VonAdrian Kilbschließen
Für Hinterbliebene ist eine Änderung der Einkommensgrenzen ab Sommer 2026 von entscheidender Bedeutung. Je nach Anzahl der Kinder wird ihnen bei der Witwenrente weniger Geld angerechnet.
Die Freibeträge bei der Witwenrente legen fest, bis zu welchem Nettoeinkommen Hinterbliebene monatlich eigene Einkünfte beziehen dürfen – und zwar ohne, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Rentenbezüge kürzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Waisen: Sie dürfen unbegrenzt dazuverdienen, ohne Anrechnungen ihrer Rente befürchten zu müssen.
Der Gesetzgeber passt die Schonbeträge bei der sogenannten Rente wegen Todesfall einmal im Jahr an – und orientiert sich dabei am aktuellen Rentenwert. Mittlerweile gibt es Gewissheit darüber, in welcher Größenordnung sich die Rentenerhöhung im Juli 2026 bewegt, die viele in die Steuerpflicht rutschen lässt. Was aber hat das für Folgen auf den künftigen Witwenrentenbetrag, den Hinterbliebene ohne Anrechnung behalten können? Eine Rechnung von echo24 gibt die Antwort.
Rentenanpassung im Juli 2026 regelt Freibeträge bei Witwenrente
Der Rentenversicherungsbericht 2025 zeigt, wie sich der Rentenwert bis 2039 entwickelt. Er dröselt Einnahmen, Ausgaben und andere finanzielle Entwicklungen der Deutschen Rentenversicherung detailliert auf. Demnach können sich die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland auf eine Rentenerhöhung von circa 3,73 Prozent einstellen, wenn sich die monatlichen Bruttoarbeitslöhne in der Bundesrepublik ähnlich wie bisher entwickeln. Damit wurden die ersten Prognosen sogar noch leicht übertroffen.
Bei diesem Wert handelt es sich zwar lediglich um eine Schätzung zum aktuellen Zeitpunkt, weil das Bundeskabinett von Kanzler Friedrich Merz (CDU) die tatsächliche Rentenerhöhung erst im Frühjahr beschließt. Allerdings sind keine krassen Abweichungen zu erwarten. Betrachtet man 2025, ist sogar mehr Geld drin: Dieses Jahr wurde die Anpassung von 3,5 auf 3,74 nach oben korrigiert.
Freigrenzen für Witwenrentner ändern sich 2026: So entwickelt sich der Rentenwert weiter
Die Freigrenze bei der Witwenrente ist immer das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts. Da dieser seit dem 1. Juli 2025 bei 40,79 Euro liegt, ergibt sich daraus ein Schonbetrag von exakt 1076,86 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich die Freigrenze um das 5,6-Fache des aktuellen Rentenwerts. Bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro macht das 228,42 Euro pro Kind zusätzlich aus. In Zukunft wird sich dieser Wert in einer Höhe von 236,94 Euro bewegen.
Für die Zeit nach Juni 2026 ist eine Erhöhung des aktuellen Rentenwerts auf 42,31 Euro pro Entgeltpunkt vorgesehen. Eine Tabelle zeigt, auf welche Summen die Freibeträge bei der Hinterbliebenenrente bei null, einem oder mehreren Kindern bis kommenden Sommer voraussichtlich steigen werden:
| Aktueller Witwenrenten-Freibetrag (netto) | Witwenrenten-Freibetrag ab Juli 2026 (netto) |
|---|---|
| ohne Kind: 1076,86 Euro | ohne Kind: 1116,98 Euro |
| mit einem Kind: 1305,28 Euro | mit einem Kind: 1353,92 Euro |
| mit zwei Kindern: 1533,70 Euro | mit zwei Kindern: 1590,86 Euro |
| mit drei Kindern: 1762,12 Euro | mit drei Kindern: 1827,80 Euro |
So berechnet sich der Rentenwert im Juli 2026:
Aktueller Rentenwert (40,79 Euro) mal Wert der Rentenanpassung (1,0373) = 42,31 Euro.
So berechnet sich die Freigrenze (ohne Kind) bei der Witwenrente im Juli 2026:
Neuer Rentenwert (42,31) mal 26,4 = 1116,98 Euro.
So berechnet sich die Extra-Freigrenze pro Kind bei der Witwenrente im Juli 2026:
Neuer Rentenwert (42,31) mal 5,6 = 236,94 Euro.
Vom Bruttoeinkommen zieht die Rentenversicherung pauschal für Steuern und Versicherungsbeträge 40 Prozent ab, um ein fiktives monatliches Nettoeinkommen zu ermitteln. Übersteigt dieser Nettobetrag die festgelegte Freigrenze, wird die darüber liegende Summe zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Wie viel Geld wird bei der Hinterbliebenenrente gekürzt? Beispiel mit 1500 Euro Einkommen
Schon bisher haben diejenigen Witwen und Witwer, die von den Kürzungen betroffen sind, einen massiven Geldverlust zu beklagen, weil ihnen rund 200 Euro weniger im Monat zur Verfügung stehen. Ein monatliches Nettoeinkommen von 1500 Euro würde bei einer Freigrenze von 1116,98 Euro zu einer Kürzung der Rente um 153,21 Euro führen (40 Prozent von 383,02 Euro). Damit hätten sie immerhin rund 16 Euro mehr im Geldbeutel als zum jetzigen Stand. Eine Tabelle zeigt, um welchen Geldbetrag die Witwenrente aktuell je nach Einkommen gekürzt wird.
Wenn man übrigens den Rentenwert mit der Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte multipliziert, kommt die monatliche Bruttorente heraus. Ein Ruheständler mit 45 Rentenpunkten würde ab dem kommenden Sommer demnach eine monatliche Bruttorente von etwa 1900 Euro erhalten (45 mal 42,31 Euro).
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