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Das Ende des Nebenkostenprivilegs trifft Empfänger von Bürgergeld. Bald müssen sie selbst für den TV-Kabelanschluss zahlen.
Hamm - Zum 1. Juli 2024 endet das Nebenkostenprivileg, ab dann ist der TV-Anschluss in Deutschland allein Sache der Mieter. Die Folge: Millionen Menschen müssen sich um einen Einzelvertrag oder eine Alternative zu Kabel kümmern, wenn der Fernseher nicht mitten während der Fußball-EM plötzlich schwarz bleiben soll. Für viele von ihnen ist das Ende des Nebenkostenprivilegs jedoch mehr als nur ein Ärgernis.
- Was? Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
- Wann? Zum 1. Juli 2024
- Wo? Deutschland
Nebenkostenprivileg endet - mit Folgen für Bürgergeld-Empfänger
Das Nebenkostenprivileg machte es über Jahrzehnte möglich, dass Vermieter Sammelverträge mit Kabelbetreibern wie etwa Vodafone abschließen und die Kosten dafür in die Mietnebenkosten einbeziehen durften. Millionen Mieter zahlten mit Abschluss des Mietvertrags sozusagen automatisch für den Kabelanschluss - ob sie das wollten oder nicht. Das ändert sich nun, und das hat spürbare Auswirkungen auf Empfänger von Bürgergeld.
Bislang war es so, dass das Jobcenter die Kosten für den TV-Kabel-Anschluss dann übernehmen musste, wenn sie als Nebenkosten im Mietvertrag enthalten sind. Das führte zu einer Ungleichbehandlung, denn: War der Kabelanschluss nicht in den Betriebskosten enthalten oder lebte der Bürgergeld-Empfänger in seinem Eigentum, musste das Jobcenter nichts zahlen. Das Bundessozialgericht untermauerte das in der Vergangenheit mit entsprechenden Urteilen.
Durch Ende des Nebenkostenprivilegs müssen alle Bürgergeld-Bezieher selbst zahlen
Das Ende des Nebenkostenprivilegs führt nun dazu, dass künftig alle Empfänger von Bürgergeld, das Anfang 2024 erhöht wurde, ihren TV-Anschluss selbst bezahlen müssen, weil die Jobcenter dann nicht mehr verpflichtet sind, die Kabelgebühren als Teil der Unterkunftskosten zu übernehmen. „Die entsprechenden Aufwendungen sind aus dem Regelbedarf zu bestreiten“, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Anfrage von wa.de mit. Verbräuche für Kommunikationsdienstleistungen einschließlich Alternativen (wie Internet, Satellitenempfang) würden seit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 vollständig im Regelbedarf berücksichtigt, heißt es weiter.
Für Bürgergeld-Empfänger wie für alle anderen Mieter, die ARD, ZDF, RTL, Sat1, ProSieben und andere TV-Sender bislang über den Kabelanschluss gesehen haben, stehen nun vor der Entscheidung, wie die bunte Fernseh-Welt ab dem 1. Juli 2024 in ihre Wohnung kommt. Ein Experte hat für Kabelfernsehen-Kunden einen wichtigen Tipp.
Schon vor dem Ende des Nebenkostenprivilegs sperrt Vodafone TV-Kabel-Anschlüsse – eine Liste zeigt, in welchen Städten.
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