VonJulia Cuprakowaschließen
Eigentlich befindet sich die Politik in der Sommerpause. Doch das Bundeskabinett beschäftigt sich dennoch mit mehreren wichtigen Vorhaben – darunter auch Reformpläne zur Rente.
Das Rentenniveau in Deutschland soll langfristig stabil bleiben und die Rente langfristig sichern. Sozialministerin Bärbel Bas bringt am 6. August ihr Rentengesetz ins Kabinett ein, damit es bis zum Jahresende vom Bundestag beschlossen werden kann. Das Rentengesetz betrifft fast jeden im Land.
Damit fallen die Renten dauerhaft etwas höher aus als ohne die Reform. Wie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart, soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 festgeschrieben werden. Diese Haltelinie gilt bereits seit 2018, sie wird jetzt verlängert.
Sozialministerin Bas bringt ihr Gesetz ins Kabinett: Bundesregierung will Rentenniveau langfristig sichern
Die Bundesregierung unter Merz hat während ihrer Legislaturperiode umfangreiche Renten-Reformen geplant. Geplant ist unter anderem eine Ausweitung der Mütterrente. Zudem soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent festgeschrieben werden. Das würde bedeuten: Die Renten steigen weiterhin im Gleichschritt mit den Löhnen. Ohne dieses neue Gesetz würde das Rentenniveau im Verhältnis zu den Löhnen hingegen sinken – bis 2031 um etwa einen Prozentpunkt.
Das Rentenniveau ist allerdings lediglich eine Rechengröße: Es setzt die Rente nach 45 Beitragsjahren bei Durchschnittsverdienst ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn. Rückschlüsse auf die individuelle Rente erlaubt es nicht, bietet aber eine Orientierung. Wie viel Geld Senioren nach 45 Jahren Arbeit konkret erwarten können, zeigt eine Tabelle von echo24.
Reform kostet Milliarden – Bund soll zahlen, nicht die Beitragszahler
Die Bundesregierung nimmt für das festgelegte Rentenniveau von 48 Prozent erhebliche Ausgaben in Kauf. Die geplante Reform erfordert Milliardenzahlungen in die Rentenkasse, schreibt die dpa. Finanziert werden soll das jedoch nicht durch höhere Beiträge der Versicherten, sondern über den Bundeshaushalt – so sieht es der Regierungsentwurf vor. Das gilt auch für die geplante Verbesserung der Mütterrente.
Aktuell werden für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, drei volle Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet. Für früher geborene Kinder sind es bislang nur zweieinhalb Jahre. Künftig sollen für alle Kinder einheitlich drei Jahre gelten. Laut Bundesregierung betrifft das rund zehn Millionen Menschen – überwiegend Frauen. Der Begriff „Mütterrente“ kann allerdings irreführend sein, denn auch Väter oder andere betreuende Personen können davon profitieren.
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