VonUlrike Hagenschließen
Die Ampelkoalition hat nach monatelangem Zerren die Kindergrundsicherung beschlossen. Welche Familien davon profitieren.
Berlin – Nach monatelangem Streit um die Kindergrundsicherung hat sich die Ampelkoalition auf Eckpunkte zur Kindergrundsicherung mit Mehrkosten von 2,4 Milliarden Euro geeinigt, das Kabinett will die neue Regelung nun auf den Weg bringen. Die Kindergrundsicherung soll es im ersten Schritt Eltern vor allem einfacher machen, die unterstützenden Maßnahmen und Gelder für ihre Kinder zu beantragen. Sie soll damit mehr Familien und Kinder erreichen und verdeckte Armut bekämpfen. Doch für wen ist die Kindergrundsicherung bestimmt und wer profitiert wirklich von der Maßnahme?
Kindergrundsicherung statt Kindergeld geplant: Wer profitiert von der neuen Regelung?
„Mit weniger Bürokratie, mit mehr aktiver Unterstützung wird es künftig möglich sein, dass alle die besten Bedingungen vorfinden, ein gutes eigenständiges Leben zu führen“, betonte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach der Einigung der Bundesregierung auf die Einführung der Kindergrundsicherung.
Die geplante Kindergrundsicherung soll wie das Kindergeld alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren unterstützen und darüber hinaus bisherige Leistungen wie aus dem Bürgergeld für Kinder oder dem Kinderzuschlag bündeln. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehende Gelder nicht abrufen. „Bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder sollen dadurch Leistungen schneller, einfacher und direkter erhalten“, heißt es von der Bundesregierung.
Garantiebetrag und Zusatzbetrag: So soll sich die Kindergrundsicherung zusammensetzen
- Statt Kindergeld und anderen staatlichen Unterstützungen soll die Kindersicherung zukünftig anders zusammengefasst werden – als Kindergrundsicherung. Sie besteht aus zwei Beiträgen:
- Der Garantiebetrag ersetzt das bisherige Kindergeld. Gemäß den Plänen des Familienministeriums soll der festgelegte Betrag für die Kindergrundsicherung zumindest dem aktuellen Kindergeld entsprechen – und für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Gegenwärtig beträgt dieser Betrag, nach der Anpassung des Kindergeldes zum Jahresbeginn 2023, für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Ab 2025 wird der Betrag dann jeweils erhöht, wenn das allgemeine Existenzminimum neu berechnet und angehoben wird.
- Der Zusatzbeitrag umfasst alle nach Alter und Einkommen gestaffelten Leistungen, die darüber hinaus gehen, wie etwa Bürgergeld oder Kinderzuschlag zusammen.
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld sollen Eltern bekommen
Der Garantiebetrag – das bisherige Kindergeld – soll bei der Kindergrundsicherung für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Volljährige Kinder könnten den Garantiebetrag selbst erhalten. Junge Menschen, die eine Ausbildung machen, werden bis zum 25. Geburtstag durch die Kindergrundsicherung unterstützt. Wer ein Studium beginnt, erhält die Leistungen bis zum 27. Lebensjahr. Darüber hinaus soll es nach Alter der Kinder und Einkommen der Eltern gestaffelte Zusatzbeiträge geben, die je nach Bedarf ermittelt werden. Davon könnten besonders auch Alleinerziehende und Familien, die Bürgergeld beziehen, profitieren.
In Bezug auf den Zusatzbetrag und die Regelungen für Alleinerziehende wurden bei einer Pressekonferenz in Berlin einige wichtige Eckpunkte bekannt gegeben. Insbesondere in Bezug auf Alleinerziehende wurden konkretere Details von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) mitgeteilt.
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Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So sollen Alleinerziehende profitieren
Alleinerziehende sind überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Laut den Plänen der Bundesregierung soll der Unterhalt für Alleinerziehende darum zukünftig nicht mehr vollständig auf den Zusatzbetrag für Kinder angerechnet werden wie aktuell auf das Bürgergeld oder die Sozialhilfe. Unterhaltszahlungen sollen künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen.
Allerdings gibt es eine Bedingung: Alleinerziehende müssen ein Mindesteinkommen von 600 Euro nachweisen, um von dieser Regelung zu profitieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, „Anreize“ zur Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten und nicht zu schwächen, wie Finanzminister Christian Lindner betont.
Automatisierter Kindergrundsicherungs-Check: Einkommensschwache Familien sollen profitieren
Bisher gab es für armutsbedrohte Familien verschiedene Leistungen: das Kindergeld, den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
„Künftig soll es nur eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben – den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit“ heißt es über die Zusammenlegung der Leistungen bei der Kindergrundsicherung. Geplant ist ein sogenannter Kindergrundsicherungs-Check. Dabei wird automatisiert geprüft, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.
Online-Verfahren: Familien profitieren, die bisher Leistungen nicht in Anspruch nehmen
Die Beantragung der Kindergrundsicherung soll vollständig online möglich sein, damit soll die Kindergrundsicherung vor allem bürokratische Prozesse vereinfachen. Bereits ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung soll eine „vollständige digitale Abwicklung“ ermöglicht werden, wie laut dpa aus dem Gesetzentwurf des Familienministeriums zur Kindergrundsicherung hervorgeht. Mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Anders als von Familienministerin Paus gewünscht, werden Leistungen für Freizeitaktivitäten und Schulsachen aber nicht pauschal in die Kindergrundsicherung eingegliedert. Eltern müssen diese Hilfen auch weiterhin extra beantragen. Dazu soll künftig ein digitales „Kinderchancenportal“ eingerichtet werden.
2,4 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung – Familienministerin gibt zu: „Es bräuchte mehr“
Aller Begeisterung der Ampel-Koalition über den Kompromiss bei der Kindergrundsicherung zum Trotz: Nicht nur Sozialverbände sind von den vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut enttäuscht: „Die geplanten 2,4 Milliarden Euro für 2025 reichen bei Weitem nicht. Das kann nur der Grundstein für eine Kindergrundsicherung von morgen sein“, kommentiert etwa SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Selbst Familienministerin Paus, die ursprünglich 12 Milliarden für die Kindergrundsicherung forderte, gab in der Bundespressekonferenz zu: „In Übereinstimmung mit der Wissenschaft ist klar, dass es mehr bräuchte.“
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