Reform gegen Kinderarmut

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Für wen die neue Regelung bestimmt ist

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Die Ampelkoalition hat nach monatelangem Zerren die Kindergrundsicherung beschlossen. Welche Familien davon profitieren.

Berlin – Nach monatelangem Streit um die Kindergrundsicherung hat sich die Ampelkoalition auf Eckpunkte zur Kindergrundsicherung mit Mehrkosten von 2,4 Milliarden Euro geeinigt, das Kabinett will die neue Regelung nun auf den Weg bringen. Die Kindergrundsicherung soll es im ersten Schritt Eltern vor allem einfacher machen, die unterstützenden Maßnahmen und Gelder für ihre Kinder zu beantragen. Sie soll damit mehr Familien und Kinder erreichen und verdeckte Armut bekämpfen. Doch für wen ist die Kindergrundsicherung bestimmt und wer profitiert wirklich von der Maßnahme?

Nach monatelangem Zerren wurde die Kindergrundsicherung beschlossen. Alleinerziehende und einkommensschwache Familien sollen besonders profitieren. (Symbolbild)

Kindergrundsicherung statt Kindergeld geplant: Wer profitiert von der neuen Regelung?

„Mit weniger Bürokratie, mit mehr aktiver Unterstützung wird es künftig möglich sein, dass alle die besten Bedingungen vorfinden, ein gutes eigenständiges Leben zu führen“, betonte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach der Einigung der Bundesregierung auf die Einführung der Kindergrundsicherung.

Die geplante Kindergrundsicherung soll wie das Kindergeld alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren unterstützen und darüber hinaus bisherige Leistungen wie aus dem Bürgergeld für Kinder oder dem Kinderzuschlag bündeln. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehende Gelder nicht abrufen. „Bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder sollen dadurch Leistungen schneller, einfacher und direkter erhalten“, heißt es von der Bundesregierung.

Garantiebetrag und Zusatzbetrag: So soll sich die Kindergrundsicherung zusammensetzen

  • Statt Kindergeld und anderen staatlichen Unterstützungen soll die Kindersicherung zukünftig anders zusammengefasst werden – als Kindergrundsicherung. Sie besteht aus zwei Beiträgen:
  • Der Garantiebetrag ersetzt das bisherige Kindergeld. Gemäß den Plänen des Familienministeriums soll der festgelegte Betrag für die Kindergrundsicherung zumindest dem aktuellen Kindergeld entsprechen – und für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Gegenwärtig beträgt dieser Betrag, nach der Anpassung des Kindergeldes zum Jahresbeginn 2023, für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Ab 2025 wird der Betrag dann jeweils erhöht, wenn das allgemeine Existenzminimum neu berechnet und angehoben wird.
  • Der Zusatzbeitrag umfasst alle nach Alter und Einkommen gestaffelten Leistungen, die darüber hinaus gehen, wie etwa Bürgergeld oder Kinderzuschlag zusammen.

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld sollen Eltern bekommen

Der Garantiebetrag – das bisherige Kindergeld – soll bei der Kindergrundsicherung für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden. Volljährige Kinder könnten den Garantiebetrag selbst erhalten. Junge Menschen, die eine Ausbildung machen, werden bis zum 25. Geburtstag durch die Kindergrundsicherung unterstützt. Wer ein Studium beginnt, erhält die Leistungen bis zum 27. Lebensjahr. Darüber hinaus soll es nach Alter der Kinder und Einkommen der Eltern gestaffelte Zusatzbeiträge geben, die je nach Bedarf ermittelt werden. Davon könnten besonders auch Alleinerziehende und Familien, die Bürgergeld beziehen, profitieren.

In Bezug auf den Zusatzbetrag und die Regelungen für Alleinerziehende wurden bei einer Pressekonferenz in Berlin einige wichtige Eckpunkte bekannt gegeben. Insbesondere in Bezug auf Alleinerziehende wurden konkretere Details von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) mitgeteilt.

