mit einer konstanten Temperatur von acht Grad wird es hier richtig frisch. Besucherinnen und Besucher können in der Tropfsteinhöhle nicht nur ein bron­ze­zeit­li­ches Höh­len­grab besichtigen, sondern auch ein 385 Mil­lio­nen Jah­re al­tes Ko­ral­len­riff aus der Süd­see. Ein Besuch in der Höhle lässt sich zudem mit Wanderungen im Süd­harz kombinieren. © Holger Hollemann/dpa
Das Zittauer Gebirge im Südosten Sachsens.
In Sachsen gibt es nicht nur die beliebte Sächsische Schweiz mit bizarren Felsformen. Besucherinnen und Besucher können im Naturpark Zittauer Gebirge ebenfalls außergewöhnliche Sandsteinfelsen bestaunen. Ob Kulturangebote mit historischen Kirchen und Museen oder ein Wanderausflug mit der Familie – hier dürfte für jede und jeden etwas dabei sein. Wer sportlicher unterwegs sein möchte, sollte die Kletterwege mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden ausprobieren. Auch das tschechische Lausitzer Gebirge ist für einen Urlaub nicht weit. © Sylvio Dittrich/imago
Der Gespensterwald in Nienhagen (Mecklenburg-Vorpommern)
In Mecklenburg-Vorpommern befindet sich der „Gespensterwald Nienhagen“. Diese Sehenswürdigkeit ist Teil des Wald­gebietes Nienhäger Holz und sorgt angesichts der bizarren Formen der Bäume für eine mystische Stimmung, besonders bei Wind und Nebel. In dem Naturschutzgebiet stehen 90 bis 170 Jahre alte Eichen, Buchen, Hainbuchen und Eschen. Zwischen den Bäumen wachsen kaum Sträucher oder Gräser.  © Erhard Nerger/imago

Darüber hinaus lassen sich in der App bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks bestimmte Funktionen nutzen. So können Reisende etwa eine Packliste erstellen, Ausgaben dokumentieren oder Belege hochladen, um die Kosten von der Airline zurückzufordern.

Verspätet sich der Flug oder wird gestrichen? Reisende haben Anspruch auf Rückzahlung

Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Fluggäste grundsätzlich bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Endziel Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Verspätet sich der Flug um mehr als fünf Stunden, kann der Ticketpreis vollständig erstattet werden. Wird der Flug kurzfristig annulliert und keine zeitnahe Alternative angeboten, können Betroffene einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen.

Auch in diesem Jahr ist die Reiselust der Deutschen wieder da. Allerdings könnten Last-Minute-Schnäppchen diesmal richtig ins Geld gehen. (kas)

Rubriklistenbild: © Michael Hanschke/dpa

Kommentare