VonAndrea Stettnerschließen
Ein Wespennest an der Hauswand sorgt oft für Ärger – doch wer übernimmt die Kosten für die Beseitigung? Der Mieterverein München erklärt die Rechtslage.
Im Sommer sind Wespennester keine Seltenheit – und sorgen besonders in Wohngebäuden für Unsicherheit. Viele Mieter fragen sich, ob sie ein Nest selbst entfernen lassen dürfen, wer die Kosten trägt und wie man richtig vorgeht.
Wann und wie darf ein Wespennest entfernt werden?
Wespennester stehen unter Naturschutz und dürfen nicht ohne Weiteres entfernt oder zerstört werden. Eine Entfernung ist nur dann erlaubt, wenn tatsächlich eine unmittelbare Gefahr für die Bewohner besteht – etwa bei Allergikern, kleinen Kindern oder wenn das Nest im direkten Wohnbereich (z.B. Rollladenkasten, Dachboden, Balkon) gebaut wurde. Die Entfernung sollte ausschließlich von Fachleuten wie Schädlingsbekämpfern oder Imkern durchgeführt werden. Ein eigenmächtiges Entfernen ist nicht nur gefährlich, sondern ohne Genehmigung auch verboten und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Was kostet die Entfernung eines Wespennests?
Die Kosten für die Entfernung eines Wespennests variieren je nach Aufwand und Anbieter. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 80 und 250 Euro. Der Preis richtet sich nach der Zugänglichkeit des Nests, dem Standort und der Dringlichkeit. Besonders teure Einsätze entstehen, wenn das Nest schwer erreichbar ist oder die Feuerwehr gerufen werden muss.
Wer muss für die Kosten aufkommen – Mieter oder Vermieter?
„Von dem Nest geht eine unmittelbare Gefahr aus und es stellt somit einen Mangel der Mietsache dar“, erklärt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins München e.V., gegenüber 24garten.de. „Diesen Mangel muss der Vermieter auf seine Kosten beheben“. Der Vermieter darf diese Kosten auch nicht über die Betriebskosten auf den Mieter umlegen, da es sich hier um eine einmalige Maßnahme handelt.
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Sobald ein Wespennest entdeckt wird, sollte der Mieter den Vermieter unverzüglich darüber informieren. Ist der Vermieter nicht erreichbar oder zeigt er sich untätig, empfiehlt es sich, ihn schriftlich zur Beseitigung des Nests aufzufordern und dabei eine Frist von zwei bis drei Tagen zu setzen. Gleichzeitig sollte der Mieter ankündigen, dass nach Ablauf dieser Frist ein Fachunternehmen – wie ein Kammerjäger oder Imker – mit der Entfernung beauftragt wird. Die hierbei entstehenden Kosten kann der Mieter anschließend dem Vermieter in Rechnung stellen.
Wann Mieter für die Kosten aufkommen müssen
„Muss es sehr schnell gehen [etwa, weil Allergiker im Haushalt leben, Anm. d. Red.], kann der Mieter auch ausnahmsweise die Feuerwehr rufen, denn dann besteht Gefahr im Verzug“, so Schmid-Balzert weiter. Nur wenn der Mieter ohne triftigen Grund eigenmächtig handelt oder das Nest weit entfernt ist, kann er auf den Kosten sitzen bleiben.
Mietminderung wegen Wespennest möglich
Weigert sich ein Vermieter, etwas gegen die Bedrohung durch Wespen oder auch Hornissen zu unternehmen, besteht ein Mietmangel, da der Mieter seine Wohnung nicht wie üblich nutzen kann. In diesem Fall ist laut mietrecht.de eine Mietminderung bis zu einer Höhe von 20 Prozent rechtens.
Wann zahlt die Versicherung für die entfernung des Wespennests?
Ob die Entfernung eines Wespennests von der Versicherung übernommen wird, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. In manchen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung die Kosten. Einige Versicherungen bieten spezielle Zusatzleistungen an, die auch den Einsatz eines Schädlingsbekämpfers abdecken. Es lohnt sich also, einen Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen zu werfen oder direkt bei der Versicherung nachzufragen.
