VonAdrian Kilbschließen
Die Merz-Regierung plant 2026 Ausgaben in Höhe von 520 Milliarden Euro. Für das Bürgergeld ist weniger Geld eingeplant. Auch der Regelbedarf soll nicht steigen.
Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 verabschiedet. Eines ist klar: Fast jedes Ressort muss Einsparungen vornehmen. In der Finanzplanung bis 2029 klaffen gewaltige Löcher. Der Bundestag muss den Kabinettsbeschluss Ende September diskutieren und dann Ende November beschließen. An der Tatsache, dass Bezieher der neuen Grundsicherung, ehemals Bürgergeld, weniger Geld zur Verfügung haben, wird sich aber wohl nichts ändern.
Keine Bürgergelderhöhung: Warum eine neue Nullrunde bei der Grundsicherung droht
Insgesamt sind für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 520,5 Milliarden Euro veranschlagt –3,5 Prozent mehr als für dieses Jahr, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) schreibt. Für die Sanierung von Brücken- und Bahnstrecken, Digitalisierung und Bildung nimmt die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) knapp 127 Milliarden Euro in die Hand, genauso viel Geld für die Verteidigung. Investitionen in die „Modernisierung Deutschlands“ und „schnelles Wachstum“ sind erklärte Prioritäten. Staatliche Sozialleistungen für Empfänger der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende gehören allerdings offenbar nicht dazu.
Für das Bürgergeld und seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung plant die Merz-Regierung mit Ausgaben in Höhe von rund 41 Milliarden Euro – 1,5 Milliarden Euro weniger als für 2025. Der Bund geht in dieser Berechnung von einer Belebung des Arbeitsmarktes und einer sinkenden Anzahl von Leistungsempfängern aus.
Weitere Nullrunde nach 2025? Wie der Regelsatz beim Bürgergeld berechnet wird
Wer weiter auf die Grundsicherung angewiesen ist, kann allerdings nicht mit einer Anhebung der monatlichen Bezüge rechnen. Nach bisheriger Rechtslage wird es zum Jahresbeginn 2026 wieder zu einer Nullrunde beim Regelsatz kommen, schreibt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Der Grund: Die regelbedarfsrelevanten Preise für Güter und Dienstleistungen, welche das soziokulturelle Existenzminimum decken, steigen seit Januar 2024 deutlich langsamer als erwartet. Im Klartext: Lebensmittel, Kleidung, Körperpflegepflegeprodukte und Stromkosten sind kaum teurer geworden.
Das deckt sich mit einer Einschätzung Ex-Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) zu Beginn des Jahres. Der SPD-Politiker hielt nach 2025 im Folgejahr 2026 eine zweite Nullrunde beim Bürgergeld für wahrscheinlich, sofern die Inflation nicht wieder deutlich anzieht. Anfang 2024 waren die Regelsätze noch um zwölf Prozent gestiegen.
Zu viel oder zu wenig Geld? Wie das Bürgergeld gerechter gestaltet werden könnte
Die Höhe des Regelsatzes ist an die allgemeine Preisentwicklung im Vorjahr gekoppelt, den sogenannten regelbedarfsrelevanten Preisindex (RPI). So möchte der Staat verhindern, dass die Empfänger bei einer möglichen Inflation an Kaufkraft einbüßen. Seit Januar 2024 ist der RPI den Angaben nach von 19,3 auf 22,6 Prozent geklettert, was einer Steigerung von knapp mehr als drei Prozent entspricht.
Die Forscher aus Köln schlagen hier eine Änderung vor, die sowohl für Bürgergeldempfänger, als auch für die Steuerzahler, die für die Kosten indirekt die Kosten tragen, mehr Entlastung schaffen soll. So soll der Durchschnitt von Prognosen des Verbraucherpreisindex für das nachfolgende Jahr herangezogen werden, sobald die Inflationsrate mit mehr als 3 Prozent deutlich über der Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt.
So kann laut dem IW Köln der Regelbedarf schneller auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren und regelmäßiger um kleine Summen erhöht werden. Ein starker Anstieg des Regelbedarfs wie im Januar 2024, als der Regelsatz um 61 Euro auf 563 Euro im Monat stieg, bliebe damit ebenso aus, wie nachfolgende Nullrunden. echo24.de berichtet über das Bürgergeld für Alleinerziehende: Tabelle zeigt Unterschiede in Deutschland.
Ob der Vorschlag Gehör findet, ist aber fraglich. Stand jetzt will die Merz-Regierung die Regelsätze mit mehr anstelle weniger Nachlauf als bisher an die Preis- und Lohnentwicklung anpassen. Für Empfänger der Grundsicherung verheißt das wohl nichts Gutes und wenn überhaupt dann zeitlich sehr verzögert mehr Geld auf dem Konto.
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