NATO-Übung

Militärkolonnen auf deutschen Straßen: Was Sie wissen müssen

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Das litauische Militär organisiert umfangreiche Fahrzeugverlegungen. Autofahrer sollten sich im Februar auf ausgedehnte Militärkolonnen einstellen. Es sind besondere Vorschriften einzuhalten.

In den letzten Jahren sind Militärfahrzeuge auf deutschen Straßen zu einem zunehmend vertrauten Anblick geworden. Im Rahmen von NATO-Übungen, internationalen Kooperationen und der Verlegung von Truppen und Ausrüstung kommt es immer häufiger zu größeren Truppenbewegungen quer durch die Bundesrepublik. Die Präsenz solcher Militärkonvois auf öffentlichen Straßen wirft bei vielen Verkehrsteilnehmern Fragen auf: Wie verhält man sich richtig? Was gilt es zu beachten?

Von Schleswig-Holstein nach Bayern: Litauische Konvois für NATO-Übung unterwegs

Aktuell richtet sich die Aufmerksamkeit auf eine spezifische Truppenbewegung: Seit dem 22. Februar 2025 rollen litauische Militärkonvois durch Deutschland. Täglich sind rund 100 Fahrzeuge auf dem Weg von Schleswig-Holstein nach Bayern, wo sie an einer großen NATO-Übung teilnehmen werden, wie Auto, Motor und Sport berichtet. Diese Truppenbewegung, die noch bis zum 26. Februar andauern wird, ist ein anschauliches Beispiel für die verstärkte militärische Aktivität und Zusammenarbeit innerhalb des NATO-Bündnisses.

Bei Militärkonvois gelten für Autofahrer besondere Regeln.

Die litauischen Streitkräfte sind auf dem Weg zum US-amerikanischen Übungsplatz Hohenfels bei Nürnberg. Die Fahrzeuge, hauptsächlich Militär-Lkw, kommen auf dem Seeweg nach Deutschland und fahren dann über Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen nach Bayern. Aus Sicherheitsgründen werden die genauen Routen nicht veröffentlicht.

Litauische Truppen rollen durch Deutschland: Militär-Konvois sind leicht zu erkennen

Die Militärkonvois fahren in mehreren Gruppen und vorwiegend nachts, um den regulären Verkehrsfluss tagsüber möglichst wenig zu beeinträchtigen. Trotzdem müssen sich Verkehrsteilnehmer auf mögliche Behinderungen einstellen, insbesondere auf Autobahnen und Bundesstraßen in den genannten Bundesländern.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Für Autofahrer sind diese leicht zu erkennen, da es sich meist um gleiche Fahrzeuge mit entsprechender militärischer Kennzeichnung handelt. Zudem weisen blaue Flaggen auf einen Konvoi hin – einzig das letzte Fahrzeug ist mit einer grünen Flagge gekennzeichnet. Laut dem ADAC kann es zudem mit einem gelben Blinklicht oder einer Warntafel ausgestattet sein.

Militärkolonne auf der Straße: Diese Regeln gelten

Angesichts der ungewöhnlichen Verkehrssituation bittet die Bundeswehr alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und die Einhaltung einiger wichtiger Verhaltensregeln:

  1. Abstand halten: „Die Bundeswehr rät außerdem, möglichst große Abstände zu den Fahrzeuggruppen einzuhalten.“
    Dies ist besonders wichtig, da Militärfahrzeuge oft schwerer sind und längere Bremswege haben als zivile Fahrzeuge.
  2. Nicht zwischen Fahrzeuge fahren: „Zudem sollte aus Sicherheitsgründen nicht zwischen die einzelnen Fahrzeuge der bis zu einem Kilometer langen, relativ langsamen Marschkolonnen gefahren werden.“ Dies dient sowohl der eigenen Sicherheit als auch der Aufrechterhaltung der militärischen Formation.
  3. Vorsicht beim Überholen: Überholen Sie Militärkonvois nur, wenn es die Verkehrssituation sicher erlaubt. Beachten Sie, dass die Kolonnen bis zu einem Kilometer lang sein können und militärische Fahrzeuge oft breiter sind als zivile. In der Regel ist das Überholen daher nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen möglich.
  4. Alternative Routen nutzen: Wenn möglich, sollten Autofahrer in den betroffenen Regionen alternative Routen in Betracht ziehen, um Verzögerungen zu vermeiden.

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Wichtig: Eine Kolonne gilt de facto als ein Fahrzeug. Überquert das erste Fahrzeug die Ampeln bei Grün, dürfen die andere ihm folgen, auch wenn die Ampel inzwischen umgesprungen ist. Diese Sonderregel greift auch an Kreuzungen, an denen die Rechts-vor-links-Regel gilt sowie anderen Reglungen durch Verkehrszeichen.

Rubriklistenbild: © Frank Sorge/Imago

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