Was Kinder unselbstständig macht: Sieben Angewohnheiten der Eltern bremsen ihren Nachwuchs aus

Junge klettert auf dem Spielplatz und Vater kommt zu Hilfe
Mit dem Kind auf den Spielplatz gehen, wo es sich richtig schön austoben kann. Wenn dann auch noch ein tolles Klettergerüst dabei ist, noch besser. Doch für manche Eltern ist es schwer, beim Klettern ihres Kindes ruhig zu bleiben, denn es könnte ja etwas passieren, das Kind könnte herunterfallen. Natürlich ist die Fürsorge der Eltern für das Kind wichtig und unerlässlich, doch in Situationen wie diesen sollten Sie versuchen, Ihrem Kind seinen Freiraum zu lassen, ohne es zu ermahnen oder gleich zu verbieten. So kann sich das Kind ausprobieren und entdecken, was für die persönliche Entwicklung wichtig ist. Das Schönste daran: Kinder sind dann häufig so stolz auf sich selbst, wenn es ihnen gelungen ist, ohne Hilfe hochzuklettern. (Symbolbild) © Mareen Fischinger/Imago
Mutter und Vater kochen in der Küche, Sohn schaut zu
Aus Angst, es könnte sich beim Schnippeln verletzen oder es „nicht richtig“ machen, lassen Eltern dann lieber ihr Kind außen vor, anstatt es beim Kochen helfen zu lassen. Dabei ist es klug, den Nachwuchs in jungen Jahren ans Essen zubereiten heranzuführen und es wie selbstverständlich einzubinden. Zwar sollte man dann mehr Zeit einplanen, doch je früher ein Kind sich ausprobieren kann, desto eher lernt es, wird selbstständiger und ist gut vorbereitet fürs spätere Leben. (Symbolbild) © Philippe Degroote/Imago
Geschwister-Kinder streiten sich vor Mutter
Kinder, die einen Konflikt haben und sich streiten, sollten dies auch mal tun können, ohne dass die Eltern oder Erwachsene sich umgehend einschalten. In vielen Fällen löst sich die Schwierigkeit tatsächlich von alleine und von außen ist keine Hilfe vonnöten. Für die Entwicklung von Kindern ist es sinnvoll, eine gewisse Streitkultur zu erleben, sei es mit den Geschwisterkindern, mit dem Kind im Kindergarten oder auf dem Spielplatz. Und dann auch zu erfahren, wie es ist und sich anfühlt, wenn der Streit selbst gelöst werden konnte, ganz ohne die Eltern. (Symbolbild) © Angel Santamaria/Imago
Vater bindet Sohn die Schuhe
Häufig muss es in der Früh auf dem Weg in den Kindergarten oder die Schule schnell gehen. Weil Kinder noch kein richtiges Zeitgefühl haben, ist es für sie nicht so einfach, rechtzeitig fertig zu sein. Dann nimmt Mama oder Papa durchaus mal dem Sprössling das Schuhe-Anziehen ab. Einfach mal versuchen, ca. zehn Minuten eher aufzustehen und mehr Zeit in der Früh einzuplanen, sodass Ihr Kind sich im Anziehen der Kleidung und Schuhe selbst probieren kann – nur so lernt es selbstständig zu werden. (Symbolbild) © Wavebreak Media LTD/Imago
Junge bekommt Zähne von Mutter geputzt.
Beim Thema Zähneputzen möchten so manche Eltern auch lieber auf Nummer Sicher gehen und es ihrem Kind abnehmen. Schlechtes oder zu wenig Zähneputzen birgt schließlich Kariesgefahr. Doch für die Selbstständigkeit des Kindes ist es wichtig, dass es sich mit der Zahnbürste auch so früh wie möglich selbst versucht. Die Eltern können es zuvor ausgiebig zeigen und bei Bedarf helfen, indem sie noch etwas nachputzen. (Symbolbild) © Kryzhov/Imago
Mutter räumt im Kinderzimmer auf
Aufräumen ist in den meisten Familien kein leichtes Unterfangen. Das übernehmen dann nicht selten die Eltern. Dabei gilt auch hier: Je früher Sie Ihr Kind einbinden – am besten bereits im Kleinkindalter –, desto eher und selbstverständlicher wird es damit umgehen. Was nicht heißt, dass es immer wieder Phasen gibt, in denen Ihr Kind nicht aufräumen möchte – schon gar nicht die geliebten Bauklötze im eigenen Zimmer. Wichtig ist auch hier, das Kind immer wieder anzusprechen, freundlich aufzufordern, einzubinden, durchaus auch spielerisch, mit Musik, und dem Kind auch zu erklären, warum Aufräumen und Ordnung wichtig sind. So wird Ihr Kind später besser und selbstständig an die Sache herangehen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Mutter und Kind packen Schulranzen
Beim Schulranzen packen oder Hausaufgaben machen helfen Eltern in der Regel auch gerne – oder sie erledigen es komplett für Ihr Kind. Um ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, ist es zwar wichtig, Ihr Kind mit den Hausaufgaben zu unterstützen und bei Fragen und Nöten da zu sein. Doch wenn Eltern die Aufgaben selbst lösen, ist dem Kind nicht wirklich geholfen. Für einen Lerneffekt muss es eingebunden werden oder es selbst probieren dürfen. Das Schuldranzen-Packen ist für die persönliche Entwicklung und das „Großwerden“ auch ein wichtiges Ritual – es kann ebenfalls gemeinsam mit Hilfe der Eltern erfolgen, das gibt Ihrem Kind Sicherheit. Mit Musik dazu macht es sogar noch mehr Spaß. (Symbolbild) © Monkey Business 2/Imago

