VonAdrian Kilbschließen
Die Koalition verständigt sich auf eine neue Grundsicherung, die das bisherige Bürgergeld ablösen wird. Empfänger müssen sich auf schärfere Regeln einstellen.
Nach langen Gesprächen haben sich die Spitzen der Union und SPD auf strengere Regeln beim Bürgergeld geeinigt. „Es wird eine wirklich gute neue Grundsicherung geben und das Thema Bürgergeld wird damit der Vergangenheit angehören“, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. „Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen“ und Leistungsmissbrauch besser bekämpfen, so der CDU-Chef weiter. Das Gesetzgebungsverfahren könne sofort eröffnet werden.
Für die rund 5,5 Millionen Empfänger von Bürgergeld bedeuten die geplanten Änderungen strengere Vorgaben. Die Einigung wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Koalitionsausschuss erzielt.
Schärfere Sanktionen für Bürgergeldempfänger – diese Kürzungen drohen
Mit den neuen Regelungen werden Teile der Bürgergeld-Reform aus dem Jahr 2023 zurückgenommen, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet. Die Leistung soll künftig nur noch Grundsicherung für Arbeitssuchende heißen. Der Fokus liegt auf Verschärfungen, die die Pflichten der Leistungsempfänger betonen. Ziel ist, Fördern und Fordern besser auszugleichen und Missbrauch wirkungsvoller zu verhindern.
Was ändert sich konkret? Künftig sollen schärfere Sanktionen gelten, wenn Vorgaben der Jobcenter nicht eingehalten werden, zum Beispiel wenn Bürgergeldbezieher Termine versäumen oder Arbeitsangebote ablehnen. Bei einem verpassten Termin erfolgt sofort die Einladung zu einem zweiten Termin. Wer diesen schwänzt, dem wird die monatliche Zahlung um 30 Prozent gekürzt. Beim zweiten verpassten Termin folgt eine weitere Kürzung um 30 Prozent. Bleibt auch der dritte Termin aus, wird die Zahlung komplett eingestellt.
Was sich beim Bürgergeld künftig verändert:
- Mehr Fordern, weniger Fördern
- Schärfere Sanktionen bei versäumten Terminen und abgelehnten Jobangeboten
- Verlust aller Leistungen bei drei verpassten Terminen – einschließlich der Unterstützung für Unterkunft
- Keine Karenzzeit mehr
- Schonvermögen richtet sich nach Lebensleistung
Quelle: Bundesregierung
Keine Karenzzeit bei neuer Grundsicherung – Änderung beim Schonvermögen
Wer auch im darauffolgenden Monat nicht erscheint, verliert alle Leistungen, einschließlich der Unterstützung für Unterkunft. „Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben“, betonte Bas mit Blick auf die Regeln bei der Arbeitsvermittlung. „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“ Zudem wird es Ausnahmen für besondere Härtefälle und für Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen geben.
Auch das Vermögen der Betroffenen wird weniger geschützt. Die bisherigen Karenzzeiten entfallen. Das Schonvermögen richtet sich künftig nach der Lebensleistung.
Reform des Bürgergeldes großes Unions-Vorhaben aus Koalitionsvertrag
Wie kam es zur Kritik am Bürgergeld? Etwa 18 Jahre nach dem Start von Hartz IV wurden mit dem Bürgergeld Regeln für Langzeitarbeitslose und Bedürftige vor zwei Jahren gelockert. Der Staat wollte weniger Druck ausüben und mehr Unterstützung bieten. Die Bürgergeldreform galt als zentrales Sozialprojekt der Ampel-Koalition.
Während der Ampel-Regierung geriet das Bürgergeld zunehmend in die Kritik. Hauptvorwürfe: Gerechtigkeit werde nicht immer erreicht, Mehrarbeit lohne sich kaum, und Regelverstöße würden milde behandelt. Union und SPD beschlossen daraufhin im Koalitionsvertrag Reformen mit klaren Regeln zu Rechten und Pflichten. „Wer arbeitet, muss erkennbar mehr bekommen als jemand, der nicht arbeitet“, forderte CSU-Chef Markus Söder, wie viele Unionspolitiker. Er freut sich, dass das Bürgergeld „jetzt Geschichte“ ist.
Die Grundsicherung gewährt das verfassungsrechtlich gesicherte Existenzminimum zum Beispiel für Langzeitarbeitslose. Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat. Kinder bekommen je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Im nächsten Jahr bleibt der Regelsatz zum zweiten Mal in Folge unverändert, nachdem es 2023 und 2024 deutliche Erhöhungen wegen der Inflation gab.
Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa

