VonKatharina Heynschließen
Wer im Wald Bärlauch pflücken geht, muss aufpassen. Denn sammelt man zu viel von der Pflanze, muss man in NRW mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Hamm - Sobald es wärmer wird, findet sich in vielen Wäldern in Nordrhein-Westfalen wildwachsender Bärlauch. Seit Mitte März kann das würzige und intensiv riechende Lauchgewächs gepflückt und daheim etwa zu Bärlauch-Pesto verarbeitet werden. Aber Vorsicht: Denn wer zu viel von dem Gewürz einsammelt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Bärlauch sammeln im Frühling – es können hohe Bußgelder drohen
Denn grundsätzlich befinden sich alle Wälder und Wiesen in Deutschland im Eigentum des Landes oder in der Hand von Privatpersonen. Dem Grundstückseigentümer gehören dementsprechend alle Bestandsteile des Waldes – und somit auch die dort wachsenden Bärlauchpflanzen.
Das Pflücken wild wachsender Blumen, Pflanzen und Kräuter ist somit ohne Genehmigung verboten. Beim eigenhändigen Sammeln können jedoch nicht nur rechtliche Schritte drohen: Bärlauch kann leicht mit anderen, giftigen Pflanzen verwechselt werden. Hier besteht gar eine Gesundheitsgefahr.
Ganz verboten ist das Sammeln von Bärlauch allerdings nicht: Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist jedoch die sogenannte „Handstraußregel“ festgelegt. Die gibt vor, wie viel Bärlauch von Verbrauchern gesammelt werden darf, ohne dass juristische Konsequenzen drohen.
In Paragraf 39 Absatz 3 BNatSchG formuliert der Gesetzgeber die Ausnahme: Jeder darf „wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“ Denn viele Frühlingsblumen stehen unter Artenschutz.
Pflücken in Gebieten mit Betretungsverbot ist untersagt: Es drohen Bußgelder
Solange die Pflanzen etwa nicht in einem Naturschutzgebiet oder in Waldstücken mit Zäunen wachsen, können Bärlauch-Liebhaber das Gewächs einsammeln. Eine ganze Tasche darf allerdings nicht gefüllt werden, sondern nach der „Handstraußregel“ so viel, wie etwa zwischen Daumen und Zeigefinger passt. Pflücken im großen Umfang oder zu kommerziellen Zwecken ist hingegen untersagt.
Wer die „Handstraußregel“ missachtet oder Bärlauch aus einem Naturschutzgebiet sammelt, birgt nicht nur ökologische Risiken, sondern muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch das Bußgeld angesetzt wird, kommt auf die Schwere des Verstoßes und auf das Bundesland an.
Während in Nordrhein-Westfalen laut Bußgeldkatalog der Verstoß mit „mindestens 25 Euro“ geahndet wird, können in Hamburg je nach Einzelfall bis zu 50.000 Euro anfallen. Wer also sicher gehen will, sollte die Pflanze im Supermarkt oder Discounter kaufen.
Und was den Frühling angeht: Die ersten Pflanzen können auf Terrasse und Balkon gestellt werden, doch nicht jede Blume verträgt die letzten niedrigen Temperaturen in der Nacht.
Rubriklistenbild: © Imago / Silas Stein

