VonLisa Kleinschließen
Die Merz-Regierung will den Rentenbeitrag 2027 erhöhen. Das bedeutet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer höhere Abgaben und weniger Bruttolohn.
Wer in Deutschland im Alter eine Rente beziehen möchte, muss dafür in die Rentenkasse einzahlen. Dabei wird die Hälfe vom Arbeitnehmer selbst übernommen, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Aktuell beträgt der Rentenbeitrag insgesamt 18,6 Prozent. Arbeitnehmern werden demnach 9,3 Prozent vom Bruttolohn abgezogen. Die Merz-Regierung plant eine Rentenreform – und hat dafür am Mittwoch (6. August) ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Die behalten auch eine Erhöhung der Beitragssätze.
Merz-Regierung will Rentenbeitrag 2027 erhöhen: Abgaben für Arbeitnehmer steigen
Das neue Gesetz soll vor allem für ein stabiles Rentenniveau bis 2031 sorgen und bessere Renten für Millionen Mütter bringen. Das Bundeskabinett billigte einen Entwurf von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD), den der Bundestag bis Jahresende beschließen soll. Obwohl die Verbesserungen mit Steuergeld bezahlt werden sollen, müssen sich auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber laut Gesetzentwurf auf etwas höhere Kosten einstellen, wie die dpa berichtet.
Ab 2027 soll der Rentenbeitrag laut dem Gesetzesentwurf von heute 18,6 auf 18,8 Prozent steigen – etwas mehr als erwartet. Nach geltendem Recht wäre übernächstes Jahr ein Anstieg auf 18,7 Prozent zu erwarten gewesen. 2026 bleibt der Satz voraussichtlich stabil.
Rentenbeitrag soll 2027 steigen: Tabelle zeigt, wie viel Geld vom Bruttolohn durch die Erhöhung abgeht
Künftig gehen also statt 9,3 Prozent insgesamt 9,4 Prozent für die Rente vom Bruttolohn ab. Je höher das Einkommen, desto höher fällt auch der Rentenbeitrag aus. Bei hohen Einkommen wird der Beitrag maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet, die im Jahr 2025 bei 7050 Euro monatlich liegt, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
| Bruttolohn pro Monat | Rentenbeitrag mit 9,3 Prozent | neuer Beitrag mit 9,4 Prozent |
| 2000 Euro | 186 Euro | 188 Euro |
| 2500 Euro | 232,5 Euro | 235 Euro |
| 3000 Euro | 279 Euro | 282 Euro |
| 3500 Euro | 325,5 Euro | 329 Euro |
| 4000 Euro | 372 Euro | 376 Euro |
| 4500 Euro | 418,5 Euro | 423 Euro |
| 5000 Euro | 465 Euro | 470 Euro |
| 5500 Euro | 511, Euro | 517 Euro |
| 6000 Euro | 558 Euro | 564 Euro |
| 6500 Euro | 604,5 Euro | 611 Euro |
| 7.050 Euro | 655 Euro | 662,7 Euro |
Höherer Rentenbeitrag kann einmal pro Jahr gefordert werden – Erhöhung war erwartbar
Der Entwurf legt einen Zusammenhang mit der Anhebung der Rücklagen der Rentenkasse nahe: „Durch die Anhebung der Mindestrücklage kann in einem Jahr einmalig ein höherer Beitragssatz erforderlich werden“, heißt es in der Kabinettsvorlage. Der Bund soll hingegen nicht für das Auffüllen der Rücklage zahlen: „Die daraus resultierenden unmittelbaren Auswirkungen auf die Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung werden ausgeschlossen.“
Dass der Beitragssatz ab 2027 steigt, war erwartet worden – das hängt mit den steigenden Ausgaben der Rentenversicherung zusammen und der Tatsache, dass mehr Ältere in Rente gehen und nach und nach weniger Jüngere einzahlen. Dem Gesetzentwurf zufolge steigen die Rentenausgaben, einschließlich der Krankenversicherung für Rentner von 394,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 476,3 Milliarden Euro im Jahr 2029.
Renten-Reform der Merz-Regierung kostet viel Geld
Für die Reform sollen Milliardensummen aus dem Bundeshaushalt zusätzlich in die Rentenkassen fließen. So kostet die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau nach Schätzungen des Ministeriums 2029 zunächst rund 3,6 Milliarden Euro. Die Summe steigt 2030 auf rund 9,3 Milliarden Euro und 2031 auf rund elf Milliarden Euro. Die Finanzierung der besseren Mütterrente kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 2027 jährlich rund fünf Milliarden Euro.
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