Soziale Sicherheit in Deutschland

Krank, arbeitslos, Rente: Wie der Übergang in den Ruhestand gelingt

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Längere Krankheit, Arbeitslosigkeit und dann Rente – ist das möglich? Ja, das ist möglich. Aber es gibt einiges zu beachten.

Viele Menschen stehen im Laufe ihres Berufslebens vor einer schwierigen Kombination: Erst eine längere Krankheit, dann droht die Arbeitslosigkeit – und schließlich stellt sich die Frage, ob und wann der Übergang in die Rente möglich ist. Doch wie läuft dieser Übergang konkret ab? Welche Rechte, Ansprüche und Fristen gelten? Und wie lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden? echo24.de fasst die wichtigsten Aspekte zusammen.

Sozial abgesichert bis zur Rente: Was gilt bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und dem Übergang in den Ruhestand?

Um seine Bürger in allen Lebenslagen möglichst gut abzusichern, hat Deutschland ein Netz der sozialen Sicherung gespannt. Zwar kann sich die Bundesrepublik im internationalen Vergleich mit ihren Renten nicht gerade rühmen, doch zumindest Kranke und Arbeitslose sind weitgehend abgesichert. Denn wer als Angestellter krank wird, bekommt erst einmal Geld vom Chef und dann von der Krankenkasse. Und wer seinen Job verliert, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Was aber, wenn man schon relativ alt ist und sich ein Wiedereinstieg in den Beruf nicht mehr lohnt? Längere Krankheit, Arbeitslosigkeit und dann Rente – ist das möglich? Die Antwort: Ja, es ist durchaus möglich, in dieser Reihenfolge durch verschiedene staatliche Leistungen abgesichert zu sein. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, wie das Online-Portal Gegen-Hartz berichtet.

Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co.: Was bei längerer Krankheit und Jobverlust zu beachten ist

Wenn Arbeitnehmer für längere Zeit krank sind, brauchen sie sich zunächst keine finanziellen Sorgen zu machen. Denn in den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt ganz normal weiter. Wer länger als sechs Wochen krank ist, hat Anspruch auf Krankengeld. Endet das Arbeitsverhältnis, bevor man wieder gesund ist und bleibt man krankgeschrieben, erhält man ebenfalls weiterhin Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.

Dies ist möglich, weil die Betroffenen während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses Krankengeld bezogen haben. In dieser etwas unübersichtlichen Situation sollten sich die Betroffenen aber trotzdem arbeitslos melden – auch wenn sie noch Krankengeld beziehen und nach ihrer Genesung nicht mehr an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Sobald sie wieder gesund und arbeitsfähig sind, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und können dieses beantragen.

Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente sind oft eng miteinander verknüpft. (Symbolbild)

Arbeitslosengeld erhalten Betroffene aber nicht nur, wenn sie wieder gesund sind, sondern auch, wenn die 72 Wochen Krankengeld der Krankenkasse abgelaufen sind. Die Krankenkassen informieren etwa drei Monate vor dem Ende der Krankengeldzahlung. Das ist der richtige Zeitpunkt, um Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu beantragen. Das Arbeitslosengeld nach Krankengeld beträgt 60 Prozent des Nettoentgelts vor der Arbeitsunfähigkeit. Aber was passiert danach, wenn Betroffene nicht mehr arbeitsfähig sind?

Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente: Nahtloser Übergang, Erwerbsminderungsrente oder vorzeitiger Ruhestand?

Hier kommt es darauf an: Sind es nur noch wenige Jahre bis zum regulären Renteneintritt, sollten Senioren arbeitslos bleiben und dann nahtlos in die Rente übergehen. Ist das Rentenalter erreicht, müssen Senioren nicht einmal mit Abschlägen rechnen. Im Übrigen kann sie niemand zwingen, früher in Rente zu gehen, als Arbeitslosengeld zu beziehen. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, da das Arbeitslosengeld in der Regel höher ist als die Rente.

Wenn jemand chronisch krank, arbeitsunfähig und arbeitslos ist, kommt auch eine Erwerbsminderungsrente infrage. Diese ist möglich, wenn die Betroffenen die Regelaltersgrenze für eine Altersrente noch nicht erreicht haben. Voraussetzung ist außerdem, dass vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Es ist auch möglich, vorzeitig in Rente zu gehen und eine Altersrente für langjährig Versicherte zu beziehen.

Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente sind oft eng miteinander verknüpft. (Symbolbild)

Dies ist nur möglich, wenn die Betroffenen mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ist immer mit einem Rentenabschlag verbunden. Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nicht als Versicherungsjahre angerechnet.

Rubriklistenbild: © Iuliia Zavalishina/imago

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