Falschparken

Teure Überraschung auf Supermarktparkplätzen: So hoch kann der Strafzettel ausfallen

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    Simon Mones
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Wer beim Wocheneinkauf sein Auto auf Supermarktparkplätzen parkt, sollte genau hinsehen. Ein winziger Fehler könnte teuer werden.

Wer auf einem Supermarktparkplatz parkt, ohne eine Parkscheibe zu nutzen oder ein Ticket zu lösen, riskiert eine Zahlungsaufforderung. Die geforderten Beträge liegen oft über den üblichen Sätzen im öffentlichen Raum, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilte. Um zu verhindern, dass „Nicht-Kunden“ die Parkplätze blockieren, beauftragen immer mehr Supermärkte private Firmen mit der Überwachung. „Bei Parkverstößen werden dann schnell bis zu 30 Euro fällig“, heißt es in der Mitteilung. In manchen Fällen können die Kosten sogar höher ausfallen. Die Verbraucherzentrale erklärt, wann ein Parkvertrag zustande kommt.

Auf die Schilder auf dem Parkplatz achten

Ein Vertrag kann auch ohne Unterschrift zustande kommen, erklärt die Verbraucherzentrale. Wer auf einem Kundenparkplatz parkt, geht einen Vertrag mit dem Betreiber ein. Dabei gelten dessen Nutzungsbedingungen, die oft auch Vertragsstrafen für Verstöße beinhalten. „Grundvoraussetzung für die Rechtsdurchsetzung ist allerdings, dass gut sichtbar, beispielsweise durch Schilder auf dem Parkplatz, auf die Bedingungen sowie etwaige Folgen bei Verstößen hingewiesen wird“, betont Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ist dies der Fall, müssen die Betroffenen die Forderung in der Regel begleichen.

Ein Schild an einem Supermarktparkplatz weist auf die Höchstparkdauer hin – und auch auf die Kosten für einen Verstoß. (Symbolbild)

Die Beschilderung muss klar angeben, welche Kosten bei Verstößen entstehen, wie der ADAC auf seiner Website erklärt. „Die Gerichte stellen an die Sichtbarkeit der Beschilderung aber meist keine großen Anforderungen“, wird auf ADAC.de weiter ausgeführt. Autofahrer sollten daher nach entsprechenden Schildern Ausschau halten und diese lesen, da „der Inhalt der Schilder und der ausgehängten AGB Bestandteil des Vertrages“ werden.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Forderungen nicht ignorieren und gegebenenfalls schriftlich widersprechen

Die geforderten Beträge sind nicht automatisch unzulässig, betonen die Verbraucherschützer. Die Strafe muss in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß stehen. Im Zweifelsfall kann ein Gericht dies überprüfen. Versteckte Hinweise, unklare Bedingungen oder von Pflanzen verdeckte Schilder könnten laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein Grund sein, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen.

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Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte diese sofort prüfen. Ist sie berechtigt, sollte sie fristgerecht bezahlt werden, um hohe Inkassokosten zu vermeiden, raten die Verbraucherschützer. Bei einem Widerspruch sollte dies schriftlich erfolgen, empfiehlt Tim-Oliver Tettinger, „und gegebenenfalls anhand von Fotos belegen, dass nicht ausreichend auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde“. In Zweifelsfällen könnte es sich lohnen, um eine kulante Lösung zu bitten, da „auch die Supermärkte ein Interesse daran haben, ihre Kundinnen und Kunden nicht zu vergraulen“, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Für Autofahrer, die häufig eine Parkscheibe nutzen, könnte eine elektronische Variante eine praktische Alternative darstellen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Horst Galuschka

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