Kritischer Vorfall

Gefährliche „Phantombremsung“: Gutachter muss Tesla-Testfahrt auf der Autobahn abbrechen

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Vollführt ein Tesla „Phantombremsungen“ oder nicht? Ein bayerisches Gericht hat einen Sachverständigen mit der Klärung dieser Frage beauftragt. Das Resultat: recht eindeutig.

Anfangs entstand um die „Autopilot“-Technik des US-Elektroautobauers Tesla ein wahrer Hype – längst ist es eines der umstrittensten Assistenzsysteme im Automobilbereich. Denn mehr ist es trotz des irreführenden Namens nicht: Ein elektronischer Helfer, der ständig vom Fahrer überwacht werden muss. Die höchste Ausbaustufe der Technik nennt sich FSD („Full Self-Driving“) – doch auch damit fährt ein Tesla nicht vollautonom, gerade erst ruderte die Marke mit ihren Versprechungen zurück. Der „Autopilot“ hat bereits mehrfach zu kritischen Situationen geführt, einschließlich „Phantombremsungen“, über die ein unter anderem ein enttäuschter Tesla-Kunde auf Reddit berichtete. Auch in Deutschland hat ein Tesla-Käufer angeblich genau dieses Problem. Ein vom Gericht bestellter Gutachter sollte das Auto jetzt auf „Phantombremsungen“ testen, musste die Probefahrt jedoch „aus Sicherheitsgründen“ abbrechen.

Bremst ein Tesla im „Autopilot“-Modus grundlos stark ab? Ein Gericht beauftragt einen Gutachter.

Wenn ein Produkt nicht wie erwartet funktioniert, neigen Kunden dazu, schnell den Hersteller verantwortlich zu machen. Aber existiert der beschriebene Mangel tatsächlich? Oder könnte es sich um einen Bedienungsfehler handeln? Bei einem Rechtsstreit zwischen einem Tesla-Besitzer und dem US-Autobauer vor dem Landgericht Traunstein ging es genau um diese Frage. Ein Kunde beklagte sich über sogenannte „Phantombremsungen“ bei seinem Model 3. Das bedeutet, dass das Fahrzeug im „Autopilot“-Modus plötzlich und ohne erkennbaren Grund stark abbremst. Das Gericht beauftragte daher einen unabhängigen Gutachter, um festzustellen, ob es diese unnötigen und oft gefährlichen Bremsungen bei dem Elektroauto tatsächlich gibt.

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In einem 19-seitigen Gutachten (PDF) berichtet der Sachverständige ausführlich über die vom Tesla-Besitzer beschriebenen Probleme und seine eigenen Test-Erfahrungen mit dem Model 3, das zum Zeitpunkt der Probefahrt eine Laufleistung von etwas mehr als 37.000 Kilometer aufwies. Die Testfahrt führte über München, Ingolstadt, Nürnberg und Würzburg, hauptsächlich auf der Autobahn und wieder zurück. Insgesamt legte der Gutachter mit dem Elektroauto 700 Kilometer zurück.

„Ohne erkennbaren Anlass“: Tesla Model 3 bremst plötzlich von 140 auf 96 km/h ab.

Während der Fahrt mit aktiviertem „Autopilot“ gab es mehrere Situationen, in denen sich das System laut dem Experten „unplausibel“ verhielt. Der Gutachter beschreibt in seinem Bericht vier Fälle, in denen der Tesla seine Geschwindigkeit deutlich reduzierte, ohne dass es dafür einen erkennbaren Grund gegeben hätte.

Ein Gutachter testete einen Tesla Model 3 auf „Phantombremsungen“ – und musste bei einer solchen die „Autopilot“-Fahrt abbrechen. (Symbolbild)

In einer fünften Situation wurde es jedoch wirklich gefährlich. Auf einem dreispurigen Autobahnabschnitt ohne Geschwindigkeitsbegrenzung stellte der Sachverständige den „Autopilot“ auf 140 km/h ein. Plötzlich bremste der Tesla jedoch „ohne erkennbaren Anlass“ von dieser Geschwindigkeit auf 94 km/h ab. Ein Grund für dieses starke Abbremsen um 46 km/h war für den Experten nicht erkennbar: Weder eine entsprechende Beschilderung noch andere äußere Einflüsse hätten die Bremsung erklären können.

„Gefährdung der Insassen“: Gutachter bricht Tesla-Testfahrt nach „Phantombremsung“ ab.

Die starke Bremsung des Model 3 führte im nachfolgenden Verkehr laut Bericht zu „erheblichen Gefahrensituationen“. Der Gutachter beobachtete „Ausweichmanöver und starke Bremsmanöver“. Aufgrund der „Gefährdung der Insassen des streitgegenständlichen Fahrzeuges und auch der anderen, nachfolgenden Verkehrsteilnehmer“ entschied sich der Sachverständige, die Testfahrten mit aktiviertem „Autopilot“ abzubrechen.

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Volvo S60: Ein kompletter Abschied ist das eigentlich nicht. Denn der S60 soll ab 2025 in China und der Türkei weiter angeboten und gebaut werden. In Deutschland ist er dann jedoch nicht mehr erhältlich. Der Kombi V60 hingegen vermutlich schon. © Volvo
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Maserati Levante: Im Jahr 2016 war der Levante der erste SUV der Nobelmarke aus Italien. Sieben Jahre später heißt es frei nach Andrea Bocelli: Time to say Goodbye. Die Produktion lief bereits im März aus. Einen Nachfolger soll es ab 2027 geben. Natürlich rein elektrisch! © Maserati
Ein Jaguar F-Type.
Jaguar F-Type: Mit einem finalen Sondermodell schicken die Briten den Sportwagen in seinen wohlverdienten Ruhestand. Das letzte Exemplar wird im Markenmuseum ausgestellt. Doch auch andere Modellreihen werden nur noch abverkauft. Jaguar stellt nämlich konsequent auf Elektro um und verkauft vorerst keine Neuwagen mehr. © Jaguar
Audi R8
Audi R8: Sportwagen kann man auch in Ingolstadt. Das hat Audi mehrfach beweisen und mit dem R8 im GT-Bereich zahlreiche Rennen und Titel gewonnen. Und auch auf der normalen Straße war der Sportwagen eine Ikone. Im März 2024 verließen die letzten Exemplare die Manufaktur Böllinger Höfe in Heilbronn. Insgesamt wurde der R8 seit 2006 45.949 Mal gebaut.  © Audi

Eine weitere Testfahrt mit dem Tesla im öffentlichen Raum, ohne abgesperrte Autobahnabschnitte, war aus Sicht des Gutachters „aus Sicherheitsgründen“ nicht möglich. Sein Fazit zu dem Vorfall: Dieser entspreche „einer sogenannten ,Phantombremsung‘, wie diese im Beweisbeschluss dargestellt wird“. Die „Phantombremsungen“ scheinen kein Einzelfall zu sein: Ein weiterer Tesla-Besitzer beschwert sich in einem Social-Media-Beitrag über das gleiche Problem.

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