Parkticket an andere Autofahrer weitergeben: Wann ist es erlaubt?
VonSimon Mones
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Sie haben zu viel bezahlt und wollen Ihr Parkticket verschenken. Das mag eine gute Idee sein, aber nicht immer ist das erlaubt. Worauf Sie achten müssen.
Die Suche nach einem Parkplatz kann leicht zur Qual werden. Wenn man schließlich einen ergattert, ist es wahrscheinlich, dass man entweder eine Parkscheibe oder einen Parkschein braucht. Letzteres kann besonders frustrierend sein, wenn man nur kurz etwas erledigen möchte. In einigen Orten gibt es die sogenannte Brötchentaste als Lösung. Wenn diese nicht vorhanden ist, zahlen Autofahrer bei der Parkdauer oftmals drauf. Daher stellt sich die Frage, ob man das Parkticket nicht einfach weitergeben kann.
Es ist durchaus möglich, dass andere Autofahrer in der gleichen Situation sind und nur kurz für zehn Minuten in die Apotheke oder zum Bäcker müssen, um Frühstück zu besorgen. Immerhin soll man doch jeden Tag eine gute Tat zu vollbringen! Da liegt es nahe, das Parkticket weiterzugeben.
Weitergeben eines Parkscheins ist auf kommunalen Parkplätzen kein Problem
Leider ist es nicht immer so einfach, einem anderen Autofahrer eine Freude zu machen. Es hängt davon ab, wo der Parkautomat steht. Auf kommunalen Parkplätzen ist es beispielsweise kein Problem, den Parkschein weiterzugeben, solange er noch gültig ist.
Es spielt keine Rolle, wer den Parkschein gekauft hat und für welches Auto. Die Städte verfolgen mit den Parkgebühren das Ziel, Dauerparken zu verhindern und den Parkplatz für möglichst viele Verkehrsteilnehmer zugänglich zu machen. Dieses Ziel wird auch erreicht, wenn ein Parkschein an einen anderen Autofahrer weitergegeben wird. Übrigens, wenn der Parkschein zugeschneit ist, droht kein Strafzettel.
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Parkschein weitergeben: Auf privaten Parkplätzen sollte man das Kleingedruckte lesen
Die Situation ist jedoch anders, wenn man sein Auto auf einem privaten Parkplatz parkt. Hier kann der Betreiber eigene Regeln aufstellen und die Weitergabe eines Parkscheins verbieten. Dies ist in der Regel in den Nutzungsbedingungen festgelegt. Daher ist es ratsam, das Kleingedruckte zu lesen, bevor man den Parkschein verschenkt.
Wer sein Ticket über eine Smartphone-App kauft, kann dieses natürlich nicht an andere Autofahrer weitergeben. Hier kann die Parkzeit jedoch in der Regel flexibel angegeben werden, was eine bedarfsgerechte Bezahlung erheblich erleichtert.