Zahlreiche Neuerungen

Zehn wichtige Änderungen für Autofahrer 2024: Das kommt auf Sie zu

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Winterreifen, Spritpreise, Assistenzsysteme: Im Jahr 2024 wird sich für Autofahrer einiges ändern. Wir zeigen, worauf man achten sollte.

Das Jahr 2024 bringt einige Veränderungen für Autofahrer mit sich. Von neuen Regeln für den Führerschein bis hin zu Änderungen bei der Zulassung und den Preisen gibt es einiges zu beachten. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

1. Die „Blackbox“ im Auto

Ab Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 mit einem „Event Data Recorder“ (EDR) ausgestattet sein. Diese „Blackbox“ sammelt Daten wie etwa Geschwindigkeit, Gaspedalstellung und die Aktivität des ABS und kann im Falle eines Unfalls Informationen zum Unfallhergang liefern. Die gespeicherten Daten werden nur im Falle eines Crashs für eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Unfall aufgezeichnet. Ansonsten werden sie direkt wieder gelöscht. Der EDR dient der Unfallrekonstruktion und der Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit.

2. Neue Assistenzsysteme

Ab Juli 2024 sind auch neue Assistenzsysteme im Auto verpflichtend. Bereits seit 2022 gelten diese Systeme für neu entwickelte Fahrzeuge, ab 2024 müssen sie dann aber auch in allen Neuzulassungen vorhanden sein. Zu den verpflichtenden Assistenzsystemen gehören unter anderem ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, ein Notbremsassistent, ein Notfall-Spurhalteassistent und ein Rückfahrassistent. Diese Systeme sollen die Sicherheit beim Fahren erhöhen.

3. Steigende Spritpreise durch die CO₂-Steuer

Ab Januar 2024 greift die nächste Stufe der CO₂-Steuer. Der Preis pro Tonne CO₂ steigt von 30 auf 40 Euro. Der ADAC geht davon aus, dass sich dadurch der Spritpreis an der Tankstelle um etwa drei Cent pro Liter erhöhen wird. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den CO₂-Ausstoß im Straßenverkehr zu reduzieren.

2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft – Sprit wird dadurch wohl teurer werden. (Symbolbild)

4. Änderungen bei den Förderprämien für E-Autos

Für den Kauf eines Elektroautos gibt es ab dem 1. Januar 2024 weiterhin eine Förderung. Diese fällt jedoch im Vergleich zu 2023 geringer aus. Der Bund gewährt einen Zuschuss von 3.000 Euro für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro. Fahrzeuge, die teurer sind, erhalten keine Förderung mehr. Bei den Fördersätzen handelt es sich um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Herstelleranteil beträgt weiterhin die Hälfte der Gesamt-Bundesförderung, also 1.500 Euro zusätzlich.

5. Winterreifen: Nur noch mit einem speziellen Symbol anerkannt

Ab dem 1. Oktober 2024 werden nur noch Winterreifen anerkannt, die das „Alpine-Symbol“ tragen. Dieses Symbol besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg und gilt auch für Ganzjahresreifen. Ab diesem Datum dürfen bei winterlichen Straßenbedingungen keine Reifen mehr gefahren werden, die lediglich eine „M+S“-Kennzeichnung haben. Das Alpine-Symbol garantiert eine höhere Sicherheit bei winterlichen Bedingungen.

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6. Bußgelder aus der Schweiz können in Deutschland leichter vollstreckt werden

Möglicherweise bereits Anfang 2024 tritt der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft, der die Vollstreckung von Bußgeldern regelt. Das bedeutet, dass Verkehrssünder, die in der Schweiz geblitzt werden, einfacher zur Kasse gebeten werden können. Umgekehrt gilt dies auch für Schweizer Verkehrssünder in Deutschland.

7. Tagesvignette in Österreich

In Österreich wird eine Tagesvignette für Autobahnen eingeführt. Diese kann nur noch digital erworben werden und kostet 8,60 Euro. Die 10-Tages-Vignette wird teurer und kostet 11,50 Euro. In Italien sind höhere Bußgelder für Verkehrsdelikte geplant, um die gestiegenen Unfallzahlen zu bekämpfen.

