VonKilian Bäumlschließen
Bald stimmt die EU-Kommission darüber ab, ob Senioren ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen. Was in vielen EU-Ländern längst gilt, stößt hierzulande auf Kritik.
München – Für Autofahrer ändert sich im Jahr 2023 so einiges. Bereits zu Beginn des Jahres gab es zahlreiche Änderungen beim Führerschein, so mussten beispielsweise tausende Menschen ihren Führerschein umtauschen. Nun plant die EU zahlreiche weitere Neuerungen, die sich besonders auf Senioren und Rentner sowie Fahranfänger auswirken könnte. Nicht jeder freut sich über den Berichtsentwurf der französischen Grünen-Politikerin Karima Delli, die den Verkehrsausschuss leitet. Einige Politiker sind verständnislos und sprechen von einem „Verbotsprogramm“ – auch der ADAC übt Kritik.
Senioren und Rentner sollen Fahrtauglichkeit nachweisen: ADAC kritisiert geplante Führerschein-Regelungen
Für Fahranfänger wird mit der neuen Führerscheinrichtlinie vieles einfacher, so soll etwa das Fahren B17 in Europa vereinheitlicht werden. Für ältere Autofahrer hingegen könnte eine Fahrtauglichkeitsprüfung ab 70 auf dem Plan stehen. Seit März 2023 liegt der EU-Kommission der Berichtsentwurf für Änderungen in der Richtlinie zum Führerschein vor, über den im Dezember entschieden werden soll. Bereits jetzt werden so manche geplante Neuerungen jedoch kontrovers diskutiert. Der ADAC schreibt, dass mit über 1000 Anträgen zur Änderung des Entwurfs gerechnet wird. Auch der Automobilclub kann nicht jede Änderung nachvollziehen, vor allem die Fahrtauglichkeitsprüfung, die vor allem Rentner betreffen würde, wird kritisiert.
In einer Pressemitteilung spricht sich der ADAC gegen die Fahrtauglichkeitsprüfung aus. Unter anderem heißt es im Statement: „Zwar kann es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen, dennoch ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht außergewöhnlich hoch.“ Stattdessen unterstütze der Automobilclub freiwillige Elemente wie einen Fahr-Fitness-Check unterstütze.
Fahrtauglichkeit nachweisen: In mehreren EU-Ländern ist das für Rentner längst Pflicht
Laut dem Entwurf sollen Personen über 70 Jahre in Zukunft alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit prüfen lassen. Auch wenn es in Deutschland bisher keine entsprechende Regel gibt, herrscht sie bereits in einigen anderen EU-Ländern – auch in Nachbarländern. Dazu gehören folgende Länder, wie der SWR berichtet:
- Dänemark: Die Fahrtauglichkeit muss ab 80 Jahren jährlich nachgewiesen werden.
- Holland: Hier gilt die Pflicht ab 75 Jahre, ab dann muss alle fünf Jahre die Fahrtauglichkeit nachgewiesen werden.
- Italien: Hier müssen alle Autofahrer regelmäßig zur Kontrolle. Personen unter 50 Jahre werden alle zehn Jahre geprüft, danach werden die Intervalle kürzer. Erst muss die Fahrtauglichkeit alle 5 Jahre, ab 70 alle drei Jahre und ab 80 alle zwei Jahre nachgewiesen werden.
- Portugal: Hier wird die Fahrtauglichkeit mit 50 alle fünf Jahre geprüft, der Intervall wird auch hier kürzer – für Personen ab 70 jedes zweite Jahr.
- Schweiz: Ein Attest der Fahrtauglichkeit wird hier ab 75 Jahren erwartet, anschließend müssen Fahrer sich alle zwei Jahre ein Attest vom Hausarzt einholen.
- Spanien: Schon ab 65 muss die Fahrtauglichkeit alle fünf Jahre nachgewiesen werden.
Gibt es eine allgemeine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren, wird es für die EU-Mitgliedsstaaten unter anderem auch einfacher Auffrischungskurse einzuführen. Wie genau die Prüfung in Deutschland jedoch aussehen könnte, steht noch nicht fest. Nicht nur bei der Fahrtauglichkeit könnte sich einiges ändern, auch beim Führerschein selbst gibt es Neuerungen.
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