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So sollen Alleinerziehende profitieren

Alleinerziehende sind überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Laut den Plänen der Bundesregierung soll der Unterhalt für Alleinerziehende darum zukünftig nicht mehr vollständig auf den Zusatzbetrag für Kinder angerechnet werden wie aktuell auf das Bürgergeld oder die Sozialhilfe. Unterhaltszahlungen sollen künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen. 

Allerdings gibt es eine Bedingung: Alleinerziehende müssen ein Mindesteinkommen von 600 Euro nachweisen, um von dieser Regelung zu profitieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, „Anreize“ zur Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten und nicht zu schwächen, wie Finanzminister Christian Lindner betont.

Automatisierter Kindergrundsicherungs-Check: Einkommensschwache Familien sollen profitieren

Bisher gab es für armutsbedrohte Familien verschiedene Leistungen: das Kindergeld, den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.

„Künftig soll es nur eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben – den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit“ heißt es über die Zusammenlegung der Leistungen bei der Kindergrundsicherung. Geplant ist ein sogenannter Kindergrundsicherungs-Check. Dabei wird automatisiert geprüft, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.

Online-Verfahren: Familien profitieren, die bisher Leistungen nicht in Anspruch nehmen

Die Beantragung der Kindergrundsicherung soll vollständig online möglich sein, damit soll die Kindergrundsicherung vor allem bürokratische Prozesse vereinfachen. Bereits ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung soll eine „vollständige digitale Abwicklung“ ermöglicht werden, wie laut dpa aus dem Gesetzentwurf des Familienministeriums zur Kindergrundsicherung hervorgeht. Mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

Anders als von Familienministerin Paus gewünscht, werden Leistungen für Freizeitaktivitäten und Schulsachen aber nicht pauschal in die Kindergrundsicherung eingegliedert. Eltern müssen diese Hilfen auch weiterhin extra beantragen. Dazu soll künftig ein digitales „Kinderchancenportal“ eingerichtet werden.

2,4 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung – Familienministerin gibt zu: „Es bräuchte mehr“

Aller Begeisterung der Ampel-Koalition über den Kompromiss bei der Kindergrundsicherung zum Trotz: Nicht nur Sozialverbände sind von den vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut enttäuscht: „Die geplanten 2,4 Milliarden Euro für 2025 reichen bei Weitem nicht. Das kann nur der Grundstein für eine Kindergrundsicherung von morgen sein“, kommentiert etwa SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Selbst Familienministerin Paus, die ursprünglich 12 Milliarden für die Kindergrundsicherung forderte, gab in der Bundespressekonferenz zu: „In Übereinstimmung mit der Wissenschaft ist klar, dass es mehr bräuchte.“ 

Rubriklistenbild: © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

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