Letzte Chance vor dem Schnittverbot

Bis zu 100.000 Euro Bußgeld: Heckenschneiden ist ab März streng verboten

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Ab März gelten strenge Regeln beim Gärtnern: Wer nicht rechtzeitig aufpasst, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Wenn die ersten Sonnenstrahlen den Winter vertreiben, beginnt für viele Gärtner die Arbeit – doch Vorsicht! Wer jetzt nicht rechtzeitig zur Schere greift, könnte später eine teure Überraschung erleben. Denn in Deutschland gibt es strenge Regeln zum Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern.

Ab März ist der Beschnitt einiger Pflanzen in vielen Fällen verboten, und Verstöße können teuer werden. Der Februar ist daher die letzte Chance, um den Garten auf Vordermann zu bringen. Doch welche Pflanzen brauchen jetzt unbedingt einen Schnitt? Und worauf sollten Hobby-Gärtner achten?

Gartenarbeit im Februar: Letzte Chance vor teuren Konsequenzen

Während viele Pflanzen in der kalten Jahreszeit ruhen, ist der Februar ideal für einen Rückschnitt, empfiehlt das Fachportal Gartenjournal. Jetzt können Äste und Zweige gezielt gekürzt werden, um das Wachstum anzuregen und kranke oder abgestorbene Pflanzenteile zu entfernen. Laut Gartenjournal gehören diese Pflanzen zu den wichtigsten Kandidaten für den Februarschnitt:

  • Obstbäume (Apfel, Birne, Quitte): Wenn Bäume zu viele oder zu lange Äste haben, wird die Krone (also der obere Bereich) zu dicht. Weniger Sonnenlicht dringt ein, was zu einer schlechten Ernte führen kann. Deshalb werden alte, abgestorbene oder sich kreuzende Äste entfernt.
  • Beerensträucher (Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren): Diese Sträucher tragen ihre Früchte an bestimmten Zweigen. Alte oder abgeerntete Zweige können deshalb bodennah abgeschnitten werden, damit die Pflanze neue, kräftige Triebe bildet.
  • Sommerblühende Sträucher (Hibiskus, Sommerflieder, Strauchhortensien): Diese Pflanzen blühen nur an den frischen Trieben, die im Frühjahr wachsen. Wird nicht geschnitten, bilden sie lange, dünne Zweige mit wenigen Blüten. Deshalb dürfen sie jetzt kräftig zurückgeschnitten werden – bis auf zwei kleine Knospen (die Stellen, aus denen neue Zweige wachsen).
  • Lavendel und Heidekraut: Diese Pflanzen neigen dazu, unten kahl zu werden, wenn sie nicht regelmäßig gestutzt werden. Daher sollten sie jetzt auf eine Handbreite über dem Boden zurückgeschnitten werden – das sorgt für ein buschiges, gesundes Wachstum.
  • Weiden und Kugelbäume (Kugelahorn, Kugel-Trompetenbaum, Kugel-Ginkgo): Diese Pflanzen brauchen einen regelmäßigen Formschnitt, damit sie ihre runde Gestalt behalten. Werden sie nicht beschnitten, wachsen sie wild in alle Richtungen.

Ab März droht Bußgeld: Warum bald Schluss mit dem Heckenschnitt ist

Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) ist es dann ab dem 1. März verboten, Hecken, Sträucher und Bäume radikal zurückzuschneiden oder zu fällen, erklärt das Magazin Mein schöner Garten. Bestimmte Gartenarbeiten sind da besonders heikel. Der Grund: Viele Vögel beginnen im Frühjahr mit dem Nestbau. Würden Gärtner zu dieser Zeit große Äste oder ganze Sträucher entfernen, könnten Nester zerstört und brütende Vögel gestört werden.

Wer dennoch gegen dieses Gesetz verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen – je nach Schwere des Eingriffs und Bundesland, schreibt Mein schöner Garten. Erlaubt ist das Zurückschneiden dann erst wieder ab dem 1. Oktober. Doch nicht nur falsches Schneiden kann teuer werden – auch bestimmte Pflanzen haben im Garten nichts verloren.

Heckenschnitt-Verbot: Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Strafen

Das Verbot für umfangreiche Schnittmaßnahmen oder das komplette Entfernen von Hecken gilt nicht nur für private Gartenbesitzer und Hausbesitzer, sondern auch für Hobbygärtner und sogar Kommunen, die öffentliche Grünanlagen pflegen, erklärt Mein schöner Garten.

Es erstreckt sich sowohl auf Hecken in Wohngebieten als auch auf Gehölzhecken in der freien Natur. Zudem können die einzelnen Bundesländer den im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Schutzzeitraum nach eigenen Vorgaben weiter ausdehnen, erklärt das Garten-Magazin. Ganz ohne Heckenschere muss allerdings niemand auskommen.

Kleine Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über erlaubt, solange sie nur das äußere Erscheinungsbild der Pflanze betreffen, ergänzt Mein schöner Garten. Das bedeutet: Ein paar herausragende Zweige oder wild wachsende Triebe dürfen entfernt werden, solange dabei keine Nistplätze zerstört werden. Nicht nur Hecken brauchen regelmäßige Pflege – auch der Rasen darf nicht vernachlässigt werden. Was aber passiert, wenn Mieter ihren Garten verwildern lassen?

Rubriklistenbild: © IMAGO / Westend61

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