Spektakuläre Streifenwagen: Die coolsten Polizeiautos aus aller Welt

Alpine A110 S der Gendarmerie
Platz 12 – Alpine A110 (Frankreich): Hinter das Lenkrad der Alpine A110 würden sich wohl viele Polizisten gerne setzen – 26 Exemplare des Mittelmotor-Sportlers hat das französische Innenministerium im Jahr 2021 bestellt. Fahren dürfen den Flitzer mit der schicken Lackierung aber nur die Kollegen der schnellen Eingreiftruppe „équipes rapides d’intervention“. Unter dem „Gendarmerie“-Schriftzug findet sich übrigens das „Motto“ der französischen Polizei: „Notre engagement, votre sécurité“ – etwas frei übersetzt heißt das soviel wie „unser Einsatz dient Ihrer Sicherheit“.  © Sebastian Geisler/Imago
Ein Audi R8 der Polizei von Dubai
Platz 11 – Audi R8 (Dubai): Die Polizei in Dubai ist für ihre spektakulären Streifenwagen weltweit bekannt. Auch ein Audi R8 der zweiten Generation gehört zum Fuhrpark des Emirats. Der Zehnzylinder des Ingolstädter Boliden leistet mindestens 540 PS, in stärkeren Varianten sogar mehr als 600 PS. Trotzdem ist der R8 unter all den exotischen Supersportwagen in Dubai schon fast nichts besonders mehr. © ZUMA Press/Imago
Ein Toyota Crown der japanischen Polizei
Platz 10 – Toyota Crown (Japan): Andere Länder, andere Polizeiautos: In Japan kommt bei den Beamten unter anderem der Toyota Crown zum Einsatz. Hierzulande kennt die Limousine kaum jemand, denn in Europa war dem Crown kein Erfolg beschieden – weshalb er wieder vom Markt verschwand. Mit den steil designten Polizei-Supersportwagen anderer Länder kann der Japaner natürlich nicht mithalten – aber seine sehr elegante Lackierung macht das locker wieder wett. © Sven Simon/Imago
Ein BMW i3 Streifenwagen der Polizei in München
Platz 9 – BMW i3 (Deutschland): Ein BMW i3 in Polizeilackierung? Das gab es hierzulande ab dem Jahr 2015. In mehreren Städten (wie hier in München) wurde getestet, ob der bayerische Stromer als Streifenwagen taugt. Doch bei den Beamten fiel der i3 am Ende durch. Gründe sollen vor allem der zu geringe Platz im Innenraum sowie die niedrige Reichweite von nur rund 160 Kilometern gewesen sein. © Smith/Imago
Ein Lamborghini Gallardo der italienischen Polizei
Platz 8 – Lamborghini Gallardo (Italien): Nicht nur in Dubai sind exotische Supersportler im Dienste der Polizei unterwegs – auch in Italien. Bereits im Jahr 2004 bereicherte ein bis zu 300 km/h schneller Lamborghini Gallardo den Fuhrpark der „Polizia“. Selbstverständlich ausgerüstet mit Blaulicht und Sirene. © eyevisto/Imago
Ein Lamborghini Huracan der italienischen Polizei
Platz 7 – Lamborghini Huracan (Italien): Der Gallardo ist inzwischen schon etwas in die Jahre gekommen, weshalb mit einem neueren Modell nachgelegt wurde. Seit 2017 bereichert auch ein Lamborghini Huracan den Fuhrpark der italienischen Polizei. Unter anderem wird der Supersportler für Organtransporte eingesetzt. Und für solch eiliges Gut ist es sicherlich der richtige Wagen: Mindestens 580 PS leistet der verbaute V10 – das reicht locker für Geschwindigkeiten jenseits der 300 km/h. © Independent Photo Agency/Imago
Ein Porsche 924 in Polizei-Lackierung
Platz 6 – Porsche 924 (Deutschland): Keine Frage: Dieser Porsche 924 ist nicht mehr im Dienst – war er aber tatsächlich einmal. Anfang der 1980er-Jahre setzte Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg den Stuttgarter Sportwagen ein. Zuvor war der 924 auch von Beamten in anderen Bundesländern getestet worden. Witzig wirkt aus heutiger Sicht vor allem das am linken Seitenfenster montierte Blaulicht.  © Revierfoto/Imago
Ein Bentley Continental GT der Polizei von Dubai
Platz 5 – Bentley Continental GT (Dubai): Ein Bentley Continental GT als Streifenwagen? Gibt’s! Natürlich in Dubai, wo bekanntermaßen eine ganze Flotte an Supersportwagen im Polizeidienst unterwegs ist. Nur wenige Temposünder dürften diesem W12-Boliden entkommen: Seine 575 PS beschleunigen den Briten auf bis zu 320 km/h. © Jan Huebner/Imago
Ein Tesla Model X der schweizer Polizei
Platz 4 – Tesla Model X (Schweiz): In Basel entschied man sich schon relativ früh für den Einsatz von Elektroautos im Polizeidienst: Bereits im Jahr 2018 wurden mehrere Tesla Model X angeschafft. Für Schlagzeilen sorgte allerdings vor allem eine Panne im Jahr 2022: Als Beamte mit dem Wagen einen Radler stellen wollten, blockierten die Türen – die Polizisten waren in dem Tesla gefangen. © Geisser/Imago
Ein Maserati der Polizei von Abu Dhabi
Platz 3 – Maserati GranTurismo (Abu Dhabi): Wer an ein Polizeiauto denkt, sieht vor seinem geistigen Auge vermutlich wohl keinen Maserati. Doch tatsächlich gibt es einen solchen Streifenwagen – und zwar in Abu Dhabi. Dort dürfen Polizisten mit einem Maserati GranTurismo auf Verbrecherjagd gehen – mit einer Leistung von mindestens 405 PS: © Imaginechina/Imago
Ein Ferrari FF der Polizei von Dubai
Platz 2 – Ferrari FF (Dubai): Spritverbrauch spielt im Emirat Dubai keine wirklich große Rolle – deswegen gehört natürlich auch ein Ferrari zum Polizei-Fuhrpark. Der FF mobilisiert aus seinem V12-Motor stabile 660 PS – und ist maximal 335 km/h schnell. Bei einer Verfolgungsjagd hat der Gegner also wohl kaum eine Chance. © Jan Huebner/Imago
Ein Ferrari der tschechischen Polizei
Platz 1 – Ferrari 458 Italia (Tschechien): Was ist billiger als kaufen? Richtig: Beschlagnahmen. Die tschechische Polizei hat Kriminellen einen Ferrari 458 Italia abgenommen – und kurzerhand zum Polizeiauto umgerüstet. Unter anderem soll der italienische Supersportler für die Jagd auf Autobahn-Temposünder eingesetzt werden. Neu kostete der 458 Italia mindestens rund 200.000 Euro – deshalb dürfen sich auch angeblich nur speziell ausgebildete Beamte hinter das Lenkrad des bis zu 324 km/h schnell Boliden klemmen. © Cover-Images/Imago

