4. Führerscheinrichtlinie

Führerschein-Änderungen 2023: Was Autofahrer wissen sollten – und gerade Rentner betrifft

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Autofahrer aufgepasst: Im Rahmen der 4. Führerscheinrichtlinie könnte sich so einiges ändern – besonders für junge Fahrer.

Kassel – Für Autofahrer hat sich im Jahr 2023 bereits einiges geändert. Dazu gehört vor allem, dass sich Tausende Autofahrer einen neuen Führerschein holen mussten. Doch auch für alle, die nicht vom Führerschein-Tausch betroffen sind, gibt es wahrscheinlich schon bald Neuerungen. Denn die Europäische Union plant noch dieses Jahr eine neue Richtlinie einzuführen, durch die sich besonders für Fahranfänger einiges ändern könnte.

Neue Führerscheinrichtlinie soll kommen – was sich für Autofahrer dadurch ändern könnte

Der Entwurf für eine 4. Führerscheinrichtlinie wird laut dem ADAC aktuell diskutiert. Bevor die Änderungen jedoch überhaupt in Deutschland eingeführt werden können, müssen sie erst in nationales Recht überführt werden. Zu den geplanten Neuerungen beim Führerschein gehören unter anderem die folgenden Punkte:

  • Neues Mindestalter für Bus- und LKW-Fahrer.
  • Anerkennung von B17 im Ausland.
  • Fahrtauglichkeitsprüfung ab 70.
  • Digitaler Führerschein.
  • Ausnahmen bei der Gewichtsgrenze der Klasse B.

Änderungen beim Führerschein: Mehr Freiheiten für junge Fahrer

Aktuell können in Deutschland nur Personen über 21 die Klasse C für LKWs, die Klasse D für Busse sogar erst mit 24 erwerben. Der Entwurf sieht vor, das Mindestalter für bestimmte Bereiche zu senken. Dazu gehört beispielsweise die öffentliche Sicherheit, wie die Feuerwehr.

Auch für jüngere PKW-Fahrer könnte sich mit der neuen Regelung einiges ändern. In Deutschland darf der Führerschein der Klasse B bereits mit 17 Jahren erworben werden. Die jungen Autofahrer dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag hierzulande mit Begleitung fahren – in Zukunft soll diese Regelung EU-weit vereinheitlicht werden.

Fahrtauglichkeitsprüfung für Personen ab 70: Umstrittene Pläne zum Führerschein

Doch nicht nur für junge Autofahrer könnte sich durch die 4. Führerscheinrichtlinie einiges ändern – auch für Senioren sind Neuerungen geplant. Künftig müssen sich womöglich Personen über 70 alle fünf Jahre einer Fahrtauglichkeitsprüfung stellen, berichtet der ADAC. Entsprechende Regelungen gebe es bereits in einigen anderen EU-Ländern. Das könnte es leichter machen, Fahrtauglichkeitsprüfungen in allen Mitgliedsstaaten einzuführen.

In der Praxis könnte das beispielsweise so aussehen, dass der Führerschein von Personen alle fünf Jahre ausgetauscht wird. Ob – und falls ja, wie – die Regelung in Deutschland umgesetzt wird, ist jedoch bisher unklar. Denn die Plane der Fahrtauglichkeitsprüfung bekommen vor allem von der Union starken Gegenwind.

Größte Änderung beim Führerschein – bald könnte er digital werden

Die wohl größte Änderung im Rahmen der 4. Führerscheinrichtlinie betrifft den Führerschein selbst in seiner Form. Künftig könnte dieser nämlich in digitaler Form verwendet werden. Das Vorhaben, den Führerschein zu digitalisieren, war nach dem digitalen Impfpass in Deutschland bereits geplant – jetzt soll der digitale Führerschein umgesetzt werden. Für die Verwendung soll ein Smartphone und eine entsprechende App verwendet werden. Zudem soll es eine Scheckkarte mit QR-Code geben, der besonders sicher sein soll.

Mit der 4. Führerscheinrichtlinie könnte sich einiges ändern, zum Beispiel könnte der Führerschein als App aufs Handy kommen. (Symbolbild)

Gewichtsklasse soll sich ändern – was Autofahrer wissen sollten

Die geplanten Neuerungen könnten jedoch nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrzeuge betreffen – genauer das Gewicht einiger Fahrzeuge. Autos werden schon seit Jahren immer schwerer – ein Trend, der zur Gefahr wird. Bisher sind Personen mit einem Führerschein der Klasse B dazu berichtigt, Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen zu fahren. Mit der neuen Regelung könnte dieses Gewicht auf bis zu 4,25 Tonnen erhöht werden. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Fahrer ihren Führerschein bereits seit zwei Jahren besitzen.

Rubriklistenbild: © Christoph Dernbach/dpa

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