Anspruch und Regeln

Das sind die Regelbedarfsstufen für 2025: Was Kinder und Jugendliche bekommen

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Die Festlegung des Bürgergelds basiert auf festen Regelsätzen. Viele der Bürgergeld-Empfänger haben Kinder – dafür kommt das Amt auf.

Kassel – Über das 2023 eingeführte Bürgergeld wird viel diskutiert. So fordern Unionspolitiker derzeit eine Arbeitspflicht für bestimmte Bürgergeld-Empfänger – eine erste Stadt hat dem bereits zugestimmt.

Laut dem Statistischen Bundesamt erhalten etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld, davon sind 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Wie hoch die aktuellen Regelsätze 2025 sind und was Kinder und Jugendliche erhalten.

Viele Bürgergeld-Beziehende haben Kinder – so hoch sind die Regelsätze für 2025 (Symbolbild)

Bürgergeld-Bezug: Diese Regelsätze gelten 2025

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum von einkommensschwachen Menschen sichern, um ein Leben in Würde zu ermöglichen. Um die staatliche Leistung zu erhalten, muss man als erwerbsfähig und bedürftig gelten, schreibt das Portal buergergeld.org. Beim Bürgergeld-Antrag dürfen Jobcenter allerdings einige Unterlagen nicht einfordern.

Wer die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllt, erhält laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) für sich und seine Partnerin oder Partner sowie die Kinder Leistungen aus dem Bürgergeld – „das gilt auch, wenn sie nicht erwerbsfähig oder jünger als 15 Jahre sind.“ Alleinerziehenden steht neben dem Regelsatz auch ein Mehrbedarf zu.

Das sind die Regelbedarfsstufen für 2025:

PersonenRegelsatz
Alleinstehende und Alleinerziehende563 Euro
Paare506 Euro
18- bis 24-jährige Kinder451 Euro
14- bis 17-jährige Kinder471 Euro
6- bis 13-jährige Kinder390 Euro
Kinder bis 5 Jahre357 Euro

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Januar 2024 wurde das Bürgergeld zuletzt erhöht. So stieg es um 61 Euro auf 563 Euro im Monat. Für 2025 bleiben die Regelsätze unverändert. Was viele nicht wissen: Wer Bürgergeld bekommt, dem steht unter Umständen noch mehr Unterstützung zu. Bürgergeld-Beziehende mit Kindern müssen laut der Arbeitsagentur auch Kindergeld beantragen – dieses soll 2025 sogar steigen, ebenso der Unterhalt für Trennungskinder.

Bei Bürgergeld-Bezug unter 25 gelten strengere Maßstäbe

Kinder unter 25 Jahren haben laut DGB „einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“, etwa für mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, angemessene Lernförderung (Nachhilfe) oder gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort.

Bereits ab einem Alter von 15 Jahren können Kinder und Jugendliche Bürgergeld beziehen, wobei ihnen strengere Regeln auferlegt werden als Leistungsberechtigten über 25 Jahre. So müssen sie beispielsweise jede Beschäftigung annehmen, die das Jobcenter beziehungsweise die Agentur für Arbeit für zumutbar hält, so hartz4widerspruch.de. Ein Recht auf eine Ausbildung haben sie nicht.

Auch ein Auszug aus dem Elternhaus kann sich mitunter sehr schwierig gestalten. Demnach müssen unter 25-Jährige „grundsätzlich bei den Eltern wohnen bleiben“, solange sie auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen sind. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, „meist in einem Härtefall“, sei bei Bezug von Bürgergeld ein Auszug mit unter 25 Jahren möglich – in einem Fall in Reutlingen hatte sogar ein 49-jähriger Mann damit Probleme. (vw)

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/ dpa

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