Nebenjob

Änderung bei Erwerbsminderungsrente: Wer 2025 mehr Geld bekommt

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Im Jahr 2025 ändert sich viel. Auch für Bezieher der Erwerbsminderungsrente gibt es Neuerungen, die für einige mehr Geld bedeuten.

Die Rente sichert etliche Menschen in Deutschland finanziell ab. Doch nicht nur das Alter ist ein Grund, um Rente zu beziehen. Denn in Deutschland gibt es unterschiedliche Rentenformen. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, können beispielsweise Erwerbsminderungsrente beziehen.

Auch wer nur wenige Stunden täglich arbeiten kann, hat in vielen Fällen ein Anrecht auf Erwerbsminderungrente. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Eine Voraussetzung für diese Form der Rente ist jedoch, dass der Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer regulär in Rente gehen würde, noch nicht erreicht ist.

Änderung bei Erwerbsminderungsrente: So viel darf ab 2025 dazu verdient werden

Im Jahr 2025 ändert sich bei der Rente einiges: Die Altersgrenze steigt weiter an und für einige Senioren ist ab 2025 durch die Rentenerhöhung auch mehr Geld drin. Die Deutsche Rentenversicherung teilt mit, dass es auch Neuerungen bei der Erwerbsminderungsrente geben wird.

Rentner mit Erwerbsminderung können sich auf höhere Rentenzahlungen freuen.

Demnach gilt für alle mit verminderter Erwerbsfähigkeit eine neue Einkommensgrenze. Wer trotz dieser Rentenform noch nebenbei arbeitet, kann nun jährlich mehr durch den Nebenjob dazuverdienen. Statt wie bislang 18.558,75 Euro Hinzuverdienst pro Jahr bei voller Erwerbsminderung, ist nun ein Jahresgehalt von 19.661,25 Euro möglich. Bei wem nur eine teilweise Erwerbsminderung greift, liegt die Grenze nun bei 39.322,50 Euro pro Jahr statt zuvor 37.11,50 Euro.

Zurechnungszeitraum verlängert: Das gilt für die Erwerbsminderungsrente ab 2025

Doch damit nicht genug der Änderungen: Die Erwerbsminderungsrente basiert auf der eigenen Arbeitszeit und die sogenannte Zurechnungszeit. Letztere gilt vom Eintritt in die Erwerbsminderung, bis die Altersgrenze erreicht ist und die Regelaltersrente greift. Diese Zeit wird den Beziehern der Erwerbsminderungsrente so angerechnet, als hätten sie regulär in die Rentenkasse eingezahlt.

Der Zurechnungszeitraum verlängert sich 2025 auf 66 Jahre und zwei Monate. Laut Deutscher Rentenversicherung soll die Anpassung zu einer „verbesserten Absicherung bei Erwerbsminderung“ führen. Die Erwerbsminderungsrente muss – wie auch andere Rentenformen – nicht auf unbestimmte Zeit gewährt werden. In manchen Fällen ist die Rente zeitlich begrenzt.

Rubriklistenbild: © Collage: echo24.de, Fotos: IMAGO / peopleimages.com, IMAGO/Photothek

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