Akustisches Warnsignal für Elektroautos ab einem bestimmten Tempo verpflichtend
Einer der Vorteile des Elektroautos ist, dass es so leise ist. Das allerdings ist auch gleichzeitig ein Problem, weil beispielsweise Fußgänger oder Radfahrer ein sich näherndes E-Auto überhören könnten – was die Gefahr eines Unfalls deutlich erhöht. Seit 2021 müssen Autobauer in der EU daher verpflichtend einen Soundgenerator in Elektrofahrzeugen verbauen, der ein akustisches Warnsignal generiert. Der offizielle Name dafür lautet AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System). Dabei wird bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 30 km/h ein entsprechendes Schallzeichen erzeugt. Ab höheren Geschwindigkeiten sind selbst bei moderneren Verbrennerfahrzeugen die Abrollgeräusche der Reifen lauter als der eigentliche Motor.
Und genau diese Technik führte beim Chevrolet Equinox EV in den USA nun zu einem Rückruf: 7.606 Exemplare des Elektro-SUV müssen laut der US-Verkehrssicherheitsbehörde National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) in die Werkstätten. Dem offiziellen Rückruf-Dokument zufolge kann es zu Software-Problemen kommen, wodurch bei einem Tempo zwischen 20 und 30 km/h das geforderte Warngeräusch nicht in der vorgeschriebenen Lautstärke ertönt. Deshalb könnten etwa Fußgänger eventuell nicht bemerken, ob sich ein näherndes Fahrzeug verlangsamt oder ob es beschleunigt.
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In der Werkstatt wird bei den Fahrzeugen die Software im entsprechenden Steuermodul aktualisiert. Unverkaufte Autos können die Aktualisierung auch per drahtlosem Over-the-Air-Update erhalten. Die Fahrzeugbesitzer der betroffenen Modelle werden per Post informiert.
Auch in Deutschland werden betroffene Halter in der Regel per Brief informiert, wenn es bei ihrem Wagen zu einem Rückruf kommt. Wichtig ist dabei immer zu beachten: Ein Rückruf ist keine Option, sondern eine Verpflichtung. Lässt man nach mehrmaliger Aufforderung den angezeigten Mangel nicht in einer Werkstatt beheben, droht die Stilllegung des Fahrzeugs.