Rente nach Verlust

Tabelle zeigt: So viel darf seit Juli zur Hinterbliebenenrente dazuverdient werden

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Als wäre der Verlust eines Menschen nicht schwer genug, müssen sich Angehörige auch noch Gedanken ums Geld machen. Das gilt seit Juli 2025 bei der Hinterbliebenenrente:

Seit Juli 2025 profitieren Bezieher einer Hinterbliebenenrente von einem deutlich erhöhten Freibetrag beim Hinzuverdienst. Das bedeutet, dass sie mehr dazuverdienen dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Waisenrenten sind von dieser Regelung ausgenommen, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Hier bleibt der Zuverdienst weiterhin unbegrenzt.

Eine Tabelle zeigt, wie viel Witwer zur Hinterbliebenenrente 2025 hinzuverdienen dürfen. (Symbolfoto)

Welche Freibeträge gelten für die Hinterbliebenenrente ab Juli 2025?

Der monatliche Freibetrag für Hinterbliebene bei der Hinterbliebenenrente ab Juli 2025 liegt bei 1076,86 Euro Nettoeinkommen. Doch je nach Anzahl der Kinder kann sich der Freibetrag auch erhöhen. Eine Tabelle gibt Überblick:

PersonenkreisFreibetrag bei der Hinterbliebenenrente ab Juli 2025 (monatlich)
Witwe/r1076,86 Euro netto
Witwe/r + 1 Kind1305,28 Euro netto
Witve/r + 2 Kinder 1533,71 Euro netto
Witwe/r + 3 Kinder1762,13 Euro netto
Witwe/r + 4 Kinder1990,56 Euro netto

Eine Tabelle zeigt, wie viel Geld Witwer und Waisen bekommen. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen kleiner und großer Witwenrente.

Was passiert bei Überschreitung des Freibetrags?
Übersteigt das monatliche Nettoeinkommen den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Rente wird also entsprechend gekürzt.

Berechnung: Welches Einkommen zählt bei der Hinterbliebenenrente?

  • Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Vorjahres (1. Januar bis 31. Dezember 2024)
  • Berücksichtigt werden nicht nur Arbeitseinkommen, sondern auch Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen
  • Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli dem Folgejahre

Sonderregelung für Waisen: Waisen dürfen weiterhin unbegrenzt hinzuverdienen – für sie gelten keine Freibeträge oder Anrechnungen, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt.

Aber manche Menschen bekommen auch kein Geld, trotz Anspruch auf Witwenrente. Generell soll es bei der Witwenrente große Unterschiede geben und Frauen im Schnitt mehr Geld bekommen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Guido Schiefer

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