Grundsteuer-Reform ab Januar

Steigende Hebesätze: Grundsteuer-Reform könnte Bürgergeld-Empfänger schon bald hart treffen

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Die Kosten in vielen Gemeinden steigen durch die neueste Grundsteuer-Reform. Bürgergeld-Empfänger könnten mit erheblichen Nachzahlungen konfrontiert werden.

Kassel – In Deutschland ist am 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer-Reform in Kraft getreten. Zahlreiche Kommunen haben daraufhin ihre Hebesätze angepasst, was oft zu höheren Kosten für Eigentümer und Mieter führt. Weil die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden kann, sind auch Bürgergeld-Empfänger betroffen. Für sie könnten steigende Nebenkosten eine größere finanzielle Belastung darstellen.

Nur angemessene Grundsteuern werden vom Jobcenter übernommen

Aktuell übernimmt das Jobcenter die Grundsteuern für Bürgergeld-Empfänger, sofern die Unterkunftskosten als angemessen gelten. Diese Angemessenheit wird durch eine Richtlinie bestimmt, die von den Kommunen festgelegt wird. Neben der Grundsteuer werden auch andere Nebenkosten und die Kaltmiete berücksichtigt.

Mit der Reform steigen die Kosten für viele Haushalte. Ob die Jobcenter die erhöhten Grundsteuern weiterhin übernehmen, bleibt laut dem Verbraucherportal gegen-hartz.de ungewiss. Sollten die neuen Kosten als unangemessen eingestuft werden, könnten Bürgergeld-Empfänger mit erheblichen Nachzahlungen konfrontiert werden.

Müssen Bürgergeld-Empfänger nach Grundsteuer-Reform mehr zahlen?

Damit Betroffene nicht plötzlich mehr zahlen müssen, müssten die Kommunen und Jobcenter die Angemessenheitsrichtlinie anpassen. Doch gegen-hartz.de weist darauf hin: „Praktische Erfahrungen aus zwei Jahrzehnten Hartz-IV belegten, dass dies in den allermeisten Fällen nicht passiert“, so das Verbraucherportal.

Viele Gemeinden haben im Rahmen der Reform den Hebesatz gemäß gesetzlichen Empfehlungen erhöht. Die genaue Höhe der neuen Grundsteuer variiert von Kommune zu Kommune. Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben und von den Eigentümern gezahlt. Diese können die Steuer jedoch als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus drei Faktoren:

  • Wert des Grundstücks
  • Steuermesszahl
  • Hebesatz der jeweiligen Gemeinde

Die Grundsteuer stellt eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Gemeinden dar. Diese Einnahmen fließen direkt in die Kommunen und werden für Investitionen sowie die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Stadtbüchereien genutzt.  (tph)

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa

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