VonJulian Mayrschließen
Zwei Käse-Delikatessen vom Bio-Hersteller Alnatura sind zurzeit von einem Rückruf betroffen. Der Hersteller äußert sich zu Details.
Kassel – Käseliebhaber aufgepasst: Derzeit ist nicht nur ein milder Käse aus Frankreich von einem Rückruf betroffen. Auch für zwei Käse-Snacks des deutschen Bio-Herstellers Alnatura gilt derzeit eine Lebensmittelwarnung. Wie das Unternehmen aus Darmstadt in einer Mitteilung informiert, könnten sich in den Produkten Fremdkörper befinden. Vom Verzehr wird deshalb dringend abgeraten.
Rückruf bei Alnatura: Bio-Käse-Produkte deutschlandweit verkauft – unter anderem bei Edeka
Betroffen sind laut Informationen des Portals lebensmittelwarnung.de ausschließlich folgende Produkte mit entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD):
- Alnatura „Käsegebäck Gouda“ – MHD: 15.02.2025 bis 15.05.2025
- 24/7 BIO „Ziegenkäse-Gebäck“ – MHD: 15.02.2025 bis 23.04.2025
Vertrieben wurden die Produkte in Alnatura Märkten und weiteren Handelsketten, schreibt das Rückruf-Portal. Das Produkt Alnatura „Käsegebäck Gouda“ ist unter anderem bei Edeka sowie zahlreichen Online-Versandhändlern erhältlich. Wie Alnatura weiter informiert, wird das 24/7 BIO „Ziegenkäse-Gebäck“ ausschließlich in Alnatura Märkten vertrieben. Der Rückruf der Käsesnacks gilt nach derzeitigem Stand für nahezu alle deutschen Bundesländer.
Diese Bundesländer sind betroffen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Grund für Rückruf von Käse-Produkten: Kontamination mit Fremdkörpern aus Metall nicht ausgeschlossen
Verantwortlich für den fast bundesweiten Rückruf sind laut Alnatura möglicherweise darin enthaltene Fremdkörper aus Metall. Diese stellen bei Verzehr selbstredend eine Gefahr für die Gesundheit dar. Nicht nur im Mundraum können hierdurch Verletzungen die Folge sein. Fremdkörper können laut dem medizinischen Fachportal Msd Manual im Verdauungstrakt stecken bleiben, etwa bereits in der Speiseröhre, später dem Magen, dem Darm oder auch im Rektum. Bei einem anderen Produkt droht durch dessen bloße Konsistenz Erstickungsgefahr.
Je nachdem, wo der aufgenommene Fremdkörper steckenbleibt, können unterschiedliche Komplikationen die Folge sein. Dazu zählen Krämpfe, Blähungen, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, falls sich die Teile im Magen oder Darm befinden. Zudem können festklemmende Fremdkörper in der Speiseröhre, im Magen oder Darm laut Msd Manual „lebensbedrohliche Entzündungen auslösen“.
Vom Rückruf betroffene Produkte nicht konsumieren – Alnatura sichert Ersatz für Käse-Produkte zu
Der Hersteller rät deshalb „Kundinnen und Kunden, die eine Packung mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause haben“, diese nicht mehr zu konsumieren und in den entsprechenden Verkaufspunkten zurückzugeben. Verbraucher würden „selbstverständlich Ersatz“ erhalten, heißt es seitens des Herstellers.
Nicht nur Fremdkörper sind häufig für Lebensmittelwarnungen verantwortlich. Auch gesundheitsgefährdende Bakterien kommen öfter als erwünscht in Produkten aus dem Supermarkt vor. Erst kürzlich wurden verschiedene Gewürze wegen Salmonellen zurückgerufen.
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