Irrtürmer mit Folgen

Häufige Testament-Fehler: Diese beliebten teuren Fallen beim Erben vermeiden

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Beim Thema Erbe gibt es einiges zu beachten – vor allem beim Erstellen eines Testaments. Beliebte Fehler und Irrtümer können für Ärger sorgen.

Wer möchte, dass sein letzter Wille nach dem eigenen Tod auch wirklich umgesetzt wird, sollte beim Verfassen des Testaments sorgfältig vorgehen. Sonst könnte das ungewünschte Folgen für die Erben haben – und langwierige Streits könnten daraus hervorgehen. Was rund um das Testament wichtig ist, die häufigsten Fehler und beliebte Irrtümer beim Erben.

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – dennoch sollte nicht darauf vertraut werden

Der größte Fehler ist wohl, sich nicht rechtzeitig über das eigene Erbe Gedanken zu machen. Gibt es kein Testament, so greift die gesetzliche Erbfolge. Ist das nicht im eigenen Interesse, sollten Erblasser aktiv werden. Generell schadet ein Testament nicht.

Viele Menschen vertrauen auf die gesetzlichen Regelungen, sagt Rechtsanwalt und Notar Jürgen Krüger laut „dpa“. Der Sprecher der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer rät aber grundsätzlich dazu, ein Testament zu erstellen – selbst wenn sich die eigenen Vorstellungen nicht von der gesetzlichen Erbfolge unterscheiden.

Ein Grund: Mit einem Testament lässt sich besser steuern, welche konkreten Vermögensgegenstände an welchen Erben gehen sollen. Auf die gesetzliche Erbfolge zu vertrauen, ist Krüger zufolge besonders dann nachlässig, wenn man die Erbfolge gar nicht kennt und nur davon ausgeht, dass die den eigenen Vorstellungen entspricht. Denn das führe häufig zu Erbstreitigkeiten unter den Erben.

Häufige Fehler beim Erstellen des Testaments: Irrglaube rund um die Ehe

Besonders viel Unsicherheit erlebt Rechtsanwalt Prof. Andreas Frieser bei Ehepaaren. Die würden regelmäßig davon ausgehen, dass der überlebende Partner im Todesfall des anderen zum Alleinerben wird. „Dies ist nicht zwingend der Fall“, stellt der Vorsitzende des Ausschusses Erbrecht im Deutschen Anwaltvereins (DAV) klar. Immerhin würden ohne Testament laut gesetzlicher Erbfolge auch mögliche Kinder bedacht.

Ob Kinder oder Ehepartner zuerst erben, hängt davon ab, ob der Verstorbene vor seinem Tod ein Testament oder einen notariell beurkundeten Erbvertrag verfasst hat. 

Durch eine Hochzeit können generell finanzielle Vorteile beim Erben für den Ehepartner entstehen. Vollständig enterbt werden können Ehepartner übrigens prinzipiell nicht. Denn: Ehepartner haben Anspruch auf einen Pflichtteil beim Erben.

Generell ist das Thema Erben kein einfaches und es gibt die verschiedensten Faktoren, die einen Einfluss auf die Ansprüche haben. echo24.de erklärt zum Beispiel, welches Erbe dem Ehepartner zusteht, wenn der Tod während der Scheidung eintritt.

Gültiges Testament ohne Notar verfassen: Darauf müssen Erblasser achten

„Ein vielfach verbreiteter Fehler ist die Errichtung eines Testaments unter Verwendung des eigenen Computers und Druckers“, sagt Rechtsanwalt Jürgen Krüger. Selbst wenn das Testament inhaltlich in Ordnung wäre, wäre es in dieser Form doch unwirksam. 

Wer ein gültiges Testament ohne Notar verfassen möchte, muss einiges beachten. So muss das Testament handschriftlich verfasst und unterschrieben werden – samt vollständigem Datum und Ort, an dem es niedergeschrieben wurde. Wichtig: Das handschriftliche Testament darf nicht von irgendjemandem geschrieben sein, sondern muss die Handschrift des Testierenden tragen, erklärt Andreas Frieser.

Beim Verfassen des Testaments auf Feinheiten achten – darauf sollten Erblasser verzichten

Wachsweiche Formulierungen, die Interpretationsspielraum lassen, sind Gift für jedes Testament. Und doch kommen sie laut Sven Gelbke vom Portal „Die Erbschützer“ häufiger vor als man denken würde. Etwa: „Wer sich vor meinem Tod am meisten um mich gekümmert hat, wird mein Erbe.“ Oder: „Ein großer Teil unseres Vermögens soll einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen.“

In solchen Fällen müssen sich später oft Gerichte damit auseinandersetzen, wie der letzte Wille genau zu verstehen und auszulegen ist. Gelbkes Rat: „Achten Sie auf eindeutige Formulierungen und lassen Sie zumindest einen Dritten gegenlesen.“

Ungünstig ist auch, wenn Laien rechtliche Fachbegriffe falsch verwenden – etwa das „Vererben“ und „Vermachen“ gleichbedeutend nutzen, obwohl es im juristischen Sprachgebrauch grundlegende Unterschiede gibt.

Schwerwiegende Folgen: Testament ist nicht aufzufinden oder gerät in die falschen Hände

Wohin mit dem Testament? „Das beste Testament nützt nichts, wenn es im Sterbefall nicht aufgefunden wird“, sagt Jürgen Krüger. Oder schlimmer noch: Zwar aufgefunden, dann aber mutwillig vernichtet wird, um die testamentarischen Anordnungen des Erblassers zu verhindern.

Beidem können Erblasser vorbeugen, indem das Testament in die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht geben. Ein notariell errichtetes Testament wird Jürgen Krüger zufolge ohnehin dort aufbewahrt.

Umfasst der letzte Wille mehrere Seiten, sollten diese unbedingt entsprechend durchnummeriert sein, rät Sven Gelbke. So könnten spätere Manipulationen, etwa durch das Entfernen von Seiten, besser verhindert werden. Sinnvoll sei zudem, jede Seite einzeln mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen.

Testament nicht erst in hohem Alter erstellen – Dokument sollte regelmäßig überarbeitet werden

Ein Testament zu errichten, ist nicht erst im Alter sinnvoll. Wer bereits ein Testament hat, sollte das bei Bedarf regelmäßig überarbeiten. Insbesondere dann, wenn ein Testament schon in jungen Jahren niedergeschrieben wird, können sich die Lebensumstände im Laufe der Jahre grundlegend ändern. Jürgen Krüger rät daher, das Testament etwa alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen und wenn nötig auf die veränderten Lebensumstände anzupassen.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Bihlmayerfotografie

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