Rote Ampel: Drei spezielle Szenarien, in denen man sie überfahren darf
VonSebastian Oppenheimer
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Eine rote Ampel überfahren und kein Bußgeld kassieren? In bestimmten Situationen ist das tatsächlich möglich. Erfahren Sie hier, wann keine Konsequenzen zu befürchten sind.
Die Bedeutung der Fußgängerampel ist eine der ersten Lektionen, die Kinder im Straßenverkehr lernen: „Rot heißt steh’n, Grün heißt geh’n“. Autofahrer sind sich ebenfalls bewusst, dass das Ignorieren einer roten Ampel nicht nur ein hohes Risiko für Unfälle darstellt, sondern auch ein Bußgeld von mindestens 90 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Daher sollte man sorgfältig abwägen, ob man bei einer „gelben“ Ampel noch beschleunigt oder besser anhält. Es gibt nur wenige Situationen, in denen es Autofahrern erlaubt ist, eine rote Ampel zu überfahren.
Laut ADAC dürfen Autofahrer eine rote Ampel in folgenden Fällen überfahren:
Grünpfeilschild neben dem Rotlicht: Dieses Zeichen, das ursprünglich 1978 in der ehemaligen DDR eingeführt und erst 1994 Teil der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde, wird von vielen Autofahrern falsch interpretiert. Es ist nicht als grüne Abbiegeampel zu verstehen, sondern als Stoppschild. Autofahrer müssen zunächst an der Haltelinie anhalten und sicherstellen, dass sie beim Abbiegen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Wenn die Sicht nicht ausreichend ist, empfiehlt der Automobilclub Verkehr (ACV), an der „Sichtlinie“ einen zweiten Stopp einzulegen, um einen besseren Überblick zu bekommen. Der ACV weist auch darauf hin, dass es keine Pflicht zum Abbiegen gibt: Wer das Abbiegen mit dem grünen Pfeil als zu riskant empfindet, kann auf das „reguläre“ grüne Licht warten.
Annäherung von Rettungsfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn: Gemäß §38 StVO müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer „sofort freie Bahn“ schaffen, wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen nähern. Wenn es keine andere Möglichkeit zum Ausweichen gibt, dürfen Autofahrer auch bei Rot die Haltelinie überfahren – allerdings sollten sie dabei sehr vorsichtig in die Kreuzung einfahren, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.
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Defekte Ampel: Wenn eine Ampel auch nach längerer Zeit nicht von Rot auf Grün wechselt, ist sie wahrscheinlich defekt. In diesem eher seltenen Fall dürfen Autofahrer nach „ausreichender Wartezeit“ vorsichtig in die Kreuzung einfahren. Die Frage ist natürlich: Wie lange ist „ausreichend“? Laut ADAC sollte man als grobe Richtlinie mindestens drei bis fünf Minuten warten.
Übrigens können auch die Warnleuchten im Auto wie eine Ampel interpretiert werden: Bei gelben oder orangefarbenen Symbolen sollte man alarmiert sein, um größere Schäden zu vermeiden. Wenn rote Warnleuchten aufleuchten, wird es kritisch – in vielen Fällen ist es ratsam, sofort anzuhalten, um einen möglichen teuren Motorschaden zu vermeiden. Bei grünen Leuchten gilt, wie auch bei der Verkehrsampel: freie Fahrt.