Staatliche Sozialleistung

Neue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld – das gilt jetzt für Empfänger

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Die Koalitionsverhandlungen halten für Arbeitsverweigerer im Bürgergeld nichts Gutes bereit. Sie sollen laut CDU und SPD schneller auch kleine Jobs annehmen müssen.

Das Bürgergeld soll weichen, dafür soll eine neue Grundsicherung kommen. Bei den Koalitionsgesprächen von CDU, CSU und SPD verhandeln seit Freitag 19 Spitzenverhandler der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“. Insbesondere bei den Finanzen liegen die Union und die Sozialdemokraten noch auseinander. 

Klar ist aber: Das Bürgergeldsystem soll überarbeitet werden. Die Parteien verständigten sich darauf, das Bürgergeld durch eine „neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“ zu ersetzen, wie die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet. Im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) trägt die Grundsicherung bereits offiziell den neuen Namen. Das Bürgergeld, was der Gesetzgeber zum 1. Januar 2023 einführte, hielt sich damit nur gute zwei Jahre. echo24.de berichtet, welches Bürgergeld Alleinerziehende je nach Region in Deutschland bekommen haben.

Bürgergeld durch neue Grundsicherung ersetzt: Was sich jetzt für Empfänger ändert

Im Vordergrund steht der Vermittlungsvorrang, der Empfänger der staatlichen Sozialleistung schneller verpflichtet, einen Job anzunehmen – anstatt sich für höherqualifizierte Aufgaben weiterzubilden. Demnach dürfen die Grundsicherungsbezieher auch einen Helferjob, der nicht ihren eigentlichen Qualifikationen entspricht, einfach so ausschlagen. Dabei hat ein Steuerexperte eine ganz andere Gruppe als tatsächliche „Sozialschmarotzer“ ausgemacht.

„Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen. Sanktionen müssen schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können“, zitiert der Merkur aus dem Arbeitspapier. Damit soll der Fokus wieder mehr auf dem „Fordern“ und damit dem Wahrnehmen von Terminen und Arbeitsangeboten liegen – als Ergänzung zum Prinzip des „Förderns“, also der Qualifizierung und Weiterbildung der Erwerbslosen, das als ein Kernmerkmal des Bürgergeldes galt.

So viele Bürgergeldempfänger sind von Sanktionen betroffen

Beim vollständigen Entzug der Grundsicherung wollen sich die Koalition-Verhandler jedoch an die Rechtsprechung es Bundesverfassungsgerichts halten, nach der Sanktionen über 30 Prozent 2019 als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eingestuft werden.

Fordern statt Fördern: Die neue Bundesregierung will Arbeitssuchende schneller in Jobs zwingen.

Ohnehin sind davon nur wenige Menschen betroffen. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) sprachen Jobcenter nur knapp 20.000 Sanktionen wegen verweigerten Job- und Ausbildungsangeboten aus – was einem Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher entspricht. Die Jobcenter sollen diese mit persönlichen Angeboten und Beratungen dabei unterstützen, schnell wieder in Arbeit zu finden. Auch Arbeiten trotz Bürgergeldbezug ist möglich: So viel Geld dürfen Empfänger behalten.

Schonzeit für Vermögen soll bei neuer Grundsicherung wegfallen

Beim aktuellen Bürgergeld tastete der Staat im ersten Jahr des Leistungsbezugs das Vermögen nicht an. Es galt eine sogenannte Karenzzeit, in der die erste Person in einem Haushalt 40.000 Euro und jede weitere 15.000 Euro besitzen durfte. Selbstgenutztes Wohneigentum blieb dabei außen vor, wenn die Wohnfläche 130 Quadratmeter nicht überschreitet.

Diese Regelung soll jetzt wegfallen.  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will bei den Antragsstellern des Bürgergeldes das Vermögen künftig direkt prüfen, wie der Südkurier berichtet. Die Arbeitslosenunterstützung sollen nur noch die Personen bekommen, die auch ohne Job genug Geld besitzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem wollen die Verhandler die Höhe des Schonvermögens an die „Lebensleistung“ koppeln. Auch bei der Miete und den Wohnkosten soll die Karenzzeit entfallen, wenn die Kosten für die Unterkunft unverhältnismäßig hoch sind

Ausnahmen, Regelsatz, Qualifizierung: Darauf haben sich SPD, CDU und CSU geeinigt

Jeder Arbeitslose müsse sich aktiv um Arbeit bemühen, bekommt dafür im Gegenzug aber auch Unterstützung in Form von Beratung, Qualifizierung und Gesundheitsförderung, heißt es in dem Arbeitspapier weiter. Eine Ausnahme wird für Menschen mit sogenannten Vermittlungshemmnissen, wie psychischen Erkrankungen, gemacht. Für diese Gruppe sind zunächst gezielte Qualifizierungs- und Rehamaßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt vorgesehen.

Die Berechnung des Regelsatzes und damit der Höhe der Grundsicherung soll wieder wie vor Einführung des Bürgergeldes erfolgen. Preissteigerungen werden damit nachträglich bei der staatlichen Unterstützung berücksichtigt –  was 2025 zu einer sogenannten Nullrunde führt.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Bihlmayer

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