VonKarolin Schaeferschließen
Das Jobcenter übernimmt einige Kosten von Bürgergeld-Empfängern – auch beim Autokauf kann es finanziell entlasten. Aber nur unter bestimmten Umständen.
Kassel – Im vergangenen Jahr haben etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld bezogen. Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat. Das Jobcenter kommt zudem für Miete und Heizkosten auf. Es kann sogar bei Stromschulden einspringen. Doch wie sieht es beim Kauf eines Autos aus?
Kann Jobcenter beim Autokauf helfen? Das müssen Bürgergeld-Empfänger wissen
In vielen Fällen gibt es keine Übernahme der Kosten beim Autokauf. Nur unter bestimmten Umständen ist das möglich. Das hat bereits 2015 ein wegweisendes Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen entschieden. Die Klägerin hatte damals das Jobcenter um Unterstützung bei der Anschaffung gebeten, da sie das Auto brauchte, um zur Arbeit zu gelangen.
Angesichts der drohenden Arbeitslosigkeit hatte das Gericht der Frau recht gegeben. Das Jobcenter musste ein Darlehen in Höhe von 2000 Euro zur Bezahlung des Autos bewilligen. Die Behörde kann also Bürgergeld-Empfängern bei einer „notwendigen Anschaffung“ finanziell unter die Arme greifen, informiert das Jobcenter Dortmund.
Wann das Jobcenter beim Autokauf von Bürgergeld-Empfängern einspringt
Doch wann ist ein Autokauf notwendig? „Wenn Ihnen beispielsweise ein:e Arbeitgeber:in eine Einstellung – unter der Voraussetzung eines eigenen PKWs – zusagt oder Sie ohne ein eigenes Fahrzeug nachweislich nicht zu Ihrer neuen Arbeitsstelle gelangen“, heißt es. Dann könne eine Kostenübernahme geprüft werden. Auch eine Reparatur des Autos kann vom Jobcenter übernommen werden.
Die Leistung ist dem sogenannten „Vermittlungsbudget“ zuzuordnen, ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Die Behörde betont daher, dass Bürgergeld-Empfänger unbedingt vor dem Kauf eines Autos mit dem zuständigen Jobcenter sprechen sollten. Im schlimmsten Fall werden die Kosten nämlich nicht übernommen und Bezieher bleiben darauf sitzen.
Was ist das Vermittlungsbudget?
Bürgergeld-Empfänger können über das Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit unterstützt werden. Eine finanzielle Förderung gibt es, wenn Empfänger arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Darüber können beispielsweise Kosten für Bewerbungsunterlagen, Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche oder Umzüge erstattet werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Unter Umständen können Bürgergeld-Empfänger also Unterstützung beim Autokauf erhalten. Allerdings nur, wenn auch die entsprechenden Nachweise vorlegt werden. Die Klägerin konnte das Gericht 2015 auch mit Aussagen ihres Arbeitgebers überzeugen. Zudem muss der Kaufpreis angemessen sein. Dagegen könnte die Grundsteuer-Reform Bürgergeld-Empfänger schon bald hart treffen. (kas)
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