Worauf Sie bei einer elektronischen Parkscheibe achten müssen, um Bußgelder zu vermeiden
VonSebastian Oppenheimer
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Elektronische Parkscheiben sind komfortabel. Aber es gibt einige Vorschriften, die man bei ihrem Einsatz einhalten muss. Sonst drohen Bußgelder.
Die Parkplatzsuche in großen Städten kann schnell zur Geduldsprobe werden. Eine stressfreie Alternative bieten Park-and-Ride-Möglichkeiten, die jedoch nicht immer verfügbar sind. Oftmals ist eine Parkscheibe erforderlich, etwa wenn der Parkscheinautomat defekt ist. Das Suchen und Einstellen der Parkscheibe kostet jedes Mal Zeit. Für Vielnutzer kann daher eine elektronische Parkscheibe eine sinnvolle Alternative darstellen. Dabei sind jedoch einige Aspekte zu beachten.
Eine elektronische Parkscheibe ähnelt einer kleinen Digitaluhr und wird an der Windschutzscheibe befestigt. Sie erkennt per Sensorik, wenn das Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor zum Stillstand kommt, und stellt automatisch die „Ankunftszeit“ ein. Das ist vor allem deshalb komfortabel, weil das Einstellen der Parkscheibe manchmal zu Verwirrung führt. Im Online-Handel sind solche Geräte für Preise zwischen etwa 15 und 30 Euro erhältlich.
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Elektronische Parkscheibe: Darauf muss man unbedingt achten
Zunächst ist es wichtig, dass die elektronische Parkscheibe über eine Typengenehmigung verfügt, um in Deutschland zugelassen zu sein. Auf der Vorderseite muss das blau-weiße Verkehrszeichen (weißes „P“ auf blauem Grund) zu sehen sein, und über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen. Der ADAC weist darauf hin, dass eine 24-Stunden-Zeitangabe mit mindestens zwei Zentimeter hohen Zahlen erforderlich ist. Die Parkscheibe sollte so an der Windschutzscheibe angebracht werden, dass sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränkt. Der Automobilclub empfiehlt, sie rechts unten an der Scheibe zu platzieren.
Batterie leer? Dann droht ein Knöllchen
Beim Einsatz einer elektronischen Parkscheibe ist es wichtig, die Batterie rechtzeitig zu wechseln, da sonst ein Bußgeld droht, wenn keine Zeit angezeigt wird. Einige Modelle warnen vor einer schwachen Batterie durch eine blinkende LED.
Im öffentlichen Raum ist die Nutzung einer zugelassenen elektronischen Parkscheibe erlaubt. Auf Privatparkplätzen können jedoch Probleme auftreten, da die Betreiber dort ihre eigenen Nutzungsbedingungen festlegen. Im Ausland rät der ADAC von der Verwendung elektronischer Parkscheiben ab, da die Regelungen stark variieren. In Ländern wie Österreich, Belgien und der Schweiz sind sie verboten, und teilweise sind dort andere Modelle zugelassen als in Deutschland.