VonAnne Hundschließen
Simon Monesschließen
Wer beim Wocheneinkauf sein Auto auf Supermarktparkplätzen parkt, sollte genau hinsehen. Ein winziger Fehler könnte teuer werden.
Wer auf einem Supermarktparkplatz parkt, ohne eine Parkscheibe zu nutzen oder ein Ticket zu lösen, riskiert eine Zahlungsaufforderung. Die geforderten Beträge liegen oft über den üblichen Sätzen im öffentlichen Raum, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilte. Um zu verhindern, dass „Nicht-Kunden“ die Parkplätze blockieren, beauftragen immer mehr Supermärkte private Firmen mit der Überwachung. „Bei Parkverstößen werden dann schnell bis zu 30 Euro fällig“, heißt es in der Mitteilung. In manchen Fällen können die Kosten sogar höher ausfallen. Die Verbraucherzentrale erklärt, wann ein Parkvertrag zustande kommt.
Auf die Schilder auf dem Parkplatz achten
Ein Vertrag kann auch ohne Unterschrift zustande kommen, erklärt die Verbraucherzentrale. Wer auf einem Kundenparkplatz parkt, geht einen Vertrag mit dem Betreiber ein. Dabei gelten dessen Nutzungsbedingungen, die oft auch Vertragsstrafen für Verstöße beinhalten. „Grundvoraussetzung für die Rechtsdurchsetzung ist allerdings, dass gut sichtbar, beispielsweise durch Schilder auf dem Parkplatz, auf die Bedingungen sowie etwaige Folgen bei Verstößen hingewiesen wird“, betont Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ist dies der Fall, müssen die Betroffenen die Forderung in der Regel begleichen.
Die Beschilderung muss klar angeben, welche Kosten bei Verstößen entstehen, wie der ADAC auf seiner Website erklärt. „Die Gerichte stellen an die Sichtbarkeit der Beschilderung aber meist keine großen Anforderungen“, wird auf ADAC.de weiter ausgeführt. Autofahrer sollten daher nach entsprechenden Schildern Ausschau halten und diese lesen, da „der Inhalt der Schilder und der ausgehängten AGB Bestandteil des Vertrages“ werden.
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Forderungen nicht ignorieren und gegebenenfalls schriftlich widersprechen
Die geforderten Beträge sind nicht automatisch unzulässig, betonen die Verbraucherschützer. Die Strafe muss in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß stehen. Im Zweifelsfall kann ein Gericht dies überprüfen. Versteckte Hinweise, unklare Bedingungen oder von Pflanzen verdeckte Schilder könnten laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein Grund sein, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen.
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Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte diese sofort prüfen. Ist sie berechtigt, sollte sie fristgerecht bezahlt werden, um hohe Inkassokosten zu vermeiden, raten die Verbraucherschützer. Bei einem Widerspruch sollte dies schriftlich erfolgen, empfiehlt Tim-Oliver Tettinger, „und gegebenenfalls anhand von Fotos belegen, dass nicht ausreichend auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde“. In Zweifelsfällen könnte es sich lohnen, um eine kulante Lösung zu bitten, da „auch die Supermärkte ein Interesse daran haben, ihre Kundinnen und Kunden nicht zu vergraulen“, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Für Autofahrer, die häufig eine Parkscheibe nutzen, könnte eine elektronische Variante eine praktische Alternative darstellen.
Rubriklistenbild: © IMAGO/Horst Galuschka


