VonAdrian Kilbschließen
Wer hohe Einkünfte bezieht, muss sich als Witwe oder Witwer einer Einkommensprüfung unterziehen. Besonders Männer machen oftmals ein deutliches Geldminus.
Jede fünfte ausgezahlte Rente ist laut dem Rentenversicherungsbericht 2025 eine sogenannte Rente wegen Todes. Von den 26,1 Millionen Renten zum Stichtag 31. Dezember 2024 entfallen exakt 21 Prozent und damit 5,4 Millionen auf die Hinterbliebenenrente. Zusammengerechnet mit der Erwerbsminderungsrente nahmen 51.000 Menschen weniger als im Vorjahr diese Versorgungsleistung im Alter in Anspruch. Die Zahl ist ungeachtet dessen nach wie vor sehr hoch – erschwerend kommt hinzu, dass vielen Beziehern die Witwenrente gekürzt wird, wie die neuen Erhebungen offenbaren.
Große Geschlechtsunterschiede: Wer bei der Witwenrente in vielen Fällen leer ausgeht
In der gesetzlichen Rentenversicherung bekamen zum 1. Juli 2024 fast 4,2 Millionen Menschen mehr als eine Rente ausgezahlt – in den meisten Fällen, weil neben der Versichertenrente eine Hinterbliebenenrente bezogen wurde, wie die Deutsche Bundesregierung erklärt.
Was ins Auge sticht: Rund 85 Prozent der Mehrfachrentner sind Frauen! Ein Teil der Erklärung ist, dass die Damen eine höhere Lebenserwartung besitzen und durchschnittlich jünger sind als ihr Ehegatte. „Zum anderen spielen auch die Regelungen im Hinterbliebenenrentenrecht eine Rolle, wonach die Witwen- und Witwerrenten einer Einkommensanrechnung unterliegen – was bei Männern häufiger zum vollständigen Ruhen der Witwerrente führt“, heißt es im Versicherungsbericht.
Unter allen Ruheständlerinnen der gesetzlichen Rentenversicherung können sich 29 Prozent über mindestens eine zweite Rente freuen. Von den männlichen Rentnern sind hingegen nur mickrige sieben Prozent Mehrfachrentner.
Wie funktioniert die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente?
Erster Schritt: Pauschale Abzüge von 40 Prozent vom Bruttoeinkommen, um Nettoeinkünfte zu ermitteln. Zweiter Schritt: Abzug des geltenden Freibetrages vom Nettoeinkommen. Dritter Schritt: Anrechnung von 40 Prozent des Einkommens über dem Freibetrag auf die Witwenrente.
Kürzungshammer bei Hinterbliebenenrenten – mehrere hundert Euro werden angerechnet
Der für die Erhebung zugrunde liegende Freibetrag war der geltende Wert von Juli 2024 bis Ende Juni 2025 in Höhe von 1.038,05 Euro im Monat. 1,47 Millionen Witwen und damit knapp 38 Prozent der überprüften Frauen lagen mit ihrer Hinterbliebenenrente über dem Freibetrag – der sich im Juli 2026 wohl um diese Summe erhöht. Gemäß der Vorschriften zur Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes (§ 97 SGB VI) wurde deshalb das eigene Erwerbs- oder das Erwerbsersatzeinkommen über der Grenze zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Im Gegenzug dazu traf 601.000 Witwer der Kürzungshammer. In mehr als der Hälfte der Fälle ergab eine Einkommensprüfung, dass sie mit ihren Einkünften über dem Freibetrag liegen. Den Frauen kürzte die Rentenversicherung ihre Bezüge um rund 147 Euro auf 772 Euro im Monat – im Vergleich zu den Männern kassieren sie deutlich mehr Witwenrente. Den Witwern ging sogar durchschnittlich rund 250 Euro ihres erwirtschafteten Einkommens verloren – ihre Bezüge sanken, nachdem der Rotstift angesetzt wurde, auf nur noch 422 Euro im Monat.
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