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Änderungen im Januar 2024: Restaurantbesuch und CO2 werden teurer

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Der Januar 2024 bringt Verbrauchern in Deutschland einige Änderungen. Rente, Lohn, Steuer, Pfand, Kinderpass – eine Übersicht.

Hamm - Neues Jahr, neue Änderungen. Auch 2024 wird es unzählige Änderungen für Verbraucher geben, die im Alltag oder im Portemonnaie zu spüren sein werden. Los geht es damit naturgemäß bereits im ersten Monat des Jahres, also im Januar 2024. Es gibt in vielen Bereichen mehr Geld für Verbraucher. Aber einige Kosten steigen bereits ab dem 1. Januar. Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Mehr Bürgrergeld
  • Mehr Geld für Arbeitnehmer dank Mindestlohn – auch für Azubis
  • Höhere Minijob-Grenze
  • Kinderzuschlag steigt
  • Heizungen bei Neubauten
  • CO2-Preis steigt
  • E-Rezept-Pflicht
  • Höhere Steuer bei Restaurantbesuchen
  • Energiepreispremsen fallen weg
  • Stopp für E-Auto-Förderung
  • Pflegegeld steigt
  • Pflegekasse erhöht Zuschläge
  • Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
  • Altersgrenze bei Rente steigt
  • Ende für den Kinderreisepass
  • Lieferkettengesetz
  • Bahnstreiks

Änderungen im Januar 2024: Bürgergeld

Eine der Änderungen bezieht sich auf das Bürgergeld. Empfänger sollen ab Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Das bedeutet für Alleinstehende ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Empfänger, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen ab Januar 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Änderungen im Januar 2024: Mindestlohn und Azubilohn

Ab Januar gibt es mehr Geld für Arbeitnehmer. Wer in Deutschland arbeitet, darf ab dem 1. Januar nicht weniger als 12,41 Euro pro Stunde verdienen. Der Mindestlohn pro Stunde steigt damit von 12 auf 12,41 Euro.

Und auch für Berufseinsteiger gibt es mehr Geld ab Januar. Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent. Somit bekommen diese 649 Euro im Monat, sofern die Ausbildung ab dem 1. Januar beginnt. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Änderungen im Januar 2024: Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung wird auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Änderungen im Januar 2024: Kinderzuschlag steigt

Mehr Geld gibt es auch für Familien mit Kindern, die ein geringes Einkommen haben. Ab Januar steigt der Höchstbetrag des Kinderzuschlags von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Änderungen im Januar 2024: Heizungen bei Neubauten

Nachdem im September 2023 das neue Heizungsgesetz entschieden wurde, greifen ab Januar die ersten Regelungen. In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen dann nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.

Ab Januar dürfen in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.

Änderungen im Januar 2024: CO2-Preis steigt

Heizen und Tanken wird für Verbraucher ab Januar teurer. Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne.

Änderungen im Januar 2024: E-Rezept

Ab Januar sind Vertragsärzte dazu verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Versicherte haben demnach zur Einlösung die Option, ein Rezept per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte einzulösen.

Änderungen im Januar 2024: Höhere Steuer bei Restaurantbesuchen

Wer im Januar einen Restaurantbesuch plant, muss mit höheren Kosten rechnen. Denn: In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.

Ab Januar müssen für Speisen in der Gastronomie wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Änderungen im Januar 2024: Energiepreisbremsen

Zum 1. Januar fallen außerdem Strom- und Gaspreisbremsen weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher ohnehin keine Rolle mehr.

Änderungen im Januar 2024: E-Auto-Förderung

Wer vorhat, sich ein E-Auto zu kaufen, muss künftig auf eine Förderung verzichten. Der sogenannte Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos fällt ab Januar weg. Anträge für den Zuschuss konnten nur noch bis einschließlich 17. Dezember gestellt werden.

Änderungen im Januar 2024: Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Wer Milch oder Milchmischgetränke in Plastikflaschen kauft, muss künftig Pfand dafür zahlen. Ab 1. Januar gilt die Pfandpflicht für Milchflaschen.

Änderungen im Januar 2024: Pflegegeld steigt

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht. Je nach Pflegestufe erhalten Betroffene ab Januar monatlich 16 bis 45 Euro mehr. Und auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Änderungen im Januar 2024: Pflegekasse erhöht Zuschläge

Die Pflegekasse erhöht zusätlich die prozentualen Zuschläge für Menschen in Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Änderungen im Januar 2024: Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Wer in Deutschland Gutverdiener ist, muss künftig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

Änderungen im Januar 2024: Altersgrenze bei Rente steigt

Das Renteneintrittsalter steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Änderungen im Januar 2024: Ende für den Kinderreisepass

Ab Januar werden keine Kinderreisepässe mehr beantragt. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden.

Änderungen im Januar 2024: Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.

Änderungen im Januar 2024: GDL-Streiks

Kunden, die mit der Bahn reisen, müssen mit großer Wahrscheinlichkeit weiterhin mit Streiks rechnen. Diese sind laut Lokführergewerkschaft GDL ab 8. Januar möglich. GDL-Chef Claus Weselsky nannte eine mögliche Dauer des Bahnstreiks. Es wird massiv.

Rubriklistenbild: © sina schuldt/dpa

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