VonJulia Cuprakowaschließen
Ob nach einer Scheidung Anspruch auf Witwenrente besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die das ermöglichen.
Viele Menschen fragen sich, ob sie nach einer Scheidung noch Anspruch auf eine Witwenrente haben – vor allem, wenn der Ex-Partner verstirbt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn der Anspruch auf Hinterbliebenenrente hängt von mehreren Faktoren ab: Bestand die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch? Wurde Unterhalt gezahlt? Wie sieht es mit dem Versorgungsausgleich aus? echo24.de fasst zusammen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Rente besteht und welche Ausnahmen es gibt.
Witwenrente nach Scheidung: Was passiert, wenn der Ex-Partner stirbt?
Rentner in Deutschland haben es nicht leicht, denn immer wieder gibt es Änderungen, die sich negativ auf die eigenen Finanzen auswirken. Eine Änderung bei der Witwenrente könnte ab Dezember für Millionen Menschen weniger Geld bedeuten, wie echo24.de bereits berichtete.
Doch weniger Geld ist immer noch besser als gar keines. Denn das könnte Menschen treffen, die sich haben scheiden lassen. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) besteht nach einer Scheidung in der Regel kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Doch es gibt Ausnahmen.
Hinterbliebene können trotz Scheidung eine Witwenrente erhalten, wenn:
- Die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde.
- Nach Ehescheidung zu Lebzeiten des früheren Ehepartners nicht wieder geheiratet wurde.
- Betroffene im letzten Jahr vor dem Tod des früheren Ehepartners Unterhalt erhalten haben oder einen Anspruch darauf hatten.
- Der frühere Ehepartner bis zu seinem Tod die Mindestversicherungszeit (Wartezeit genannt) von fünf Jahren erfüllt hat oder beispielsweise durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist oder bereits eine Rente bezogen hat.
Witwenrente nach neuer Ehe: Wann der Anspruch trotzdem bestehen bleibt
Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf Witwenrente, wenn eine neue Ehe geschlossen wird. Aber: Hinterbliebene haben laut DRV trotzdem Anspruch auf Witwenrente des früheren Ehepartners, wenn die neue Ehe nach dem Tod des früheren Partners aufgehoben oder geschieden wird.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, weil der neue Ehepartner verstorben ist. Ob die Betroffenen dann die kleine oder die große Witwenrente beantragen können, hängt davon ab, welche Voraussetzungen erfüllt sind.
Um überhaupt einen Anspruch auf Witwenrente zu haben, muss die Ehe mindestens ein Jahr gedauert haben. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie echo24.de berichtet. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer Witwenrente nichts mehr im Wege, außer vielleicht der große Altersunterschied zum Partner. Denn dann könnte die Witwenrente gekürzt werden.
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