VonAdrian Kilbschließen
Beim Einkommen über dem Freibetrag kürzt die Deutsche Rentenversicherung die Witwenrente. Zahlen zeigen, dass vielen Betroffenen drastisch weniger Geld bleibt.
In Deutschland beziehen derzeit rund fünfeinhalb Millionen Menschen eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Den Großteil davon machen Witwen und Witwer aus. Ein gesetzlich festgelegter Freibetrag garantiert den Betroffenen eine Grundabsicherung und beinhaltet das Versprechen, eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zu honorieren. Allerdings ist man mit dem monatlichen Einkommen schnell über dem Freibetrag, was teils massive Kürzungen zur Konsequenz hat.
Witwenrente sinkt bei hohem Einkommen rapide: Diese Geldsumme wird gekürzt
Seit Juli 2025 gilt ein Freibetrag von 1 076,86 Euro, der sich pro Kind nochmals um 228,42 Euro erhöht und auch kommenden Sommer wieder steigt. Das erzielte Einkommen darüber rechnet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente an. Gerade mit einem Verdienst aus eigener Erwerbstätigkeit oder einer zusätzlichen Alterssicherung wie einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge überschreiten die Hinterbliebenen rasch den Freibetrag. Auch hohe Einmalzahlungen wie Abfindungen nach einer Kündigung lassen die Witwenrente in vielen Fällen schrumpfen – ebenso wie eine Änderung im Dezember 2025, durch die der separate Zuschlag wegfällt.
Durchschnittlich bekommen die Betroffenen eine Witwenrente von zirka 738 Euro im Monat ausgezahlt, vorausgesetzt, es wird kein Einkommen angerechnet. Sobald der Versicherungsträger den Rotstift an die Hinterbliebenenrente ansetzt, liegt diese im Schnitt plötzlich nur noch bei 530 Euro, wie das Portal gegen-hartz.de informiert.
Das sind mehr als 200 Euro weniger, welche Betroffene in den meisten Fällen nicht mehr für die Miete, den Urlaub oder Weihnachtsgeschenke für die Enkel zur Verfügung haben. Künftig ist deshalb hier eine Erleichterung geplant, ein größerer Teil soll von der Einkommensanrechnung verschont werden. Konkret geht es um die Einführung eines zusätzlichen Sockelbetrags, der monatlich unberücksichtigt bleibt.
Kürzungen drohen: Was Hinterbliebene bei einem eigenen Einkommen beachten sollten
Es empfiehlt sich, den Rentenbescheid auf seine Korrektheit zu überprüfen und zu ermitteln, ob alle Freibeträge sowie pauschale Abzüge für Steuern und Sozialbeiträge richtig sind. Es muss weiter genau durchgerechnet werden, wie sie sich betriebliche Vorsorgeleistungen oder ein Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit auf das Einkommen auswirken. Eventuell lohnt sich Mehrarbeit gar nicht, weil es durch mögliche Kürzungen kaum zu einem höheren Netto auf dem Konto führt.
Der Rentenversicherung sind auf jeden Fall Veränderungen beim Verdienst rechtzeitig mitzuteilen. Transparenzgründe gebieten es, alle relevanten Nachweise zu ordnen und bei Bedarf zur Hand zu haben. Konsultierte unabhängige Rentenberater können zudem mögliche Schlupflöcher erkennen und beispielsweise einen Tipp geben, wann aus finanzieller Sicht ein besonders günstiger Zeitpunkt für einen erwarteten Geldzufluss ist.
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