VonAdrian Kilbschließen
Die Koalition hat sich auf eine neue Grundsicherung geeinigt. Jede arbeitslose Person soll sich aktiv um Arbeit bemühen – und darf weiter während dem Bezug hinzuverdienen.
Bei einem großen Streitthema konnte die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) eine Einigung erzielen. Das umstrittene Bürgergeld wird durch eine neue Grundsicherung für Erwerbssuchende ersetzt. Wer auf die Sozialleistung angewiesen ist, kann sich durch Arbeit etwas Geld hinzuzuverdienen. Nach Regierungsangaben mussten im vergangenen Jahr rund 826.000 Erwerbstätige zusätzlich Bürgergeld beziehen, weil ihr Einkommen nicht zum Leben reichte. Wie viel sie vom Arbeitslohn behalten dürfen, regeln festgelegte Freibeträge.
Keine Bürgergelderhöhung 2025: Hinzuverdienst hilft, um mehr Geld zu haben
Beim Bürgergeld gibt es im Jahr 2025 eine sogenannte Nullrunde und damit im Vergleich zum Vorjahr keine Erhöhung der Bezüge. Lebensmittel- und Gastronomiepreise steigen allerdings vielerorts, womit sich die Betroffenen weniger leisten können.
Zwar will die Bundesregierung die Regelsätze mit mehr Nachlauf an die Preis- und Lohnentwicklung anpassen – aber ob die Bürgergeldbezieher 2026 mehr Geld auf dem Konto sehen, ist keineswegs ausgemacht und maßgeblich von der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der Nettolöhne abhängig. Ein Ausweg, um jetzt mehr Geld in der Tasche zu haben, könnte da ein kleiner Job sein. echo24.de berichtet, für welche Minijobs es 2025 am meisten Geld gibt.
Freibeträge beim Bürgergeld: Diesen Anteil dürfen Empfänger behalten
Ein Alleinstehender steht aktuell ein Regelbedarf von rund 563 Euro Bürgergeld zu Verfügung. Ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft erhält 1012 Euro monatlich, um den Bedarf an Lebensmitteln, Kleidung und persönlichen Gegenständen zu decken. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Mietkosten, wenn diese angemessen sind sowie die Nebenkostenabrechnung mit Posten wie der Heizung, Warmwasser oder der Müllabfuhr.
Bei den ersten 100 Euro monatlichem Hinzuverdienst des Leistungsbeziehers greift der Staat nicht in die Tasche. Vom Verdienst zwischen 100 und 520 Euro dürfen Bürgergeldempfänger 20 Prozent des monatlichen Erwerbseinkommens behalten, wie es im zweiten Buche des Sozialgesetzbuchs (SGB) heißt. Von den Einkünften zwischen 520 und 1000 Euro sind immerhin 30 Prozent steuerfrei. Fast ein Drittel des Einkommens bleibt damit also vom Fiskus unberührt.
Für ein Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro müssen nur zehn Prozent nicht versteuert werden. In dieser Gruppe sieht die Bundesregierung wohl am meisten Potenzial, sich frei von der Sozialleistung machen zu können. Der Betrag, um den erwerbstätige Bürgergeldempfänger ihr Einkommen aufstocken können, variiert von Fall zu Fall und ist von Faktoren wie dem Familienstand, die Anzahl der Kinder, den Fahrtkosten sowie Versicherungen und Steuern abhängig.
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