Gesundheitsgefahr

Smoothie-Hersteller startet bundesweiten Rückruf – eine Zutat könnte zur Gefahr werden

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Smoothies sind ein beliebtes Mixgetränk. Doch nun wird ein Smoothie-Produkt zurückgerufen – es könnte für Allergiker gesundheitsgefährdend sein.

München – Egal ob selbst gemacht oder gekauft – Smoothies sind lecker und praktisch. Viele trinken sie gerne als Frühstücksalternative für den schnellen Vitamin-Kick am Morgen, als Mini-Mahlzeit zwischendurch, oder als Detox-Smoothie zum Entgiften. Ein selbst zubereiteter Frankenstein-Smootie aus Avocados und Blaubeeren versorgt Sie beispielsweise mit wichtigen Vitaminen und Mineralstoffen.

Wer aber wenig Zeit hat, greift häufig lieber zu den fertigen Smoothies im Supermarkt oder Discounter. Doch bei einem Produkt des beliebten Smoothie-Herstellers True Fruits sollten insbesondere Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit aufpassen. Denn wie der Hersteller in einer Pressemitteilung nun mitteilt, wird eine Sonderedition aktuell bundesweit wegen einer unzureichender Allergenkennzeichnung zurückgerufen. Einen dringenden bundesweiten Rückruf gibt es derzeit unter anderem auch bei dm und Rossmann.

Smoothie-Rückruf wegen fehlerhafter Kennzeichnung gestartet

Nach eigenen Angaben enthalte der vom Rückruf betroffene Smoothie „Winter Edition Zimtstern“ ein Prozent des glutenhaltigen Bestandteils „Malzextrakt“, der nicht ordnungsgemäß als Allergen deklariert worden sei. „Menschen, die an Zöliakie oder ähnlichem leiden, können so nicht sofort erkennen, dass der Smoothie für sie ungeeignet ist“, heißt es auf der Website des Herstellers. Betroffen sind 250 ml Flaschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 2. Februar 2024.

Smoothie-Rückruf bei True Furits wegen fehlerhafter Allergenkennzeichnung

Das Ausmaß einer Nahrungsmittelallergie kann interindividuell stark variieren. Viele verschiedene Nahrungsmittel können allergische Reaktionen verursachen, die laut MSD Manual schwerwiegend und gelegentlich auch lebensbedrohlich sein können. Bei einer Nahrungsmittelunverträglichkeit wiederum handelt es sich vielmehr um eine Reaktion im Magen-Darm-Trakt, die Verdauungsstörungen zur Folge hat.

Bundesweiter Smoothie-Rückruf: In diesen Supermärkten wurde das Produkt verkauft

„Für die unzureichende Kennzeichnung entschuldigt sich das Unternehmen vielmals und setzt alles daran, solche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden“, so der Hersteller weiter. Der Smoothie wurde bundesweit bei folgenden Supermärkten und Discountern verkauft:

  • Kaufland
  • Rewe
  • Globus
  • aktiv & irma
  • tegut
  • Familia
  • Netto
  • Bünting

Verbraucher, die das Produkt bereits gekauft haben oder sensibel auf Gluten reagieren, können nach Angaben des Herstellers diese gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenzettel in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgeben.

Selbst zubereitete Smoothies sind laut Verbrauchermagazin gesünder

Immer mehr Menschen leiden laut dem Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie an der TU München an einer Zöliakie oder einer Gluten- und Weizensensitivität. Da die Nachfrage nach glutenfreien Produkten sehr hoch ist, hat sich in den letzten Jahren das Sortiment für glutenfreie Lebensmittel stetig erweitert. Die Auswahl ist in vielen Supermärkten wie Rewe und Edeka, Discountern wie Aldi, Lidl und Netto sowie Drogeriemärkten mittlerweile sehr groß.

Rückruf: Anzahl der Lebensmittelwarnungen nimmt zu

Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gab es im vergangenen Jahr rund 311 Rückrufe auf dem Portal lebensmittelwarnung.de der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. „So viel wie nie zuvor“, so Dr. Georg Schreiber, Leiter der Abteilung Lebensmittelsicherheit des Bundesamts.

Herstellertrue fruits GmbH
Produkttrue fruits Winter Edition – Zimtstern
Verpackungseinheit250 ml
Betroffenes MHD02.02.2024
Los-KennzeichnungEAN Nummer: 4260122393244

Häufige Rückrufgründe sind laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Verunreinigungen mit Bakterien, Pilzen oder Viren, Fremdkörper im Produkt oder Überschreitungen gesetzlicher Grenzwerte. (Vivian Werg)

Rubriklistenbild: © Imago

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