8. In Italien drohen deutlich höhere Bußgelder

Wer 2024 eine Fahrt nach Italien plant, muss mit teils drastisch höheren Bußgeldern rechnen. Die Verschärfungen sind vor allem eine Reaktion auf deutlich gestiegenen Unfallzahlen auf italienischen Straßen. Unter anderem können Handy-Sünder am Steuer mit bis zu 1.700 Euro zur Kasse gebeten werden. Die geplanten Änderungen müssen vom italienischen Parlament noch gebilligt werden – doch die neuen Regelungen könnten bereits im Januar 2024 in Kraft treten.

9. Änderungen bei den Typ- und Regionalklassen der Kfz-Versicherung

Jedes Jahr passt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Typklassen bei der Kfz-Versicherung an. Im Jahr 2024 sind rund 13 Millionen Autofahrer von dieser Änderung betroffen. Für 7,4 Millionen Fahrzeughalter bedeutet dies einen höheren Versicherungsbeitrag, während sich 5,4 Millionen über einen günstigeren Beitrag freuen können. Die Höhe des Beitrags hängt von den Schäden und Reparaturkosten ab, die ein bestimmtes Automodell verursacht. Aber auch die Regionalklassen werden neu eingeteilt.

10. Umtausch des Führerscheins

Auch der Umtausch der alten Führerscheine geht weiter: Die alten rosa- und graufarbenen „Lappen“ werden damit endgültig abgeschafft. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Jahrgängen, und es gibt eine bestimmte Frist, die eingehalten werden muss. Wer diese Frist versäumt und kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bis 19. Januar 2024 müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein umgetauscht haben. Die genauen Umtauschfristen für andere Jahrgänge können in einer entsprechenden Tabelle eingesehen werden.

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Sven Simon/Imago

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